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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Rheinthal.

Dieß alles wird auf Gutheißen der Obrigkeiten hin verordnet, welche dasselbe nach ihrem Beliebe»mehren, mindern oder ändern mögen. Absch. 404. d. 18. (162/.) Obiger wegen Einfuhr»»!?einer guten Reformation und Abstellung aller unnöthigen Kosten gemachte Abschied wird bestätigt »»?den vier Gesandten ihre Arbeit bestens verdankt. Die Landvögte und Amtleute sollen der gemacht«»'Moderation bei ihren Eiden ordentlich nachkommen, da man bei künftigen Rechnungen darauf Acht»»sgeben und nichts, so dawider läuft, passieren lassen werde. Dein Landvogt wird für ihn und seine Nachfolger ein gleichförmiger Abschied überschickt. Lucern, Uri, Unterwalden und Zug erhalten auf ihr Begeht»die Ordnuug in den Abschied. Absch. 435. b. 11». (1637.) Der Landvogt im Rheinthal, Hauptma»»Johannes Cloos, des Raths der Stadt Lucern, begehrt über folgende Punkte Rath: 1) Die Landrichter i»>Rheinthal seien der Ansicht, daß wenn sie einen Maleficanten einhellig zum Tode verurtheilt haben, ^Landvogt nicht befugt sei, einem solchen das Leben zu schenken, während doch in andern Vogteien der La»d'Vogt Gewalt hat, das Urtheil zu mindern. 2) Der Hof Rüti wünscht, daß man ihm den Zoll um etw»"vermehre. 3) Die rheinthalischen Gemeinden nehmen ohne Vorwissen des Landvogts fremde Beisassen »"und den Obrigkeiten wird kein Einzug gegeben. Diese Punkte, sowie folgende Begehren werden inAbschied genommen: 4) Etliche Nheinthalcr wollen dem Junker Erasmus Zollikofcr ein Gütchen im Rh^thal vermöge des ewigen Verspruchs ziehen, während er es doch von den Seinigen ererbt und bisherJahre ruhig besessen hat. sS. Art. 66Z 5) Andreas von Rheineck, wegen eingegangener Bürgschaften »'anderer Unfälle in große Schulden gerathen, begehrt, daß man ihm seine Güter aus dem ewigen VersP»'^lcdige, damit er selbige desto besser verkaufen und seine Ereditoren um so eher befriedigen könne, oder ^man, wenn dieß nicht erhältlich sein sollte, der Schulden halber einen Stillstand gestatte. Absch. 823. '(1640.) Landvogt Martin von Rickenbach, genannt Belmont, bringt vor, 1) daß die Bauern ^Fürhaupt, d. h. das Gras am Rande der Accker, in großer Weite zu Heu wachsen lassen und den Ol'^leiten davon nichts geben wollen; 2) daß ein Hof von dem jetzigen Lehcnmann nicht in Ehren geha^'"'3) daß von einem Briefe mehr Zins, als die Satzung bestimme, genommen werde, der nach Inhalt ^Ordnung den Obrigkeiten verfallen wäre; 4) daß ein Wald, welcher von einem Landvogt zu Lehen gcg^'und von später» Landvögten bestätigt worden sei, in dein Urbar sich nicht verzeichnet finde. Alt-L»»^'vogt Jakob Lusser bringt ferner vor, daß die zum Schloß Rheiueck gehörenden Güter 70,000 fl.aber wenig eintragen. Es wird beschlossen, in Beziehung auf den Brief, wovon verbotener Ueberz^genommen worden sei, möge der Landvogt nach Discretion handeln. Das Verkaufen der Schloßtnimmt man in den Abschied und findet zugleich für gut, daß von Zürich und Schwyz je ein Gcsa»^sammt dem Landschreiber von Baden in's Rheinthal reiten und dieser Güter halber, auch wo etwazu finden sein möchten, Rachfrage halten sollen. Sie sollen sich auch über alle obigen Posten, undihnen ferner auffallen möchte, informieren, das rheinthalische Mandat einer Durchsicht unterwerfen ""nöthigenfalls moderieren und dann über alles den Obrigkeiten Bericht erstatten. Sie werden sich auch ^wegen des Ehr- und Gewehrabnchmens gemachte Limitation zeigen lassen und berichten, wie es damit eig«»^lich beschaffen sei. Falls Appenzell-Außerrhoden den Handel wegen der Klage derer von Rheineck und Ä" 'betreffend ihrHolz Stalden", nicht beigelegt haben, so mögen sie sich auf der Parteien Begehren g»^ins Mittel schlagen. Absch. 931. m. 21. (l640.) Landammann Schorn» berichtet über seine ih>» ^gleich mit Zürich aufgetragene Gesandtschaft in das Rheinthal. Mit Bedauern wird vernommen, daß .nicht blos zum Verkauf der Güter geneigt sei, sondern ihm auch sehr zugesetzt habe, in dem alten rh«'"'