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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1596
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Thurgau.

wegen nnt dem Nuntius reden. sDas Schreiben Sturmfeders liegt nicht beim Abschieds Absch. 27?- ^H80. (1626.) Der Nuntius eröffnet, daß das Decret vom 11. Juni 1599, welches mit Gutheiße» ^Großmeisters zu Malta bestimmt, wie die Probe» von den Schweizern gemacht werden sollen, welchehaben in den Johanniterorden einzutreten, durch ei» neues Decret der deutschen Zunge und desMeisters vom 9. November 1624 bestätigt worden sei; daß ferner zu Sonneuberg den 26. Juni 1624 ^Vergleich zwischen dem Commenthur Ludwig von Roll von Uri und dem Commenthur Sturmfedcrder Commende Tobel und deren seit vielen Jahren vom Commenthur von Roll bezogenen Einkünfte»Stande gekommen sei. In Folge dessen genehnugen die Gesandten diesen Vergleich und erklären, daß ^Noll die in demselben stivulierteu Zahlungen dein Commenthur Sturmfeder zu leisten und die Coim»^Tobel wieder zu übergeben habe, doch daß andrerseits von Roll in seinen vorigen Würden, Ehre» ^Prärogativen voin Großmeister wieder eingesetzt werde. Zugleich wird verlaugt, daß das Decret von ^der Canzlei der katholischen Orte zugestellt werde, und daß der Großmeister und die deutsche Zunge ^katholischen Orten eine Urkunde zustelle, in welcher den Eidgenossen der freie Zutritt zu dem Orden !leistet wird. Beschluß voin 15. Juli. Absch. 393. p. sDas Instrument vom >599 wurde der 6»»'extradiertZ A8I.. (1627.) Was der Nuntius wegen der Commende Tobel vorgebracht hat, ko»"»^Gesandten seltsam vor, da man über den dort angelegten Arrest niemals Rechenschaft erhalten hat. Iman aber ohne Instruction ist, wird die Sache rokoronäum genommen. Absch. 415. Ii. A8!2.

Anm. zu Art. 480. Der sonnenbergische Vertrag wurde auf dem Schlosse Sonnenberg im Thurga»26. Juni 1624 auf die Dauer von drei Jahren geschlossen und zwar von Folgenden, welche dasment unterschrieben haben: Alexander Scappius, apostolischer Nuntius, Johann Konrad von Beroldi»^Andreas Sturmfeder von Oppenweiler, Hans Walthart von Roll (im Namen seines Bruders LudwigNoll, bisherigen Commendators von Tobel), Jörg Burckhardt von Schauenberg, Niklaus von Flecke»^,und Sebastian Bilgerin Zwcyer von Evebach. Die hauptsächlichsten Bedingungen des Vertrag? ^folgende: 1) Die Commende Tobel gehört Sturmfeder. 2) Sturmfeder übergibt die Commendeihren Einkünften lehensweise den Herren von Roll auf drei Jahre (1. Februar 1624 bis 1. Februargegen eine jährliche Entschädigung von 3000 guter Gulden; dagegen übernimmt Sturmfeder ,Zahlungen und Auflagen, welche in das Aerar des Ordens bezahlt werden müssen und die ,Pensionen. Mit dem 1. Februar 1627 soll Sturmfeder in den freien Besitz der Commende e>»^wenn er gehindert wird, so haben die Herren von Roll 20,000 Gulden als Buße zu zahlen und dir 1^,liche Entschädigung wird von 3000 auf 9000 Gld. erhöht. 3) Da Ludwig von Roll vierzehn JahreEinkünfte der Commende bezogen hat, so soll er Sturmfeder dafür 15,000 Gulden Entschädigung ^4) Sturmfeder erkennt die von den Herren von Roll bis dahin zum Besten der Commende errichtete»' ^und Tractate an. 5) An Sturmfeder sind den l. Februar 1627 die Documente und Schriften derzu übergeben. 6) Da die katholischen Orte erkannt haben, daß ohne ihr Wissen kein Vergleich i»Sache geschlossen werden soll, so macht sich der Nuntius anheischig, denselben den katholischen ^zulegen. 7) Der Nuntius verspricht, durch Vermittlung des Cardinals Barberini dahin zu wirke» ^Ludwig von Roll in seinen frühern Stand wieder eingesetzt werde (ut in pristiunm rsstituatur b»loouin, uneiannitntom) und in alle andern Würden und Prärogative. 7) Erhebt sich wegenträges zwischen beiden Parteien ein Streit, so sollen denselben der jeweilige Nuntius und Johan»von Beroldingen entscheiden. sDas Instrument liegt im Archiv der Commende Tobel in Fraue

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