Juni 1647.
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tholischen und deren Geistlichen die freie Ausübung ihres Gottesdienstes gestattet sein, jedocb obne Vänderung der alten Observanz und zwar so. daß, wo die Mehrzahl einer Religion angehörig ist dicKircll!'Pfründe und die Ausübung des Gottesdienstes dieser allein zustehen, die Minderheit ihren Gottes - staußerhalb ausüben soll, diejenigen Orte ausgenommen, für welche anderweitige Verträge bestellen 3^"„Beziehung auf die fremden Capucincr, welche seit etlichen Jahren als Missionare hie und da Vfi'--Versehen, wird vorgeschlagen, daß an denjenigen Orten, wo beide Religionen ihren Gottesdienst ausüben"innerhalb ? Jahren (die Zahl ist nicht angegeben) die Pfarreien mit weltlichen Priestern oder andernGeistlichen besetzt werden könnten. Unterdessen könnte man sich die erforderlichen Mittel verschaffe» undjunge Leute zu solchen Stellen heranbilden lassen, zu welchem Zwecke die Evangelischen ihren Antbcil anden mailändischen und den französischen Stipendien gutwillig überlassen möchten. An denjenigen Orten woder katholische Gottesdienst allein stattfindet, können die Capuciner denselben verschen. 4) In Betreff derCcnsur der Geistlichen und deren Immunität könnte man sich dahin vergleichen, daß es wie in den cidgcnössischcn paritätischen Orten gehalten werde und -orvatis sorvanclw weder den geistlichen Rechten nochder Jurisdiction des Bischofs etwas entzogen werde. 5) In Bezug auf die Ehecinscgnung, die Kinder-taufe, die Friedhöfe, die Feier- und Festtage, die Annahme der Nachbarn und Burger, die Heirathcn vonLeuten ungleicher Religion wird man sich an den Orten, wo noch kein besonderer Vertrag bestellt, williavergleichen.
Auf Seite der Evangelischen in Bünden bildeten den Ausschuß, der mit den eidgenössischen Gesandtenunterhandelte: Bergczi Capräz, Georg Wiczel, Theodorich Enderlin, Hans Anton Buol; auf Seite derKatholischen: Christian von Florin, Konradin von Eastclbcrg, Peter Scharpatct, Rudolf von Salis
(Kantonsarchiv Schaffhausen.)
Im Zürcher Abschiedsbandc Eost. XII. 1Ü1 Fol. 309 ist eine sehr einläßliche „Relation, was;der Löblichen Eydtgnvßschaft Ehrenabgcsandte über der gemeinen dreh Loblichen Pündtcn Ncligionsstry-tigkcitcn zu Chur verhandelt, angefangen den 16. Mai (6 a. K.) 1647" Ii cnggcschricbene FolioscitenAuch in Tr. 172. 16.
Konferenz der V katholischen Orte.
L»»cevn. 1K47, 13. Juni.
Staatsarchiv Lueer». Absch. de anno NU7. Bd. XXXVII. toi. ;»z.
Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Heinrich Fleckensteinb itter, Alt-Schultheiß und Panncrherr; Laurenz Meher, Oberzeugherr; Ludwig Meher, des Raths. Ur/ 'Sebastian Bilgerin Zweher von Evebach, Landammanu; Sebastian Muhcim, des Raths. Schwy z^evrg Aufdcrmaur, Landanuuann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Statthalter. UutcrwaldenHeinrich Bucher, Laudaimnanu, von Obwalden; Arnold Stultz, Landanunaun, von Nidwalden. Z u g. Beat^Urlauben, Alt-Anunann; Peter Trinkler, Alt-Aminann; Hans Jakob Boßhard, des Raths.
». Eidgenössische Begrüßung. — Es wird zuerst die schriftliche Mittheilung des Bischofs von Chur,^as für Erklärungen seit der Abreise der Deputierten von Chur zwischen beiden Religionen gewechselt wor-sind, angehört, desgleichen der Abschied, welcher von den auf dein Beitage zu Chur geweseneuDeputierten verfaßt worden ist, sowie der mündliche Bericht der drei anwesenden Deputierten. Man ent-
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