Thurgau. 1593
^ Rheinau über die Sache erkundigeil und auf Mittel bedacht sein, die Prälaten zu vergleichen. Absch.
aber ^ (1624.) Es wird daran erinnert, daß man abermals Gesandte in das Kloster Krcuzlingen
^ "w möchte, um die auch vom Bischof von Constanz gewünschte Reformation vorzunehmen. Die
^ ""chst^ katholische Tagsatzung gebracht werdeil. Absch. 324. s. 1.18. (1630.) Der
' "i Zu Krellzlingen hatte dem derinaligeu Landvogt des Thurgalls au dem Tag, da er selbst die Huldi-
> "izmvmmen, protestaudo angezeigt, der Convent habe eiilhellig beschlossen, ilicht mehr zu dulden, daß
blei l- oder Verhörtage gehalten, auch andere bei eines Landvogtes Amtsverwaltung Vorfalleilde
>ua>i ^ verrichtet werden (lvas aber von unvordenklichen Jahren her üblich gewesen sei). Wenn
Ob hereinbcriefe, würde der Prälat solches verwehreil und die Thore zuschlagen lassen. —
der ""gewohnten Procedur entsetzt man sich nicht wenig und schreibt dem Prälaten, zu Abschaffung
elidierten Neuerung und lim künftigen Ungelegenheiten vorzubauen, welche auch an andern Orten
övst zu ernstlich. Der Prälat antwortet darauf. Es wird für nothwcndig erachtet, die Herren
des ^ Johann Konrad voll Beroldingen zu Sonnenberg, svivie den Landvogt und die Amtleute
»ach Kreuzlingeu abzilordnen, um mit dem Prälaten ferner ernstlich zu reden. Absch. 546. m.
a>,a ' ) Die Befreillng, welche das Gotteshaus Krelizliiigen luiter glimpflichem Prätext früher zu Baden
^giere"^ nämlich alle ihm gehörigen Lehengüter, die nicht in des Gotteshauses, sondern in der
hatteiliederu Gerichten gclegeil sind, vor seinem eigenen Lehcngericht fertigen dürfe,
liche Angelangten Berichts schädliche Eonsequenzen nach sich gezogen, ibidem andere geistliche und welt-
bieiisr" "^iaßen des Thllrgaus gleiches Recht beanspruchen. Dadurch wird in Beziehung auf die billigenlalte der ^
dem ^ Obrigkeiten eine solche Verwirrung lllld Verminderung ihrer Autorität verursacht, daß man-daß dj^ ^"ger zusehen kann. Man cassiert deßhalb den Befreiuilgsbries des Gotteshallses und verordnet,^ass/ .^^^izllilg sowohl der Lehengüter des Prälaten zll Krcuzlingen als aller andern in der Land-kaus.;/^ ^hurgall, welche in der regierenden Orte hohen und Niedern Gerichten liegen, so oft dieselbender n, tauschweise in eine andere Hand übergeheil, vor dem Landvogt zu geschehen habe, und daß beilall«, " Kanzlei zu Frauenfeld hierüber ordentliche Briefe und Siegel errichtet werden sollen. Desgleichen^'gen ^ Lehenreverse bei jeder VeränderlUlg ebendaselbst geschrieben ilnd deßwegen sowohl als""^rer t>aher fließender Streitigkeiten daselbst Recht genommen und empfangen werden. Ibid.. x.theil-zV Der Prälat von Kreuzlingeu berichtet, daß sein Gotteshaus theils durch die Schweden,
^ "vn Constanz beraubt und verbrannt worden sei, und bittet, daß man ihm an den erlittenenSvbührenden Abtrag verschaffe. Absch. 652. t'. 1 <i I. (1630.) Der Prälat zu Kreuz-te,, sich, daß der Landvogt und die Beanlten darauf ausgehen, das Gotteshaus von dessen ural-
^ Gerichtsbefreiungen, welche noch 1615 bestätigt worden seien, mit Gewalt zu ver-
dc„ '^s dahin hätten, wenn ein Lehen des Gotteshallses oder ehrschätzige Güter, welche inElches ^ ^^lchten des Thurgaus liegen, gekallft, verkauft oder wenn Geld darauf entlehnt worden sei,^hättpm ^ Gotteshauses Gerichtsstab beschrieben uild gefertigt werden müssen; der Landvogt aberPrivilegieil des Prälaten auf frühern Tagsatzungen zu Badeil aufgehoben worden seien.
...""Mische,,
dc>mjt Gesandten finden für gut, daß jedes Ort sein Gutachten darüber Lucern übermittle,
l'eicl..,,. ^ Glcviivenieill beieitiat werbe Aineb. 3!)0. i. 11639.1 Der Prälat von Kreuzlinaen
^ 'ich, dc
^ Toasters, Eintrag geschehe. — Es wird an Eonstanz geschrieben, denselben mit Neuerungen zu
l'csch,,^^"^nvenicnz beseitigt werde. Absch. 890. i. (1639.) Der Prälat von Kreuzlingeu
ci„^ ihm von der Stadt Constanz etlicher Sachen halber im thurgau, besonders wegen