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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1621
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Nheinthal. 1621

^ts Amtleuten geschehen, daß fiir Thurmlösung gemäß dein Abschied hon 1626 nicht mehr als 16 fl.^ericl"^ ^ Oberried nnd Kriesercn lassen sich vernehmen, daß sie an den Orlen, wo die Niedern

' ,'te dem Fürstabt von St. Gallen zuständig seien, von den Amtleuten als Leibeigene ausgeschricen undbetitelt U'ürden. Seit 66 Jahren habe der Rhein mehr als drei Schcibenschützc breit eidgc-de» q " ^odeil weggenommen. Ans österreichischer Seite halte man die Bauern unter Strafe dazu an,^ )cni von den Grenzen abzuwehren. Betreffend die von Landvogt Belmvnt verhängten Strafen bringen^^"d und Kriesercn ebenfalls verschiedene Beschwerden vor. Absch. 1669. a. 32. (1643.)bei s" Rebstein bringen ähnliche Wünsche lind Beschwerden vor, betreffend ihre Freiheiten, diescbak/^" Kundschaften, die Kosten für Thurmlösung, die großen Geldbußen, die Bedrohung mit Gefangen-^ Malefiz durch den Landvogt Belmont. Bon den Bußen, die derselbe verhängt hat, ist wiederHasl"^ Rechnung gestellt. Idill. b. (1643.) Die zil Balgach lind

dst ^ ^ Margarethen, Bernaug und Widuau eröffnen dieselben Wünsche und Beschwerden,

Diel»>d Rebstein, insbesondere die den Landvogt Belmont betreffen. Ibiä. o. (1643.)

die ^ ^hvineck und Thal eröffnen Wünsche in Bezug auf ihre alten Freiheiten, die heimliche» Kundschaften,j ^"""^lungskosten. Was nicht malesizisch, solle nach altem Brauch vor dem Bußengericht und nichtqed/s ^"^ögte bestraft, auch nicht von diesen, um Bußen zu erhalten, mit Gefangeilschaft u. s. w.^lif d^-'^m. Das für die Kugelwiese erlegte Geld möchte ihnen zurückerstattet werden, da sie zu demHand- die Acußerung der Gesandten von Zürich und Schwhz, daß noch andere Käufer vor-

Kg,. > ^ gezwungen worden seien. Es wird ferner eine Reihe von Klagen gegen die

nichts ^ ^ ^'sser und Belmont angebracht betreffend Bußen, von denen in der Rechnung entweder gar^"Ng kleiner Theil zu finden ist. Es wird auch geklagt über parteiische eigennützige Verleb

°lfe,ch^" ^hen durch die Laudvögte, daß dieselben den Gebüßten beim Eid geboteil, ihre Strafe nicht zunur mehrmals Gesandte ins Rheinthal geschickt worden seien, seien die Laudvögte hernach

^iir die verfahren. Es sei dcßhalb nothwendig, daß eine gründliche Moderation gemacht werde.

^vh»e ^ Rheinthal sind im Ganzen ausgegeben worden 481 Gld. 6 Kr., die Rcitrosse und andere

'"cht eingerechnet, und sind ungefähr vierzig Tage dazu gebraucht worden.) Ibick. ck.

^ Schloßgüter u»d obrigkeitliches H.ius zu Rheineck.

^"nze , ' ^ (k645.) 1. Weil lallt Berichts des Landschreibers in dem obrigkeitlichen Hause zu Rhcincckgeny ^'^chtechteUebergewehre" sind, so wird in den Abschied genommen, ob nicht etliche Stücke indgh Hnus gemacht uild alsdailil iil Ehreil gehalten werden sollten. 2. Es wäre vielleicht rathsam,dgß ^ ^wbilicn alls der Obrigkeiten Haus nicht ohne Vorwissen des Landschrcibers hinweg gelehnt, undHnusrath von einem Landvvgt dem andern inventiert übergeben würde. Absch. 1669. t. ?j<l.^'chtk Schloß gehörigen Güter zll verkaufen, hält man bedenklich, weil dadurch alle Güter

Zufallen und die Mannschaft der Katholischen sich verlieren möchte. Absch. 1151. II."he auch Art. 17. n. und 26.)

S. Märchen.

Herr (^46.) Junker Marx von Ulm, Hosmeister des Abtes zu St. Gallen, bringt vor, sein

Brief h Menzel! lvegen etlicher Landmarchen im Rhcinthal streitig »lud habe zll seinen Gunsten einenv>> 1492; ex bitte, daß man ihm den Nichter zeige. Appenzells Gesandte wollen es bei ihren Brie-