Thurgau. 1589
d» -
!vlle>i ^ beförderlichst eine fünförtische Evnferenz auszuschreiben. Ist Lucern derselben Ansicht, so
und" ^ reisenden Gesandten suchen, durch den Nuntius den Bischof zu Eonstanz dafür zu disponierenandern erforderlicheil Orteil der Sache Eingang zu verschaffen, wozu die Dienste der Garde-bier ^ Bologna benutzt werden könnten. Ist Lucern anderer Meinung, so wollen dieder l! destoweniger auf ihrer Meinung beharren und das Geschäft zu Ende führen, wozu danncrsiicl ^^chdmann zu Bologna allein gebraucht werden müßte. Absch. 80.5. a. /t2S. (1637.) Zug^il„' beriiiuthet, daß die Nvmination zu einer vaeauteu Ehorherrenpfründc an das Pelagiusstift'Tie /'^'dre, einem Andern zligeweuder werden solle, daß mau ihm zu seinem Rechte bchülslich sein möchte,srlchr /^"dten von Uri, Schwhz uild Uiiterivalden nehmen das Ansuchen in den Abschied und wollen nach^ sich mit der Reihenfolge fiir die Besetzung verhalte; gehört dieselbe Stadt und AmtActr.--° ^den sie das Ihrige thuu, daß Zug ein Genüge geschehe. Ibid. b. /t2<». (1637.) Jileines Besetzung des Eanonicats im Stist Bischofszell wird nach Verlesung der Paulinischen Bulle unddie ^^'bms des Gardehauptmanns Fleckeilstein zu Rom von den katholischen Gesandten erklärt, daß' dnz T /weiten endlich der Ansicht seieil, daß man von dem Inhalt der Bulle nicht lassen solle, kraft deren^glcicl ^ ^"unation weder der Dignitäten, noch der Canonicate habe, nnd daß nach dem errichteteni il,„^. ^ die Reihenfolge in der Besetzung stattfinden solle. Stadt und Amt Zug beschweren sich, daß dieHvim^^"^"de ^sthmig etiler Chorherrenstelle immer wieder aufgeschoben werde, da der Bischof vonFlech»» Zuwider dem Inhalt der Bulle dieselbe anspreche. Es wird beschlosseil, dem Gardehauptmannda», " Rom aufzutragen, gehörigen Orts die Auslegung der Bulle zu begehren; ist ein Procuratordar»,, ^ ^erde mau sich auch einen solchen beliebeil lasseil. Dem Propst und Capitel des Stifts soll! stelle ertheilt und zugleich insinuiert werden, daß bei einer eintretenden Vacanz die Besetzung derde» ""terbleiben habe, bis von Noin Bescheid gekommen sei. Absch. 809. 1. ^27. (1637.) Auf^ Gesandtschast von Zlig, daß man die Besetzung der Chorherrenstclle zu Bischofszell dem^illfcwv' ^rt gelailgen lassen möchte, erklären sich die übrigen katholischen Gesandten dazus "dcil über dermaleil die Sache noch im Hangenden Rechte ist, müsse man noch eine Zeit langder ^'sch. ^1^- o. ^28. (1637.) Zllg wiederholt seineil Antrag in Betreff der Besetzung^icht so 1" Bischofszell. Die übrigen katholischen Gesandten finden, daß diese Angelegenheit nocl'^lbsch ^ gediehen sei, daß mau seinein Begehren entsprechen könne, und bittet es, noch Gcdnld zu haben.
(1637.) Zug verlangt nochmals, daß ihm, weil die Reihenfolge der Besetzung nachdv» Zu dem Canonicate am St. Pelagiusstift verhvlfen werden möchte. Die Gesandten
^cr und Niiterwaldeil lvolleil aber noch vorher den Bericht des Gardehauptmauns in Rom
die dieses Handels abwarten. Absch. 828. ü. (1639.) Mit Befremden vernehmen
bv>» Gesandte», daß unlängst die Chorherren des St. Pelagiusstiftes zu Bischofszcll nach Absterben^ide»z ^rte Schivpz. der als Erspectant das Eanvnicat ivcder besessen noch genossen, auch noch keine^ dafiw ^^'i'cu Stelle einen Ausländer erwählt hätten. Die Wahl wird für ungültig erklärt
d>irs> Ilfeld aus Obwalden, an welchem die Reihenfolge der Besetzung ist, ernannt. Davon
^ieibe,,^^ !" ^^'""Iniß gesetzt. Im Nebrigeu läßt mail es bei dem schon früher verabredeten Umgangvr, ^ 615. o. , . (1640.) Obwalden berichtet, daß das St. Pelagiusstift sich weigere,
Alm? ^ ^^^berrn anzuerkennen, lind sogar das Recht darschlage. Alan läßt den Nuntius durchu)uß bitten, die Orte bei der päpstlichen Bulle zu schirmen lind die Sache durch seine Autorität