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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

lieren, und diese Appellation soll ihnen nicht benommen sein. Die angelegten Arreste sind aufgehoben,!daß jeder mit dem Seinigen ungehindert verfahren mag. Absch. 441. K. 187. (1627.) In Beziehtauf das die Mannschaft von Arbon betreffende Mißverständlich bieten sich die bischöflichen Gesandten »-wenn man ihnen Vermittlungsvorschläge machen wolle, dieselben all rsksrsnänm gern anzuhören. Wnun unter Andern: auch des 1596 zu Baden errichteten Abschiedes Erwähnung gethan worden ist, wo a>»wegen dieser Mannschaft disputiert wurde, so stellt man den bischöflichen Gesandten als freundlichen Mschlag einen Abschied zu, welcher nichts Anderes enthält, als was in dein genannten Abschiede enthalten >!Mit Bezug auf die Abstrafung der Knechte, die wider Verbot in den Krieg ziehen, soll es bei dein 6. Atikel des 1509 zu Zürich errichteten Vertrages verbleiben. Weil dieser Vorschlag aller Billigkeit gemäß >«so hofft man, daß sowohl der Bischof als die Obrigkeiten sich denselben werden belieben lassen. Absch. 441. «188. (1627.) Vergleich, die Mannschaft zu Arbon und Horn betreffend, 2. Septembe1627. Wir von Stätt und Landen der Siben des Thurgöws regierendeil Orthen, nämlich (folgen diNamen der Gesandten iin Abschied vom 22. August Nr. 441) bekhennend und thun khnnd allermennigkliche»mit dißcrem Brief: Demnach zwischen dem Hvcbwürdigen Fürsten und Herreil. Herrn Sixt Werne»Bischofen zu Costantz, Herren der Reichenall lind Oeningen etc. an einein, so danne unseren Herren u>»Oberen den Siben des Thurgöuws regierenden Orthen an dein andern Theil wegen der von Vogt, StattAmman» und Rath zu Arbon, bedcn Gebrüderen, Wolfgang und Gvttfriden den Schowingeren von St. Galle»bewußter ufgelegter Straf, ein Gspan und Mißverständtiiliß, antreffent die Mannschaft allda zu Arbo«(darbeh denn auch Horn in gleichem Verstand zu halten ist) entstanden und sich zugetragen, daß solche««nach Hochgcdacht Ihr Fürstlich Gnaden und unser Herreil und Oberen etc. Ursach genommen, zu Hinllgung dises Streits einen Conferenz-Tag allhar nacher Frauwenfeld anzusetzen, bcy welchen, dann von Jh«Fürstlich Gnaden wegen erschinen sind die edlen, vesten lind hochgelehrten Herrn Erasmns Pascha,Rechten Doctor und Cantzler, und Conrad Niccius, Doctor, beed Fürstliche Rhät, und dann wegen Hör«die ehrsamen Marthe Roschach, Jacob Häringer und Bernhart Pilgert, welche gleichwohl deßthalb nicht«Sonderbares inoviert, sonder sich allein absonderlich (gleich wie die Ainvält der Statt Arbon) angemellhaben: uff welches, nach dem wir bcederseiths Gesandten uns anheüt dato zusammen verfügt, unsere Mollven, Gründ und Ursachen, warumb jeder Theil vermeint, daß ihine die Mannschaft an dißen beeden Orthe»znstendig sehe, so wol schrift- als »lündtlich gegen cinandercn der Lenge nach fürgebracht und sonsten deß-wegen vil underschidliche Discurs zu jedes Theils Behelf gebraucht, haben entlichen wir, die eidtgnößische»Abgesandten, uf Ihr Fiirstlich Gnaden abgeordneten Gesandten Bewilligung zu Hinlegung entstandene»Mißverstandts und Erhaltung guter fründtlichen 'Nachbarschaft uf Hindersichbringen und zu beederseit«Oberkeithen Ratification und Gutheißen nachfolgend Mittel für billich uild schidlich erkennt und fürge-schlagen : Daß es der Mannschaft halb zu Arbon und Horn allerdings wie von Altem har bestohn undverbleiben solle mit diser außtruckenlichen Erlüterung und Anhang, dieweil unser Herren lind Oberen uillwir nie ailderst darfiir gehalten, wie auch noch, daß nach Eroberung des Thnrgöw's die Statt und SchloßArbon mit Horn und ihren Glideren in den Bezirk der Land-Grafschaft Thurgöüw gehörig, und also vo»Landts-Schirms-Oberkeith wegen die Mannschaft so wol als zu Bischoffzell Unseren Herren und Obere»ohne alles Mittel zugehörig gewesen, wie auch noch, laßen wir es nochmahlen bey demselben gentzlich ver-bleiben, und disem Werck kein anderen Verstaubt geben, dann daß in zutragenden Fählen, da unser Herre»und Oberen (darvor Gott sehe) mit Krieg angefochten wurden, daß sy die von Arbo», Bischofzell u»d

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