1498 Thurgau.
nimmt man es in den Abschied, und befiehlt, daß der Landschrciber jedes Jahr am Ende der Rechnungdessen erwähne. Beim Absterben des alten Härder sollen die 20 °/o von den 2000 fl. dem jetzigen Landvogt,unter dessen Verwaltung der Fall sich begeben, und nicht dem alsdann regierenden zugehören. Absch. 1007.t. 21. (1645.) Die Gesandten von Bern, Freiburg und Solothurn haben Befehl, wider etliche in derzehnörtischen Rechnung aufgeführte Posten zu protestieren, lassen es aber bewenden, weil der Landvogt auchetliche nicht dahin gehörige Einnahmen verrechnet hat. Absch. 1069. ii. 22. (1645.) Bei Vorlegung derAmtsrechnung giebt der Landvogt folgende Uebersicht über die Kosten der Conferenz zu Frauenfeld.Für 16 Ehrengesandte, so an letztem zu Frauenfeld im Christmonatgehaltenen Conferenztag zugegen gewesen, für jeden 50 Kronen,
macht
Für 17 Diener, jedem 10 Kronen, macht
So mir, dem Landvogt, verordnet worden
Dem Landschreiber bezahlt, so ihm verordnet wordenDem Landammann bezahlt, so ihm verordnet wordenDem Landweibel bezahlt, so ihm verordnet wordenFür allerlei Ausgabeil dein Landvogt Meyer von Lucern bezahlt,die er für die Gesandten insgemein gefordert
Meinem Diener bezahlt
Dem Wirth bei der Krone zu Frauenfeld bezahlt, so die Gesandtenvon den katholischen Orten bei ihm verzehrt ....
Dem Wirth zum Hirzeil in Frauenfcld bezahlt, so die Gesandten
von Zürich und Landammann Elmer bei ihm verzehrtDem Kronenwirth bezahlt, so bei ihm init Gesellschaftleisten auf-gegangen
Botenlöhne
Den Gesandten von Uri für ihre Pferde, die sie mehrtheils anderswo
und nicht bei dem Wirth gehabt 91 „ 3 „
Den Gesandten von Unterwalden auf ihr Begehren nachgeschickt, so
sie besonders bezahlt 12 „
Absch. 1069. Ick. 23. (1646.) Weil bei jüngster Coilserenz im Thurgau Zürich mehr Kosten als andereOrte veranlaßt hat, soll bei künftiger Rechnung des Landvogtes ihm nicht mehr als einem andern Orte gutgemacht werdcil. Wegen der schweren Ausgaben der Landvögte, die wohl zu verringern wären, soll künftigbessere Aufsicht gehalten werden. Absch. 1087. e. 21. (1646.) Mit Alt-Landvogt Johann Jakob Füeßli,des Raths der Stadt Zürich ist abgerechnet wordeil und ist derselbe 141 fl. schuldig geblieben. Man willihm eineil Posten von 631 fl., welchen Zürich bei der Conferenz zu Frauenfeld mehr als die übrigen Orteverzehrt, zum Einzug übergeben. — Zürichs Gesandtschaft, deßhalb ohne Befehl, nimmt die Sache in den Ab-schied und hofft,daß man bei dieser Meinung nicht beharren werde. Absch. 1098.lk. 23. (1647.) Bern beschwertsich, daß der Landvogt etliche Ausgaben gegen den Vertrag in die zehnörtische Rechnung gestellt habe, und be-gehrt zur Mittheilung an Freiburg und Solothurn eine Abschrift derselben. — Die Canzlei zu Baden wirdbeauftragt, eine solche auszustellen. Absch. 1133. an. 2tt. (1648.) Bern, Freiburg und Solothurn tragen
1280 fl.
272 „
80 „
50 „
20 „
16 „
117 „
16 „
1373 „
913 „ 7 ß. 6 d.
25 „ 3 „ 9