1596 Thurgau.
Decrete fehle, wird beschlösse,,, den Nuntius gelegentlich darum zu ersuchen. Absch. 460. i. 484.Commenthur von Roll, citiert, um Rechnung über Einnahme und Ausgabe des Hauses Tobel zu ^hfür die Zeit, während welcher er es im Namen der Herren und Obern im Sequester gehabt hat, crMnicht. Die Gesandten von Lucern nehmen dieß in ihren Abschied. Absch.470.es. 48S. (1629.) S.492. m. 488. (1629.) Dem Commenthur von 'Roll wird eine Cuativn an den Commenthnr Stürmst'bewilligt, ihm auf bevorstehender Jahrrechnung zu Baden über seine Beschwerden zu antworten. ^wird ersucht, die Citation auszufertigen. Absch. 507. x. 487. (1639.) Da bei den vacierendenden allerlei Unordnnngen vorfallen, so ersucht Zürich den Johanniter Ordensmeister resp. den EoinmcMzu Tobel künftig auf Empfehlung Zürichs eine qualificierte Person zu belehnen. Der Ordcnsmeistec ^spricht unter dein Vorbehalte, daß der Collaturgerechtigkeit nichts dadurch benommen werde. Absch. 8^488. (1641.) Der Nuntius spricht die Hoffnung aus, die katholischen Orte werden ihn unterstütze»'er genöthigt sei, gegen den Commenthur in Tobel, der durch seinen unzüchtigen Wandel Aergerniß st' >einzuschreiten. Abscb. 947. A. 488. (1641.) Weil in Betreff des Commenthurs zu TobelAbhülfe getroffen worden ist, läßt man es dabei bewenden. Absch. 953. NKR. 488. (1644.)Obrigkeiten sollen daran erinnert werden, was für einen ansehnlichen „Ausstand" der Commenthurfeder vor Jahren den regierenden Orten freiwillig cediert und verehrt hat, dem aber bisher nichtgesetzt" worden sei. Absch. 1030. 1. 481. (1646.) Dein Schultheiß Fleckenstein wird ein Favorsch^'an den Landvogt bewilligt, damit dieser ihn, zum Bezug der auf dem Ritterhaus Tobel stehenden ,,P»^',von dem sel. Herrn von Andlau herrührend, verhelfe vermöge der von den beiden letzten Nuntien erhm'Liquidationen. Absch. 1109. i.
L5. Inden.
Art. 482. (1636.) 1. Zürich soll den Juden Salomon, gegenwärtig in Emmishofen scßhass' ^eine ziemliche Zahl falscher Urner-Dublonen hat prägen lassen, auf die erste Taglcistung nach Bade» ' .ren und inzwischen dessen Gut im Thurgau und Rheinthal, wo etwas zu finden ist, in Arrest legen. 2.wird in den Abschied genommen, durch welche Mittel die übrigen Juden aus de», Land geschafft mckkönnten. Absch. 864. n. 485t. (1639.) 1. Die Gemeinde Emmishofen bringt gegen den seit einigesdaselbst wohnhaften Juden Salomon etliche Klagen vor und bittet, daß mau denselben verweisen »' ,Der Landvogt wird beauftragt, die Sache zu untersuchen und den Inden zum mindesten zu ver>N'2. Bei diesem Anlaß wird in den Abschied genommen, ob nicht die Juden, Heiden und Wiedertäufer ^halben aus den gemeinen Herrschaften verwiesen werden sollten. Absch. 904. u.
2«». Locales.
a. Allna». ^
Art. 484. (1628.) Die zu Altnau, welche ai, den sechs von Hagnau aus durch starken Wind unverh^über den See getriebenen fremden Soldaten unverantwortlichen Muthwillen getrieben, sind citiertum Bescheid zu geben. Weil sie aber ungehorsam ausgeblieben sind, so büßt man nach eingeno»»"',Bericht des Landweibels die ganze Gemeinde daselbst, welche sich für die rechten Thäter zu stellen a»^hat, um 600 Gulden. Wenn jene sich gehorsam stellen werden, wie es treuen Unterthanen gebührt, ,es aus Gnade bei 300 Gulden für Kosten und Buße verbleiben. Zürich willigt nicht darein und »'die Sache in den Abschied. Absch. 470. t.