Thurgau. 1525
Gesandten auf die Jahrrechnung mit Befehl versehen. 2) Da verlautet, der Bischof vou Coustauz präten-diere die Mannschaft zu Arbo», so wird Luccrn ersucht, in der Cauzlci nachzusehen, mit was für Gewahr-lwnc» man deßwcgcn versehen sei. 3) Weil sodann der bischöfliche Vogt Segesser sich ungereimte und nach-theilige Proceduren erlaubt, so soll Lucern durch seine Gesandten auf die Jahrrechnung demselben ernstlichZusprechen lassen. Absch. 431. (Man sehe über den Handel der Schobinger Justizsachen: VerschiedenesAr. 88—gg.) H gzp. (1W7.) i. Die Gebrüder Wolfgang und Gottfried Schobingcr von St. Gallen bitten^"u Hülfe und Rath wegen Erlassung der ihnen von Beat Jakob Segesser, fürstbischöflichcm constanzischem^ugt zu Arbo», ihres Erachteus unbilligerweise auferlegten Strafe, deßhalb angelegten Arrestes und ergan-gener Kosten. Da der Bischof zu Coustauz deßwcgcn geschrieben und unter Andern? auf eine Confercnzgedeutet hat, so wird für rathsam erachtet, wegen dieser und anderer Sache?? eine» Conserenztag anzusehen,^u diese»? Ende hin soll je einer voi? den dicßmal anwesenden Gesandten der sieben regierenden Orte auf^uiiittag de?? 22. August a. K. zu Frauenfeld erscheinen. Wem? dein Fürstbischof Zeit oder Ort nicht be-^bt, so ex hieß beförderlich Zürich mittheilen. Der Landvogt wird beauftragt, die deßwegeu in?thurgau angelegte?? Arreste zu relaxieren, wie man denn auch hofft, der Fürstbischof »verde nicht mindergnädig befehle??, daß die zu Arbo?? angelegten Arreste gleichfalls aufgehoben »verde??, um was man denselben^»ndnachbarlich ersucht. 2. Weil bei dieser Conserenz Sache?? behandelt »verde?? möchten, welche die Amtleute"u thurgau berühren, und mau dann »vcgci? des streitige?? Cauvnicats zu Zurzach und über andere Punktewehr, welche die Grafschaft Baden betreffen, verhandeln »vird, so wird den? Landschrciber der GrafschaftBaden besohle??, sich auch nach Frauenfeld zu begebe??. Absch. 435. r. S. Grasschaft Baden Art.
48<jlz. (1627.) Gesandte des Bischofs zu Consta??; erscheine?? Samstag den 28. August. Räch'Rundlicher Begrüßung lege?? sie ei» Memorial vor, enthaltend etliche Motive und Ursachen, warum die^>?"lchaft zu Arbo?? den? Bisthum Consta??; zuständig sei. Zugleich äußer?? sie sich, daß die unfreund-we» Klagen und Umtriebe der Schobiuger nicht wenig befremden. Wenn sich dieselbe?? über die zu Arbo??wieder sie ergangene Prvcednr zu beschweren gehabt hätte??, so hätte?? sie ai? das bischöfliche Hofgericht zuConsta»; appelliere?? und voi? da vermöge des i. I. 1509 zu Zürich errichtete?? Vertrages die Sache nachBaden vor die Gesandten der Eidgenossen ziehen können. Ii? Betreff der Mannschaft lassen es die Gesand-te>? bei de?? eingelegte?? Motiven bewendeu. Der Bischof könne selbige nicht falle?? lassen, zumal da erwiche vo?» den? römischen Kaiser z»? Lehe?? trage laut Lehenbriefs, der erst von? jetztrcgicreuden Kaiser de??
Aug?ist 1626 den? Bischof crtheilt worden sei, darin die Mannschaft zu Meersburg, Arbo??, Thüngcnw>d Reukirch specificiert begriffe?? sei. Sollte den? entgegen etwas verabschiedet »verde», so müßten sie da-wider protestiere??, und der Bischof »väre genöthigt, die Sache au de?? Kaiser als Lehcnherru und ai? dieKurfürsten gelange?? zu lasse??. — Hierauf läßt man durch de» Landschreiber zu Bade?? und den in? Thur-gau dch Motive und Gründe, daß die Mannschaft zu Arbo» nicht den? Bischof, sondern de?? siebe?? OrtenZuständig sei, in Schrift verfasse?? und die Gründe des Bischofs gleichfalls schriftlich widerlegen. — Alsdannwerden zu mehrerer Jusormativn die Gebrüder Schobinger einerseits, Beat Jakob Segesscr, Vogt, wie auchTtadtaininann und Rath zu Arbo?? andrerseits in? Beisein der bischöfliche?? Gesandten angehört. Weil diesek""e>? Befehl habe??, über das Factum disputiere?? zu lasse??, sonder?? allein ii? Beziehung auf die Strafeetwas nachzulassen, so vergleicht mau sich mit denselben dahin, daß die Schobinger diese Sache zuerst vor
Hvfgericht zu Consta»; appellationsweise gelangen lasse??; wenn sie sich durch das Urthcil des Hvfgerichtcsbeschwert finden, so mögen sie nach Inhalt des Vertrages voi? 1509 an die Eidgenossen zu Baden appel-