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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

6. Frauenfeld (Bau der evangelischen Kirche).

Art. 303. (1640.) Zürich spricht die Gesandten der evangelischen Städte und Orte um Rath an, wie sichdie Evangelischen zu Frauenseld, welche eine neue Kirche bauen wollen, in Bezug auf das Kirchengut, dassie mit ihren katholischen Mitbürgern gemein haben, verhalten sollen. Es wird für gut erachtet, dasi die Evan-gelischen ihre Ansprache an das Kirchengut sich vorbehalten und inzwischen mit dem Bau fortfahren sollen:übrigens wolle man diese Sache der Stadt Zürich, welcher sie am besten bekannt sei, gänzlich anheimstellen.Absch. 933. v. 304. (1641.) Die Katholischen und die Evangelischen zu Frauenfeld hatten den 5. Januar1641 eine Uebereinkunft getroffen, betreffend den Bau einer evangelischen Kirche daselbst. Die katholische"Gesandten tragen Bedenken dieselbe zu ratificieren; der Vergleich wird dem Abschiede einverleibt, damitman auf nächster Tagsatzung zu Baden sich darüber aussprechen könne. Unterdessen soll man sich nochbessere Information über diese Sache verschaffen und die Katholischen auffordern, jemand nach Baden z"schicken, um mit demselben conferieren zu können. Absch. 941. d. 303. (1641.) Die Katholischen i»Frauenfeld berichten durch einen Ausschuß, daß sie sich mit den Unkatholischen unter Natificationsvorbehasidahin verglichen hätten, daß dieselben in der Stadt eine eigene Kirche bauen könnten, die sie in ihren eigene"Kosten zu erhalten hätten, daß sie von dem katholischen Kirchengut nichts zu fordern haben sollen. D>ekatholischen Gesandten finden aus mehrern Gründen, daß es besser sei, wenn der Bau unterbleibe und si^beide Parteien, wie bisher, mit einander gedulden. Die Sache wird rsksrsnäum genominen. Absä"943. t. 300. (1641.) Die katholischen Orte wiederholen ihre zu Baden gegebene Erklärung, daßBau der neuen Kirche der Unkatholischcn in Frauenseld besser unterbliebe, und lassen den Befehl das""abgehen, daß derselbe aufgegeben werden solle. Absch. 946. i. 3«»?. (1641.) Auf den Bericht, daßdie Burger von Frauenseld trotz dem Verbot von Seite der katholischen Orte auf Zürichs Befehl mit de>"Bau der neuen Kirche fortfahren, wird von den Gesandten der katholischen Orte dem Landvogt und de>"Landschreiber nachdrücklich geschrieben, sie sollen von der Fortführung des Baues abmahnen oder denselb«-'"bis aus nächste Tagsatzung zu verhindern suchen. Absch. 953. ovo. 308. (1641.) Den KatholischenFrauenseld wird geschrieben, sie sollen, wenn die Unkatholischen den Bau ihrer neuen Kirche fortsetzenlen, mit dem Landvogt und dem Landschreiber dazu verhelfen, daß der Bau nicht zu Stande komme, d"derselbe der katholischen Religion sehr nachtheilig sei und dein katholischen Gottesdienst Eintrag thun köm^'Der Landschrcibcr wird von den Gesandten der katholischen Orte beanftragt, alle gegen diesen Bau ^erhebenden Bedenken in einer Schrift zusammenzustellen und dieselben den Herren Und Obern einzuschickc"'Absch. 955. mm. 300. (1641.) 1. Die katholischen Gesandten vernehmen mit großer Empfindlichkeit, d">'die Unkatholichen zu Frauenseld ihrer frühem Erklärung zu Trotz mit dem Kirchenbau fortfahren. Esnochmals die Erklärung gegeben, daß der Bau unterlassen werden solle, und der Landvogt beauftragwohl wahrzunehmen, daß die Autorität der Orte nichtverschimpft" werde. Beide Religionsparteien so^'"sich freundlich und mitburgerlich mit einander vertragen. Sollte dein Landvogt etwas Widriges h^'begegnen, so solle er sofort die Obrigkeiten davon in Kenntniß setzen. Bei der Besprechung der Mtcl'welche zu ergreifen wären, wenn der Kircheitbau sollte fortgesetzt werden und dein Landvogt Eintrag ^schehe, wird vorgeschlagen, von jedem Orte einen Gesandten in den Thurgau abzuordnen, um Einsichtdem Kirchenbau und dem Kirchengemälde zu Wengi (s. Art. 348) zu nehmen, den katholischen Angehört''freundlich zuzusprechen und ihnen zu verstehen zu geben, daß sie kein Ort vor dem andern respektieren,ihm zu viel anhangen sollen. Dieser Vorschlag wird zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied gw""'