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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

den Fall, daß sie dieses übersehen sollten, sind dem Fürstabt seine Rechtsame vorbehalten; sonst aber mögc> 5

die von Horn, Kaspar Schobinger, die von Bischofszell und andere Unterthanen des Thurgaus allerlei GM s

deren sie in ihrer und der Ihrigen Behausung zum Gebrauch bedürftig sind, ohne Entgelt und ohne Zo! l

führen, Kaufmanns- und andere zollbarc Güter, welche über des Abtes Lande geführt werden, ausgenommen Z

mit der fernem Erläuterung, daß die Güter, so zu Horn abgeladen werden und daselbst verbleiben ode i

über den See wieder abgeführt werden, und was von Arbon nach Bischvfszcll geführt wird, nach Inhal t

des zu Baden 1558 errichteten Abschieds auch keinen Zoll geben sollen. Das Faß mit Linwat betreffend, V

von den sanctgallischen Amtleuten Kaspar Schobinger abgeladen worden ist, bewilligen die Abgesandten de

Abtes den sieben Orten zu Gefallen gegen Bezahlung des Zolles wieder abzuliefern. Im klebrigen soll e ^

bei dein 1558 zu Baden errichteten Abschied verbleiben und demselben gemäß in allen Theilen verfahrel h

werden. Absch. 441. tu b

d. An der Thurbrücke zu Weinfelden. o

Art. tkt. ^1635.) Die Gesandten werden zu berichten wissen, was Zürich wegen Vermehrung d«ü ^Zolls über die Thurbrücke bei Weinfelden angebracht hat, und daß man dieß allein deßwegen in den Ab ^schied genommen hat, damit jedes Ort seine Gesandten darüber auf erste Tagleistung instruieren köm» ^Absch. 745. tr. (1636.) Ein abermaliger Anzug Zürichs wegen der begehrten Vermehrung dcl

Zolls über die Thurbrücke zu Weinfelden wird hauptsächlich wegen mangelnder Instruction zu Händen de>Obrigkeiten in den Abschied genommen. Absch. 788. c>.

o. Zu Constanz. n

Art. ILA. (1637.) Tie Stadt Steckborn und die Gemeinden Mammern, Bernang, Ermatingen m» ZGottlieben beschweren sich iiber den von der Stadt Eonstanz auf die Victualien gelegten Zoll und bitte», eman möchte ihnen auf nächster allgemeiner Tagleistnng für die Erleichterung behülflich sein. Absch. 836. l d,I ti't» (1638.) Der Vergleich, welchen der Landvogt Michael Schorn» mit der Stadt Constanz in BetreÜ 4des Zolles für durchgehenden Wein, Getreide lind Waarcn den 2. März gemacht hat, wird, weil die Unter- vthanen des Thurgaus damit zufrieden sind, ans zehn Jahre bestätigt und dem Landvogt geschrieben, denselbc» avöllig iil Richtigkeit zu bringen. (Von Seite der Stadt Constanz wareil zu dieser Verhandlung deputier! xJohann Georg Graf zu Königsegg, Herr zu Rotenfels :c. und Balthasar Kalt, Verwalter der Hauptmann' d,schaff zu Constanz.) Absch. 851. k. (1639.) Da Constanz, welches den Zoll auf dein See bca»' zi

sprucht und den init Landvogt Schorno vereinbarten Zollvertrag nicht besiegeln will, wird an Stadthaupt stmann, Bürgermeister und Rath, zugleich auch wegen des Prälaten von Kreuzlingcn, ein Schreibeil erlasse». SAbsch. 912. t. IM». (1640.) Landvogt Schorno wird schriftlich ersucht, den Zollvertrag, der durch seil» FVermittlung zwischen der Stadt Constanz und der Landgrafschaft Thurgau gemacht wordeil ist, von Sei» d,der Stadt Constanz auch besiegeln zu lassen und sich zu diesem Zweck nach Constanz zu begeben. Die Ge-s b,sandten von Schwyz werden ihm mündlich die Weisung geben, er möchte die Stadt Constanzin unvel-! 3merkter Form" zu einer Conferenz zu bewegeil suchen, auf welcher die nachbarliche Correspondenz und Ber-I litraulichkeit gegeil einander befestigt werden könnte. Absch. 931. oo. I ii?» (1643.) Der Landvogt thB b,mit, daß die Stadt Constanz von dem Wein, der auf thurgauischem Gestade eingeladen, aber nicht ans dere» tiBotmäßigkeit geführt werde, den Zoll beanspruche. Constanz wird schriftlich ersucht, davon abzustehc» ! keAbsch. 1007. x. I <»8. (1646.) Es ist geklagt worden, daß Constanz von den oberhalb der Stadt a»>^ Athurgauischem Boden in die Schiffe geladenen Waaren Zoll fordere, auch die Schiff- und Handelsleute untel A