Tlmrgau.
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sandten der genannten drei Städte erachten auch, daß fürderhin die Ausgaben für der Spielleute Mäntelnicht in die zehnörtischc Rechnung gesetzt werden fallen. Absch. 435. Ic. 15t. (1630.) Wolfgang Wirtzvon Unterwalden beklagt sich, daß de» Erben seines Bruders, des Landschreibers Wirtz selig, „bei dem Lands,kosten" noch 100 Thaler ausstehen. Nachdem man den Bericht des Landvogtes darüber angehört hat, befiehltman demselben, dafür zu sorgen, daß dem Wirtz und Andern das ihnen Gebührende zu Thcil werde. Absch.tl46. s. t (1631.) Bern, Freiburg und Solothurn sind mit einem in der das Malefiz betreffendenRechnung aufgeführteil Posten von 1056 Gld. nicht einverstanden und nehmen denselben aä rotsrenäum.Absch. 561. t. 15. (1634.) Dem Hauptmann Johann An der Allmend, des Raths der Stadt Lucern,Alt-Landvogt im Thurgau, sind die regierenden Orte bei seiner gegebenen Amtsrcchnung 608 fl. 6 ß. 6 d.(macht ans jedes Ort 86 fl. l3 ß. 6 d.) schuldig geblieben. Es wird hervorgehoben, daß die Herren undLbern außer Schwyz, welches sich sein Recht der Abzüge halber nochmals in bester Form vorbehält, dieAbzüge, welche ihnen dieser Zeit jährlich eingegangen wären, den Unterthanen theilwcise nachgelassen haben,Meßhalb die Rechnungen auch nicht so viel als früher ertrügen. Man nimmt dieß in den Abschied, damitaus erste Zusammenkunft Befehl gegeben werden könne, dem Landvogt seine Forderung zu bezahlen. AuchMll jedes Ort seine Gesandten mit Befehl versehen, wie man sich wegen der erlasseneil Abzüge zu verhaltengedenke, da die von den regierenden Orten selbst sie geben müssen. Absch. 694. Ii. Ii». (1636.) Die amMalefiz participierenden Städte Bern, Freiburg und Solothurn sind der Ansicht, daß der in der zehnörtischenRechnung figurierende Posten für die Zchrung des Landvvgts auf der Reise zur Jahrrcchnung ihnen nichtängerechnet werden sollte. Sie lassen denselben dießmal passieret!, protestieren aber gegen jede Conscquenz.Absch. 788 s. 17. (1641.) Bei Abhörung der Rechnung des Landvogts findet sich, daß die Kosten fürErziehung der Findelkinder, die jüngste Reise des Landvogtes Schornv wegen des Zollvergleichs und fürdm Mäntel der Landgcrichtsdicncr und Knechte in die Rechnung der zehn Orte und der hohen Gerichtegestellt worden sind. Die Gesandten von Bern, Freiburg und Solothurn beschweren sich darüber in derMeinung, daß solches in die Rechnung der nieder» Gerichte gehöre, und wollen deßhalb an die von demLandvogt geforderte Ncstanz nichts geben. Der Landschrciber zeigt an, daß es von Altein her so Brauchgewesen sei. Die Beschwerde wird in den Abschied genommen. Absch. 953. 2. Iii. (1641.) Bei der Rech-mmgsabnahme hat sich gezeigt, daß die Landvögtc seit etlichen Jahren her von der gcsammten Einnahme^°/<> abgezogen und behalten haben. Nach dem Bericht aller Landvögte soll dieß aber erst nach Abzugder Ausgaben, wie in allen andern Bogteien, geschehen. — Die Sache wird in den Abschied genommen.Absch. 953. nw. 19. (1642.) Der Landvogt hat in die Rechnung der zehn Orte verschiedene Posten ge-setzt, für die Findelkinder, die Verbesserung des Hallsraths, für Papier, Röcke der Diener und AmtleuteU- s. w. Die Gesandteil von Bern, Freiburg und Solothurn beschweren sich darüber, weil dergleichen dasMalefiz nicht berühre. Alan erwidert ihnen, daß dieß ein alter Brauch sei, wogegen die drei Städte prote-stieren. Absch. 985 x. M.(I643.) Bern, Frciburg und Solothurn wiederholen obige Beschwerde. Aus-schüsse erhalten den Austrag, den Vergleich, der zwischen jenen drei und den sieben Orten gemacht wordenist, fleißig zu erdauern, so daß alsdann ein bestimmter Entscheid gefaßt werden kann. Bei diesem Anlassekann auch darüber nachgedacht werden, wie den Obrigkeiten die großen Kosten wegen der Findelkindereinigermaßen abgenommen werden könnten. — Der Landvogt bringt auch vor, daß der Vater des ausgc-Asscnen Benedict Härder von dessen mütterlichem, den Obrigkeiten verfallenem Gute 2000 fl. leibgedingsweiseZU genießen habe, die man ihm bei Lebzeiten nicht nehmen könne. — Damit dieß nicht vergesset, werde.