Juli 1648.
keit dahin: Bürgermeister Zicglcr und seine Söhne sollen sich mit der Judicatur der Stadt St. Gallen wiesw daselbst laut Herkommen nnd Satzungen geübt wird, begnügen, d. h. daß von jedem, der nicht Burger vonCt. Gallen ist und das Recht zu St. Gallen suchen will, vor der Rechtfertigung Caution gefordert und^ in eidliches Gelübd genommen werden soll, bei dem, was zu St. Gallen wird gesprochen werden vbneAppellation zu verbleiben, indem man nicht zweifelt, daß ihm schleuniges und unparteiisches Recht werdegehalten werden. Was in- und außerhalb der Eidgenossenschaft wider der Stadt St. Gallen Deputationgesprochen oder geschrieben worden ist, soll aufgehoben und keiner Partei nachtheilig sein. Der Kosten halber
'Nvaen sich beide Parteien vergleichen oder den Gesandten überlassen, gütlich darüber zn entscheiden, k.AiklauS Bucber von Nidwalde» bittet um Schild und Fenster in sein neu erbautes Wirthshaus. - Das
Ansuchen wird in den Abschied genommen. I-,». (S. u. die betreffenden Bogteien.) «z. Es kommt der
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bricht, daß auf dein Bodensee von den kriegenden Parteien allerlei Feindseligkeiten verübt werden, wodurchden Unterthanen im Thurgau und Rheinthal vielfaches Ungemach zugefügt werde. — Man schreibt deßhalban die kaiserlichen, österreichischen und schwedischen Commandanten und ersucht sie um eine Abordnung zneiner Cvnferenz. Bei der hierauf abgehgltenen Cvnferenz begehrt man die Beseitigung der Ungelcgcnheitcn,kann aber zu keinem Vergleich gelangen. Alan theilt deßhalb den Abgeordneten mündlich und schriftlich"nt. man werde alle Gebühr, auch was mit Fcldmarschall Wrangcl besprochen worden sei, halten. Alansuche von eidgenössischer Seite nichts Anderes als Ruhe für die eigenen Lande und Aufrcchthaltung der^gebrachten Neutralität. Den Angehörigen der Eidgenossenschaft möchte zu Wasser und zu Land unge-hinderter Paß und Nepaß gestattet, auch keine Paßzedel und dergleichen von einem eidgenössichen Ort zn deinandern zugemuthet werden. Wie man den benachbarten Burgern, Unterthanen und Soldaten ohne Waffenh°n freien Paß auf die Märkte gestatte, so möchte dieß auf obrigkeitliche Attestativn und Paßzedel hin auchhrn eidgenössischen Angehörigen erlaubt sein, jedoch in der Voraussetzung, daß man Kricgsmunition und^'gleichen nicht zuführen werde. Die armierten Schiffe möchten sich auf Kanonenschußweite von dem eid-genössische» Ufer entfernt halten. Die Soldateska auf der Insel Reichenau möchte abgeführt, der Thurmdnsclbst demoliert nnd die Fusel künstig von beiden Parteien unangefochten gelassen werden. — Alan ersucht^dcm» die kriegenden Parteien nochmals um einen Wassenstillstand für den Bodensee und die arlbergischen^rrrschrisicn und um Beseitigung der unter Fußach neu angefangenen Schanze, wofür auch die Jnterpositiondrr Obrigkeiten in Aussicht gestellt wird. — Der kaiserliche Commandant zu Lindau wird ersucht, dieß dem^iser, dein Churfürsten von Beuern und dem Erzherzog von Oesterreich zu berichteil und zu empfehlen.Feldmarschall Wrangcl und den französischen Ambassador ersucht man schriftlich um ihre Jnterpvsitivn(S. u. die betreffenden Bogteien.) x. Die uniiitercssierten Orte veleinbaren sich wegen des Thur-gäilcr Geschäftes dahin, die Parteien zu bitten, bis zum l. cr>ept. n. St. i» Baden zu gleichen Sätzen zn-^duiienzutreten und unter sich selber eineil gütlichen Vergleich zu versuchen. Für de» ^all, daß die Zusain-^Bmft nicht stattfinden oder ohne Erfolg bleiben sollte, wird Bern anhcimgejtellt, eine allgemeine ^agsatzungicuh Badeil auszuschreiben, aus welche die Gesandten, mit hinreichender Instruction versehen, erscheineil^ke>i. Ria» ersucht die interessierten Orte, dem Landvogt zu schreiben, daß er sammt den Amtleuten Allesjetzigen Stand lassen, keine Neuerung gestatten und auch alle Prälaten und weltlichen Gcrichtsherrcnermahnen solle. Denselben Befehl erlassen auch die uninteressierten Olte. Bern führt schließlich^einüthe, was für Unheil für die streitenden Orte nnd die ganze Eidgenossenschaft aus diesemschell könnte, lind ersucht die Gesandten aller Orte, solches den Obrigkeiten heimzubriilgen, damit
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