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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

daß der Augenschein gezeigt habe, daß eine neue Kirche gar nicht nothwcndig sei. Das in dem Schreibenvom 15. Juni gegebene Versprechen beziehe sich übrigens blos auf diejenigen Orte, wo eine neue Kirchenothwcndig sei; die Unkatholischen möchten sich demnach mit den bisherigen Kirchen beHelsen. Zürich undevangelisch Glarus stellen auf dieses hin das Verlangen, daß, wenn der Bau solle eingestellt werden, zu-gleich auch der Capucinerbau still stehen solle, widrigenfalls sie ihren Rcligionsgenossen befehlen würden,mit dein Bau fortzufahren. Die katholischen Gesandten erwidern, daß, wenn gegen ihr Verbot mit vei»Baue fortgefahren werden sollte, sie die Betreffenden als solche, die ein orimsn Ikvsuz majostatis begangenhätten, bestrafen würden. Der Capucinerbau stehe mit jenem in keiner Verbindung, und katholische Kirche»und Klöster zu bauen, dazu habe man unwidersprechlich jeweilen Vollmacht gehabt. Zürich und evangelischGlarus geben im Sinne ihrer oben angeführten Eröffnungen eine schriftliche Erklärung ein, die katholische»Gesandten eine Gegenerklärung. Als nun der Abschied mit dieser Gegenerklärung verlesen worde»,entfernen sich die Gesandten von Zürich und Glarus und, nachdem siemit altericrten Geberden" wiederin die Sitzung zurückgekehrt sind, eröffnen sie, worüber sie sich zu beschweren haben, und erklären, daßauf diese Weise mit den übrigen Orten nicht verhandelt haben wollen, den Abschied nicht nach Hause neb-men, sondern mündlich berichten werden. Sie protestieren dagegen, daß dieser Abschied zu ewigen Zeiü'»ihren Orten oder den llnterthancn Schaden und Nachtheil bringe, und ziehen ihre eingelegte schriftliche Er-klärung zurück. Die katholischen Orte geben eine Gegcnprotestation und anerkennen den errichteten AbsehtAbsch. 970. a. A I 2. (1642.) Es wird die Abschrift eines pergamentenen Vertragsbriefes vomOctober 1558 zwischen beiden Neligionsvcrwandten zu Frauenfcld dem Abschied beigelegt. Ibiä. n. SIS(1642.) Zürich und evangelisch Glarus legen dem Abschiede ihre Protestation, das Antwortschreiben derfünf katholischen Orte an Zürich vom 9. Juni 1595 und einen Auszug aus dem 1609 zu Frauenfelderrichteten Abschied bei. Ibiä. o. sJm Staatsarchiv Bern ist in den Thurgau-Büchern II Fol. 306 ei»Memorial, enthaltend eine Deduction der Befugsame der Evangelischen zu Frauenfcld.j AI/». (1642)Es werden die auf den Bau der Kirche der Unkatholischen zu Frauenfeld bezüglichen Schriften verlese»,auch ein Schreiben Berns an Freiburg und Solothurn wegen dieser Sache. Der Landschreiber berichtet,daß er nach Beendigung der Consercnz in Fraucnfeld zu den Gesandten von Zürich beschieden worden s"und diese ihm alles Ernstes befohlen hätten, den Capucinerbau zu sistieren und sich über die katholische"Orte beklagt hätten, daß sie ihrem Orte nicht das liebe Recht zugestehen wollen und Verträge und Bündeihm nicht halten. Zu Händen der drei übrigen katholischen Orte, welche bei der Berathung zugegen si»^setzen die Gesandten der fünf regierenden katholischen Orte die Gründe auseinander, warum sie diese»Kirchenbau nicht gestatten wollen, und heben namentlich hervor, daß die Unkatholischen drei Kirche»hätten und darunter eine, welche alle fassen könne, und daß der projectiertc Vergleich nie die ista»-sication erhalten habe; ingleichem sei der Abschied von 1609 niemals von Seiten der Obrigkeit"'bestätigt worden, abgesehen davon, daß der in der Canzlei zu Frauenfeld liegende Abschied mit je»""vorgelegten Auszug nicht übereinstimme. Die Instructionen der Gesandten gehen nun zwar »»^einander: hingegen vereinigen sich die Gesandte» der fünf Orte auf ein Antwortschreiben an Zürich ^Inhalts, daß die fünf Orte nicht hätten finden können, daß der Landfriede oder die von Zürich angeführt»Verträge und Abschiede sie verpflichten, die Fortsetzung des Kirchenbaus zu gestatten. Beide Religio»'Parteien möchten sich, wie von Alters her, friedlich mit einander vertragen, damit man nicht etwa»"'großen Weitläufigkeiten an einander wachsen müsse". Die übrigen Orte werden ersucht, ihren hoffen!^'