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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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April 1647.

1626 dm Evangelischen zu Glarns die Oberherrlichkeit in den beiden Vogteicn llznach und Gaster vorbe-halten worden sei, dieser Bestimmung dadurch zuwiderhandle, daß es bei dem letzten thurgauischen Aufbruch260 Alaun aus einer dieser gemeinsamen Vogteicn weggenommen habe, und als Glarns beider Neligionc»gemäß den Verkommnissen auch Volk von daher aufgeboten habe, dieß von Schwhz contermandiert worden st»Obgleich dieß die Landleute beider Religionen angegangen habe, hätten sich die papistischen seither von ihne»getrennt. Die Gesandten, um ihren Rath angegangen, nehmen die Sache, weil sie ohne Instruction siud,in den Abschied, >. Der Gesandte von Glarus hebt hervor, wie übel gegen die Evangelischen im Toggc»'bnrg verfahren werde, und begehrt von den übrigen Gesandten ihr Gutachten darüber. Es wird ihm a»sGefallen der Herren und Obern der Bescheid gegeben, es möchte das Beste sein, daß Glarus, weil ^mit den Toggenburgern verlandrechtet und deren Nachbarn sei, an den Abt von St. Gallen schreibund ihm bemerke, daß man, wenn dergleichen dem gemeinen eidgenössischen Landfrieden zuwiderlaufen^Jmproceduren nicht nachlassen, die Sache an die übrigen evangelischen Städte und Orte werde gelangtlassen. Sollte dieß erfolglos sein, so könnte dann mit um so mehr Grund und Ernst eingeschritten werde»'II. Auf die Anfrage Zürichs erklärt der Gesandte Berns, daß auf das von seinen Herren und Obern an diefünf katholischen Orte vergangenen Herbst wegen des thurgauischen Streitgeschäftes erlassene Schreiben >w^keine Antwort erfolgt sei. Bern sei gesonnen, nächstens mit Zuthun der übrigen uninteressierteil Orte e>»eNecharge abgehen zu lassen. Die darauf erfolgende Antwort werde es Zürich mittheilen. !. Weil Berichgekommen ist, daß Olivier Flemming zu einer Charge in England befördert worden sei, hält man es für sci>»Creditvren in Zürich und Basel rathsamer, mit Fürschreiben noch einige Zeit innezuhalten, bis er in sei»^Charge zu Mitteln gekommen ist, lim seine Creditoren befriedigen zu können.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lttceri». tt. April.

Staatsarchiv Lvcorn. Absch. «la-wao 1647. Bd. XXXVII. t'ol. IW.

Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Njttcr, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Flcckenstein, RittetAlt-Schultheiß und Pannerherr; Laurenz Meher, Oberzeugherr; Ludwig Meher, des Raths. U»»Johann Stricker, Landammann; Johann Walthart Jmhof, Alt-Landammann. S ch w h z. Georg Aufd"''maur, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Stcüdhalter. Unterwalde n. Marquard Jmfeld, Ritter, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritt^Landammann und Landshauptmann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Alt-Ammann;Heinrich, Seckelmeister.

Die evangelischen Städte und Orte hatten von Aarau aus an Lucern geschrieben, es möchte ih»^mittheilen, was es glaube, daß den Generalen Türenne und Wrangel auf ihre Schreiben geantwortet werde»solle. Die Gesandten können sich darüber noch nicht entschließen, weil von Innsbruck noch keine Erklärung ei>»gelangt ist nnd die Generale in ihren Schreiben nicht gleichförmiger Meinung sind. Dagegen findet n>a»für gut, die angefangene Sicherstellung der Stadt Constanz beförderlich in Gang zu bringen, weil dm'»)langes Temporisiercn die Mittel leicht abgeschnitten werden könnten. Es wird deßhalb einhellig beschlösse»-