Druckschrift 
5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1534
Einzelbild herunterladen
 

1534

Thurgan.

festgestellte Sache, die weder einer gütlichen Eoinposition noch dein zweifelhaften Rechte nnterstellt werden könu«'Würde hiebet ein schädlicher Anfang gemacht, so möchte dergleichen anch an andern Orten versucht werde»'Sie bitten dcßhalb, daß man sie kraft der Bünde, Verträge nnd Abschiede bei ihren Rechten schütze. D><uninteressierten Orte treten nun zu einer Bcrathung unter sich zusammen, deren Resultat das Ansuche»an Zürich nnd die fünf katholischen Orte ist, sie möchten dem König von Frankreich, den uninteressierte»Orten lind dem Frieden zu Liebe die Sache zur gütlichen Tractation ihnen übergeben. Zürich macht sichdazu anheischig. Tie fünf katholischen Orte, von den uninteressierten Orlen ersucht, die Sache ohne Vol-behalt zu übergeben, oder ihre schriftliche Erklärung wenigstens so weit zu moderieren, daß denselben ei.»Jnterposition möglich sei, bleiben bei ihrer gegebenen Erklärung. In Folge dessen widerruft Zürich dieseinige mit dem Beifügen, daß selbige seinen Rechten nnpräjudicierlich sein solle, und daß es ^>ie unpartei-ischen Orte nochmals um das eidgenössische Recht anrufe. Schließlich erklären sich diese dahin: Beid«Theile sollen vom nächsten Montag an (4. Angelst n. St.) innerhalb dreier Wochen ihre Sätze, wie auchdie Malstatt ernennen und von demselben Tag an innerhalb dreier Monate diesen ihren Rechtsstreit gegen ein-ander erörtern und ausführen. Wenn die Sache innerhalb dieser Zeit nicht gütlich oder rechtlich ausge-tragen ist, so wird man nach Verfluß der drei Atonale dem Recht Begehrenden nach Inhalt der Blind«zu seinem Recht verhelfen. Inzwischen soll es bei der zu Baden im Mai gemachten Suspension verbleibe»und jeder Theil die Seinigen von Allem, was zu Ungelegenheiten Anlaß geben könnte, abhalten. D>«vacanten Prädicaturen zu Altstätten und Bernang sollen beförderlich durch Vermittlung der unparteiische»Orte mit tauglichen Prädicanten verseheil werden. Dieses alles soll aber den Rechten Zürichs nnd derfüns Orte nicht präjndieierlich nnd ohne Schaden sein. Freiburgs Gesandtschaft erklärt, daß für aBdieses die Ratification der Obrigkeiten vorbehalten sei. Zürich verdankt den Gesandten der nnparteiische»Orte die gehabte Mühe, und nimmt ihr Project in den Abschied. Eben dasselbe geschieht von den katho-lischen Gesandten. Der sanctgallische Abgesandte erklärt, die unparteiischen Orte möchten bei der Bestel-lung der zwei Prämaturen also verfahren, daß der Fürstabt damit zufrieden sein könne und des Gottes-hauses Rechten und so vielen klaren Briefen kein Abbruch geschehe, oder de». Fürstabt die Mittel gebe»,daß er ,ei.,e Prädicaturen selbst besetzen könne. Sollte den Rechten des Gotteshauses zuwider gchande»werde», ,o müßte er, der Abgesandte, dagegen protestieren, und der Fürstabt könnte dergleichen keineswegsgeschehen lasten. (Dem Abschiede ist beigelegt: Der fünf katholischen Orte kurze Deduction) Absch 561.«-202. (1631.) In Beziehung auf das von den uninteressierten Orten zu Baden formierte Project wir»nachfolgende Erklärung den uninteressierten Orten unverzüglich mitgetheilt: Den fünf Orte., gebühre »ich-in einer Sache, bei der sie keine Partei seien. Sätze zu ernennen. Die Ernennung solcher Sätze wer"zweifelsohne dem Bischof und den. Abt zuwider sein. Alan wolle niemand in rechtmäßigen Ansprüche»das Recht verzagen, v.elmehr ... Dingen, die nicht wohl ausgemacht und nicht altes Herkommen seien det-gleichen aber das Mehr der Stimmen und die Hoheit in den gemeinen Herrschaften nicht sei Rede u»>Antwort gebe... In de... Verkommniß der acht alten Orte von 1481 sei die Gleichheit der Orte in Bezie-hung auf die gemeinen Herr,chasten ausdrücklich festgestellt, indem es dort heiße- So die Orte Land "e»l5-,ad,° SchlWr. Lwi- R-n.-n, M- -d-r ander- «-r.lich--i.-n -r°..-r, chll-n si- nn.-r d.ni°lw. --°°n M.m 1,-r gl-.ch.nl, unddhch" g-ch-jl, .-rd-n. zz-i Annahm- d-r Psandjchas, d-r .ilrajich-'«ad-n Ulo... d-.chl°il-n w°rd-n, da« d°m, was di- M-hrh-i. d-r Eidg.n°ff.n in di-i-r Such- s.-,ni--->werde, d.e Mu.derhe.t ohne Widerrede folgen solle. Die uninteressierten Orte möchten Zürich dazu anhal-