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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1588
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1588 Thurgau.

Briese und Instrumente vorzulegen, mit welchen sie zu beweise» glauben, dag ihnen das Recht der Bes^der Custorei in den sechs geraden Monaten zustehe, gegenüber der von Pavst Paul V. den süns Orten ^eine Bulle ertheiltcn Befugniß, des Stiftes Acn.tcr, Würden, Chorherrenpfründen, und was solche»!hangig ist, ohne Ausnahme zu verleihen. Die Abgeordneten des Stifts erwidern, daß das Stift seit ^denklicher Zeit das Recht der geraden Monate besessen habe und jederzeit die Custorei von demselben^liehen worden sei. Die Bulle sei von Paul V. ohne des Stifts Wissen ertheilt worden; man möchte^selbe bei seinen alten Rechten belassen. Die Gesandten legen den Abgeordneten des Stiftes auch de»von den im Thurgau regierenden Orten in Betreff dieser Materie errichteten Abschied, ein Sendscl/der fünf katholischen Orte von 15-45 und die Cvpie eines Brevc von Papst Alexander vor. Da abck'Ansichten beider Parteien auseinandergehen, wird für zweckmäßig erachtet, das Gutachten des -Nunti»^zuholen, damit die Herren und Obern sich entschließen können, entweder den Papst um eine InterpretationBulle Pauls V. anzugehen oder durch Vermittlung des Nuntius einen Vergleich zu Stande zu bringen. Das-l'bieten des Nuntius, einen Vergleich herbeiführen zu wollen, wird von den Gesandten angenommen. Die VorBnämlich sind: 1) Sowohl das Capirel als die Orte sollen jeder Theil besonders seine sechs Monate habe»!Propstei bleibt den Orten; 3) die Custorei wird vom Capitel besetzt in jeden, Monat, und zwar weilvon dem Possesse dieses Capitcls nicht Kennt.,iß gehabt habe. Wenn es dem Bischof von Constanz gcs->"würde das Capitel Chorherren aus den Unterthanen der fünf Orte der Reihenfolge nach wählen," mit ^beginnend, den sechsten aus den. Thurgau. Sollte der Vergleich nicht angenommen werden und d»^schäft zu Rom rechtlich erörtert werden müssen, so soll der Gardehauptmann zu Ron. als Agent bei'"oder zwei «dvocaten sich Raths erholen. Da die Abgeordneten zu einen, endgültigen Beschlüsse von. ^nicht bevollmächtigt sind und auch vorher die Sache den. Bischof von Consta..; n.itgcthcilt werde» "so wird die ^Handlung den Obrigkeiten referiert und werden die Abgeordneten des Stiftes ersucht,Erklärungen beförderest nach Lueern zu schicken. Nachdem diesen der schriftliche Bescheid des ^nutge-the.lt worden .st, widersetzen sie sich der Bestimmung, daß das Stift in seinen Monaten die Ch»^aus den fünf Orten und den ,-chsten aus dem Thurgau nehmen solle; dadurch würde es zu sehr gc^wenn es auch daraus zähe dast die Mehrzahl der Chorherren Eidgenossen seien. Von der Besetzt

Abick 799 -1'B ^ 'Wichen, so daß also die Verhandlung zu keine». Resultate <

lb.cl, 799^. 422. (163b.)Be. d.e,em Anlasse bittet Amman.. Zurlauben, ...an möchte Zug gestatten, d"'

ledige stelle zu besetzen. ^ Gesandten lassen es be. der früher.. Bestimmung in Beziehung auf die Reih""

... Beschm.g er C orherrenstellen bewenden. Ibicl. d. 42». (1W.) ^ wird darauf aufmerksam ge.»«-i"-

noch etliche Punkte zu be prechen se... werden wen»1

^ . . . ... / ^ ^ Hauptvergleich zu Stande kommen werde; ^.

daß kerneWartere.en aufgerichtet werden" .ollen- . - ...iB

/ .... /' . zweitens, daß. wenn e.n gewählter Chorherr rcs<

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