Deutsche gemeine Vogtcien überhaupt.
1483
Herren-Garten, wie nicht weniger den Landvögten am andern Tag durch das Mahl im Schloß großeKosten erwachsen, so wird hierin eine Moderation gemacht. Fürderhin nämlich soll der Landvogt zu Badenfür den Ausritt 200 Pfund erhalten, woraus er ohne Kosten für die Obrigkeiten das Mahl im Herren-Garten, und was sonst darauf geht, bestreiten soll. Das Mahl im Schloß ist aberkannt, und der Landvogtsoll in Zukunft, wie andere Landvögte auch, die Huldigung auf dem Rathhause leisten. Die Matten und Rebenbeim Schloß sollen die Laudvögte in guten Ehren halten. Der Bau (Dünger), den sie machen, sollen sie,weil die regierenden Orte das Stroh und das Heu geben, auf deren Güter thun. Wegen der Unkosten,welche durch den Zurzacher Markt verursacht werden, svll es beim Alten bleiben. Den Untervögten undSpielleuteu, welche ihm beim Ueberreiten gegenwärtig sind, wird statt des bisherigen Mahles jedem eindicker Pfenning, den abwesenden aber gar nicbts gegeben. Das Mehl beim Abschied ist aberkannt. —Bisher wurde das Land- und Malefizgericht immer nach Mittag gehalten. Venn Jmbismahl „überweinten"sich etliche Landrichter so sehr, daß sie zu solch wichtigem Geschäft ganz ungeschickt wurden. Dcßhalb solldas Landgericht in Zukunft vor Mittag gehalten werden. — Die Landvögte im Thurgau, Rheinthal undin Sargans sollen ernstlich crmahnt werden, alle nnuöthigen Kosten und Ausgabeil zu vermeiden. Weil dieLandvögte im Nheinthal mit großen Kosten nach Baden reiten, um die Huldigung zu leisten, so soll manihnen nicht mehr als 5 fl. dafür passieren lassen. Die Landvögte aller Vogteieu sollen nicht eher auf die Jahr-rechnnng kommen, als bis sie berufen werden, damit nicht allzu große Kosten entstehen. Der Brandstcucrnhalber bleibt es bei den früher» Abschiedeil; die Laudvögte dürfen nur solchen geben, die aus ihrer Amts-verwaltung siild. Absch. 95 ä. sS- auch im Absch. Grafsch. Baden Art. 3.^ 13. (1625.) Von den gewesenenund auch von den künftigen Laudvögten ist ein großes Geschrei ergangeil, daß sie viel Geld gespendet habensollen. Es wird befürchtet, daß sie sich um Mittel werdeil umsehen müssen, solches Geld bei ihren Verwal-tungeil wieder zu bekommen. Die Obrigkeiten werden ersucht, dieß in Bedacht zu ziehen und die Unter-thanen init ehrlichen, verständigen und friedliebenden Laudvögten, die ohne Miethc und Gaben zu ihrem Amtgelangeil, zu versehen. Absch. 369 o. 14. (1632.) Zürich eröffnet, es kommen allerlei Klagen ein, daß dieLaildvögte in den gemeinen Vogteieu die armen biedern Unterthanen init unverdienten hohen Bußen undauf andere Weise belästigen, was meistentheils die Folge davon sei, daß etliche regierende Orte ihren er-wählten Landvögten große Summen Geldes auflegen*) und diese auch mit dem Ausreiten namhafte Kostenhaben, welche sie hernach von den Unterthanen erschinden und wieder einseckeln wollen. Dadurch werdeweilig Liebe zu der Obrigkeit gepflanzt und im Fall der Roth werde man sich der Unterthanen wenig zugetrösten haben. Es sei darum hochnothwendig, hierin eine Aenderung herbeizuführen und die großenAuflagen zu beseitigen. Jeder Gesandte berichtet, wie es sich bei seiner Obrigkeit mit der Erwählung der Land-Vögte verhalte. Insgemein ist man der Ansicht, daß man darauf bedacht sein solle, wie den Unterthanendiese Last abgenommen werde. Mau erinnert sich, daß im Jahr 1629 auf der Jahrrechnung dcßwegeu ein
-) Im Nidwaldner Protokoll der Land- und Nachgemeinden Bd. 11 Fol. 205 heißt es z. B.: „Derjenige, so hütiges tags«andvogt gm Baden würdt, soll Kronen 100 in M. Herren Schah ze thun schuldig sin. — Ferner isterkendt, daß der Landvogt ins Thur-gvmv jedem Landtman Gld. 1 geben und vor nächstein nüwen Jar bar bezallen sölle. Jtenr der Comisari und Vogt gen Sargans,auch Vogt gen Baden und Rintall die sollend jeder besonder einen, iedcn Landtman auch vor dem nüwen Jar ein Dicken geben undder Landtvogt ins Bollentz soll icder sirti uss nüw Jar ein Lagcl mit gutem Win presenticren." Beschluß von 1623. — Vor 1635 auf-erlegte Lucern dem in die Freien Aemter gewählten Landvogt 100 spanische Dublonen, dem nach Baden gewählten 100 Sonnen-kronen. Dieß wurde 1635 durch einen Rathsbcschlnß abgeschafft. (Lucerner Nathsprotokoll.)
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