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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1590
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1590 Thurgau,

in Ordnung zu bringeil. Man will den Erfolg von dessen Jnterposition abwarten. Unterdessen wirddas Original der Bulle vorgelegt und angezeigt, daß nach der vereinbarteil Reihenfolge die Besetzung >"Stelle Unterwalden zustehe. Mick. 921. d. 7 32. (1640.) Es wird von den (Gesandten der fünf ^lischen Orte ein Schreiben an den Cardinal Barberini, Protcctor der katholischen Orte zu Rom, erlades Inhalts, daß die Chorherren des Cvllegiatstifts zu Bischofszell die Cvllatur der Eanouicate daselbstgegen der Bulle des Papstes Paul V. den Orten streitig inachen wollen. Absch. 938. o. 733.Der Nuntius wird um beförderliche Confirmation des nach Bischofszcll ilcu erwählten Propstes angesp^Absch. 941. k. 737. (1641.) Die Gesandten von Lucern, Uri und Obwaldeil erklären demdaß sie, gestützt auf die päpstliche Bulle von 1617, den erwählten Propst und Chorherrn in das ^Bischofszell einzuführen gedenken. Dem Nuntius wird auf sein Verlangen ein Memorial über diesegegeben, das er nach Rom schickt. Absch. 947. o. UNS. (1641.) Dem Nuntius soll der WilleBorhaben von Uri, Schwhz und Nidwalden in Betreff der Aufführung des Propstes Jmhos und des .nicus Jmfeld nach Bischofszcll eröffnet werdeil. Absch. 948. a. 73<i. (1641.) Sollte aus das ^

Nuntius gestellte Begehren um Einführung des Propstes und des Canonicus nicht eingetreten lverd^soll nichts dcstowcniger die Einführung stattfinden. Widersetzeil sich die Chorherren daselbst, so wir^ihnen ihre Einkünfte im Thurgau suspendieren und dem Landvogt die Verwaltung derselben übergeben.

737. (1641.) Da die Chorherren zu Bischofszell noch immer der Bulle von Paul V. zuwiderwählten Propst und den Chorherrn nicht Besitz von der Stelle nehmen lassen wollen, so entschließt,die fünf katholischen Orte, die widerspenstigen Chorherren durch Anlegung voll Arresteil aus ihre ^zur Anerkennung der Bulle zu uöthigcn, inzwischen den 'Nuntills um seine Berinittlung anzugehenLandvogt voll Baden wird nach Bischofszell geschickt, die widerspenstigen Chorherren nochmals Zw" ^geben zu ermahnen. Sollten seine Ermahnungen erfolglos bleibeil, so wird dem Landschreiber desgaus der Austrag gegeben, die Gefälle des Stiftes in Arrest zu nehmen. Absch. 953. lidd. 738Das St. Pelagiusstift läßt bei den Gesandten der fünf katholischen Orte durch Abgeordnete um R^.des auf seine Gefälle gelegten Arrestes bitten, indem es blos des Stiftes Gerechtigkeit vermöge sein^ausrecht zu erhalten gesucht habe. Es wird erkannt, daß der Arrest erst dann aufgehobeil werden solle/vr. Jmfeld eingesetzt und die von Zug getroffene Wahl von den Chorherren anerkannt werde. D»die Bulle nicht allein alle Dignitäten und Canonicate, sondern auch alle Deszendenzen gibt, soAbgeordnete» angezeigt, daß sie mit der Besetzung des vacant gewordenen Schreiberdienstcs innehalte» ^da die Herren und Obern sich noch entschließeil werden, wer denselben besetzen soll. Absch. 955. un- ^1(1642.) Auf das Ansuchen von Zug, daß ihm. wenn ein Canonicat zu Bischofszell erledigt werde, ,Besetzuug dermalen der Reihenfolge gemäß seinem Orte zustehe, im Falle, daß ihm Hindernisse, ^lvie Obwalden, sollten in den Weg gelegt werden, die nöthigc Hülfe möchte zugesagt werden, erkl»^

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übrigen katholischeil Gesandten, daß sie Zug denselben Beistand mit Hülfe des Nuntius leisteilwelchen sie Obwaldeil geleistet hätten. Absch. 983. n. 770. (1642.) Zug, an der Besetzung der ^Canonicatsstclle am St. Pelagiusstift zu Bischofszcll immer noch verhindert, wünscht zu demschreite». 'Man räth ihm, dicß vorläufig nicht zu thun, sondern die Beförderung des GesckM^Nuntius zu überlassen. Absch. 993. k. 711. (1643.) Uris Gesandtschaft zeigt an, daß die Peih^für die Collaturen zu Bischofszell bei alleil fünf Orteil durchlaufen sei und die Besetzung wieder <w ^komme; man möchte zusehen, daß keine Vacanz übergangeil werde. Ferner möchte man sich näch!^