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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1601
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Thurgau,

2. Bei dieser Gelegenheit könnte dann dein vr. Jmfeld zur Besitznahme seines Canonicats zu Bischofs-^ vcrholsen werden. 3. Endlich werden »och zwei Memvrialien vorgelegt, von denen das einezehneschwerdepunkte der Katholischen überhaupt, das andere zwei des Klosters Dänikon enthält. Beide werden^ genommen. Absck. 959. v. ZK». (l64l.) In Betreff des Kirchenbaus der Unkatholiscben

^ Frauenfeld sind die fünf katholischen Orte in Folge eines Schreibens von Zürich und Glarus und der^christliche,, Relation des Landvogts zwar der Ansicht, daß man denselben gänzlich hindern sollte. Da aberl"r keine hinlänglichen Anhaltspunkte gefunden werden können, so wird doch hervorgehoben, daß dieWüsche,, anfangs einen Platz außerhalb Frauenselds für den Bau der Kirche bezeichnet haben, daß ingetroffenen Vergleiche die Ratification der Obrigkeiten vorbehalten fei, daß endlich die Kirchgenossen^ neuen Religion manchen in dem Vergleich enthaltenen Punkten eine andere Auslegung geben und ihr^ Versprechen zurückziehen. Zugleich wird auf die schlimmen Consequenzen aufmerksam gemacht, und daßdarauf ausgehe, die Regierung der katholischen Orte zu schmälern, iveßwegen man es für passend erachtet,auf letzter Conferenz vorgeschlagene Gesandtschaft in den Thurgau abgehen zu lassei, nicht blvs wegen deswnbaus, sondern auch wegen vieler anderer Anmaßungen Zürichs. Man vereinigt sich nun auf folgendeder ^ Beantwortung des Schreibens von Zürich wird demselben anhciingestellt, eine Zusammenkunft

^ dm Thurgau regierenden Orte auszuschreiben, »m die noch unerläuterten Punkte zu besprechen. Bis dahin3e Zürich durch den Landvogt alles den Kirchenbau Betreffende einstellen lassen. Ebendenselben Befehl" auch die katholischen Orte an den Landvogt mit dem Beifügen, daß die Nichtachtung dieses Befehlswerd ^^P",g der obrigkeitlichen Hoheit undallergrößte Despcctierung" würde angesehen und bestraftkw Auf den Fall hin. daß Zürich di^e Conferenz nicht ausschreiben wollte, oder daß die katholischen^audteu, wenn sie zu Stande käme, von ZürichTrutz oder Affront empfangen" sollten, möchten die^gleiten sie mit hinlänglicher Instruction versehen, um demselben gebührend zu begegnen. Bei diesergion beabsichtigt man auch, den Katholischen daselbst tröstlich zuzusprechen und die der andern Reli-llnt> ^ Observanz gegen die katholischen Orte zu erinnern. Die Kosten dieses Rittes sollen nicht denZüri^^^" auferlegt, sondern aus den gemeinsamen Einnahmen der Landgrafschaft bezahlt werden. Hatzu P ö" dieser Zusammenkunft bestimmt, so werden die Gesandten der katholischen Orte vorher

^ ^ apperswhl zusammentreffen, um ihre Instructionen gegen einander zu eröffnen. Absch. 962. a.lie ez' ^"f der Conferenz der sieben reglerenden Orte erklären die katholischen Gesandten, daß

»nd^ ^lten, daß zu Frauenfeld die Anhänger beider Religionen die Kirche wie bisher gebrauchen

alicr^^^ einander leben, daß also keine "Neuerungen gemacht werden. Zürich und evangelisch Glarusgern ^ Nothwendigkeit eines neuen Kirchcnbaues dar, weil es nur dadurch Kindern, Greisen, Schwan-gt schwachen möglich werde, bei schlechtem Wetter den Gottesdienst zu besuchen und viel weniger Anlaß9n vorhanden sei; überdies? sei die Stadtkirche für die Zahl der Evangelischen zu klein. Es wirdWerdr"^"^"' eingenommen. In Folge dessen lassen sich Zürich und evangelisch Glarus vernehmen, eszu ^ demselben die Nothwendigkeit eines neuen Baues herausgestellt haben, und bitten, denselbendaß "ud den zwischen beiden Religionsverwandten errichteten Vergleich zu bestätigen, in Erinnerung,

15 ^ ^ Capucinerklosters endlich eingewilligt hätten, ihnen in einen. Schreiben

b«Uen^ ausdrücklich versprochen worden sei, daß man ihnen auch nicht wehren wolle, künftig Kirchen zu^ 1609 auch eine solche zu Münsterlingen gebaut worden und eine dritte hätte laut Ab-do» 1699 zu Rheinau gebaut werden sollen. Die Gesandten der katholischen Orte sind der Ansicht,