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Thurgau.
ersucht deßhalb den Oberst Johann Konrad von Beroldingen ans Sonnenberg, sich zu dem Bischof zu ver-fügen und mit ihm zu reden, damit nicht allein dem Schobiuger eine Satisfactivn zu Theil werde, sonder»auch die früher genannten vier Personen bei ihren nunmehr schon lange vollzogenen Ehen verbleiben undzur Ruhe kommen möchten. Absch. 546 k. Hl.. (1661.) Die Verwandten des Hans Ludwig Schultheßbitte» angelegentlich, daß demselben an der Strafe, so ihm wegen bewußten Excesses auferlegt worden sei,etwas nachgelassen, auch das Land wieder geöffnet werde. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen.Absch. 561 i. HZ. (1633.) Was in der Procedur gegen Jakob Mercke, den Schäflewirth zu Frauenfeld,verhandelt worden ist, welcher ehrverletzende Worte über die fünf katholischen Orte lind den Fürsten vo»St. Gallen ausgestoßen hat, und die Erklärung Zürichs, daß es denselben niemals dergleichen zugetraut habe,was Mercke ausgesagt habe, wird jeder Gesandte zu referieren wissen. Absch. 628 u. H!j. (1633.) JunkerWolfgang Schvbinger beklagt sich abermals wegen seines mit Vogt Segesser zu Arbon noch schwebende»Handels. Er sei zwar vertröstet worden, daß ihm dcßwcgen von dem Bischof zu Eonstanz „etwa mit einei»Lehen eine Ergötzlichkeit geschöpft werden solle", habe aber bisher nichts erhalten können. Da er mit de»rBischof als seinem Nichter nichts, sondern mit dem Vogt Segesser zu thun habe, so möchte. man ihn beidem erlangten Urthcil schützen und kraft desselben die Exemtion wider Segesser ergehen lassen. — Ma»findet insgemein, daß diesem ehrlichen Mann „ziemlich zu kurz geschehen sei", und daß die Obrigkeiten beiMirtheilung der wider ihn ergangenen Ortsstimmen viel zu mild berichtet worden seien und nur den eine»Theil gehört haben. Alan ist deßhalb geneigt, ihm bei so bewandter Sache die Hand zu bieten, kann aberwider die ergangenen Stimmen nichts thun. Jedes Ort soll auf nächste Conferenz zu Schwhz seine Gesandte»mit hinreichender Instruction versehen, damit dem Schobinger endlich geholfeil werde und man allerseitsdeßwegen zur Ruhe komme. Absch. 636 n. H i. (1633.) Um dem Junker Wvlfgang Schobinger wege»seines Handels mit dem Vogt Segesser bei dem Bischof von Cvnstanz eine Ergetzung auszuwirken, dafürweiß man bei diesen gefährlichen Zeitläufen kein anderes Mittel, als den Bischof durch ein mitleidiges Jnter-cessionsschreiben zu ersuchen, denselben in Gnaden bedenken zu wollen. Absch. 638 o. HZ. (1634.) DelLandvogt berichtet den katholischen Gesandten, daß Zürich ihm verboten habe, weiter zu procediercn undinquirieren, bis auf der regierenden Orte gemeines Zuthnn; er begehrt Rath, wie er sich wegen eines allge-meinen Mandats in Forin, wie der Fürstabt eines in seiner Landschaft erlassen habe, zu verhalten habe,und äußert weiter den Wunsch, es möchte wieder ein Landswachtmeister bestellt werden. In Bezuhnngauf den ersten Punkt bezieht man sich auf das Antwortschreiben an Basel und Schaffhansen im Abschiede662 a. 3. In Betreff des Mandats „kann man auch nicht finden, daß es anderes mitbringe und auf sichtrage, als was die Billigkeit erfordert". Zur Jnspection der Wachen wird nä inksrim Wolf Friedrichvon Beroldingen bezeichnet. Absch. 662 6. H<». (1634.) Naßler von Consta»; wird bis zur nächste»Eonferenz von den katholischen Gesandten zur Geduld gewiesen, wozu dann auch Zürich als mitregierendeSOrt im Thurgau seinen Abgeordneten schicken wird. Es wird dann seinem Principale gutes und schleunigesRecht zugesichert. Idiä. i. H7. (1634.) Jeder der katholischen Gesandten wird zu berichten wisse»/was dem Landvogt im Thurgau wegen des leidigen Falls mit Hans Härder von Eschenz geantwortet worde»ist. Da etliche Gesandte bezeugen, daß derselbe sich jederzeit treu und redlich gezeigt habe, so hofft man, daßdie Herren und Obern desto eher geneigt sein werden, dessen Wittwe und Kindern größtmögliche Gnade i»Beziehung auf Hab und Gut zu erzeigen. Absch. 678 ck. H8. (1634.) Die katholischen Orte hatten er-wartet, daß ihr Entschluß wegen des Landvogts im Thurgau dem Abschiede von Baden einverleibt worde»