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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1592
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1592 Thurgau.

dein Landvogt auferlegt werde, sie in andern, Weg mit einander zu vergleichen. Weil voi, dem Gottesh^niemand zugegen ist und man keine erhebliche Ursache hat, das angezogene Urtheil zu ändern, so laßtes bei demselben verbleiben. Man wird aber nichts dagegen haben, daß der Landvogt gelegentlich mit d'Frau zu Kalchrain rede und ihr zuspreche, daß sie etwas gegen die Kirche thnn möge, damit dieselbe de!»besser erhalten werde." Absch. 546. t.

s. Kathanncnthal.

Art. HAtt. (1619.) In Beziehung ans die Elausur, welche den Frauen des Gotteshauses ^Katharinen zu Tießenhofen zugcmuthct worden, ist von dem Papste cii, anderer Befehl erfolgt, worül"'dieselben sich höchlich beklagen. Man will deßhalb wieder an den Papst, an etliche Cardinälc und ^Nuntius um Aufhebung desselben schreiben lassen. Absch. 86. c>. HA >. (1632.) In dem Gottesha»Tießenhofen (St. Katharina) ist ein Beichtiger, welcher sich neben seinen geistlichen Functionen die weltli^Regierung und Verwaltung des Gotteshauses allein anmaßt, so daß zu besorgen ist, daß das Goltcsha"zu Schaden komme-, überdies, ziehe er noch Verdacht auf sich. Es wird für gut erachtet, mit ^Nuntius reden zu lassen, daß dessen Stelle durch einen andern besetzt werden möchte, und daß die Beicht^künftig der zeitlichen Verwaltung sich nicht annehmen dürfen. Absch. 596. p. HAZ. (1640.) Die ^sandten von Uri, Schwhz, Unterwalden und Zug sollen daran denken, ihren Herren und Obern zu bcrich^was Statthalter Bengg in, Namen seines Sohnes vorgebracht hat, daß man sehen möchte,daß ihmStimmen und andere Beförderung zur Schreiberei des Gotteshauses Dießenhofen" möchten zugestellt ^den. Absch. 919. o. HAH. (1640.) Den Klosterfrauen zu St. Katharinenthal wird auf ihr abermalsAnhalten von der Mehrzahl der Orte gestattet, ihren bisherigen Schreiber zu behalten; falls er aber s^oder entlassen wird, sollen sie sich vermöge der ergangenen Abschiede einen Eidgenossen belieben lassen- ^Etliche Orte lassen es bei den von ihren Obrigkeiten gegebenen Stimmen verbleiben und nehmen diein den Abschied. Absch. 931. 46. sS. auch Art. 403.)

x. Kve»,linken.

Art. HAH. (1619.) Der Bischof von Constanz ersucht die sieben Orte als Kastvögte, mit ihm ciw'Ausschuß nach Kreuzlingen abzuordnen, um selbiges Gotteshans zu visitieren und zu untersuchen,dessen Untergang gewehrt werden könne. - Lncern, Schwhz und Glarus sollen zu gelegener Zeit ^Sache an die Hand nehmen. Absch. 100. o. HAA. (1622.) Auf Ansuchen des Bischofs zu Eo»st^wird von den Gesandten Lucerns und Unterwaldens für nvthwendig erachtet, in den geistlichen und denlichen Sachen des Gotteshauses Kreuzlingen ein gebührendes Einsehen zu thun. Es werden hiefürmann Heinrich Fleckenstein und Landammann Zeiger abgeordnet. Absch. 242. p. HA«. (1623.) 1-Bischof von Constanz berichtet, daß er wünsche, daß im Herbst eine Abordnung in das Gotteshans K""'lingen von den regierenden Orten geschickt werde, um die Uebelsiände in geistlichen und weltliche!, Diü^abzustellen-, er wünsche, dah ihm dies, bei Zeiten angezeigt werde, damit auch er jemand abordnenMan erinnert sich, daß die Obrigkeiten auf Begehren des Bischofs früher Gesandte abgeordnet haben, w»der Verwaltung des Prälaten ein gutes Lob ertheilt haben. Alan läßt deßhalb den Bischof ermab>^erforderliche Verbesserungen vorzunehmen, indem man sonst nicht mit ihm Gesandte schicken würde. 2. ^der Bischof dem Pfarrherrn im Klettgatt die Investitur ertheilt hat, worüber sich der Prälat zu Rhe^.als Collator beschwert, so mag die Gesandtschaft nach Kreuzlingen, falls sie stattfindet, sich beim Pr^'