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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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1423
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März 1647.

Sollte ihm etwas Bedenkliches vorfallen, so solle er berichten und fernern Bescheid erwarten. L. Bei die-Anlasse richtet man seine Aufmerksamkeit auch darauf, wie es bei den Friedenstractaten zu Munstero»l die Pfälzischen Angelegenheiten und namentlich um die Religivnssachcn stehe. Man hält sich thcils auschristlicher Cvndolenz, thcils wegen der Glaubensverwandtschaft, und um später entschuldigt zu sein, ver-nichtet, das Seinige zu thun, und hält für ein passende» Mittel, dem Burgermeister Wettstein durch dieNr evangelischen Städte im Nameu gemeiner Eidgenossenschaft von Zürich aus ein Creditivschreiben anN schwedischen, brandcnburgischen, hessischen und stadischen (der Generalstaaten) Gesandten zuzustellen undzu überlassen, nach Gestalt der Sache und bei Gelegenheitdas Geschäft zu urgiereu und anzubringen,Nr er sich seiner bekannten Depterität nach zu verhalten wohl werde wissen." Ferner wird gut be-eiden, wegen dieser Angelegenheit an König und Parlament in England unter der vier evangelischenStädte Namen zu schreiben, und daß von dem geistlichen Stand der vier Städte an die Geistlichen in^oglauv, Hessen und in den Niederlanden Schreiben gerichtet werden, welche dem Burgermeisier Weitstemgesandt werden sollen, damit er sie bei Gelegenheit an ihre Adressen abgehen lasse. Sollt? aber Wett-llrin etwas Bedenkliches vorfallen, so möge er berichten. Damit jedoch weder bei den katholischen Orten""ch anderswo Jalonsie erweckt werde, soll dieses Vorhaben höchst geheim gehalten werden, zx. Ju Be-!?u»g auf den Streit, welcher sich in Appenzell-Außerrhvden zwischen den Landleuten dießscits und jen-der Sitter wegen Besetzung der Ehrenämter erhoben hat, berichtet der appcnzellischc Gesandte, daß est) jetzt nur noch um den Laudvogt in das Nheiuthal und um den Seckelmeisier handle, worüber sie sicht vergleichen trachten werden. Es wird gut befuudeu, im Namen der vier evangelischen Städte undIkarus an Außcrrhoden ein Schreiben abgehen zu lassen, in welchem mit Ermahnungen zur Eintracht""ch Vorschlüge zu einem Vergleiche gemacht werden. Der appenzellische Gesandte wird ersucht sein Mög-zu cineiu freundlichen Vergleiche beizutragen. Ii. Der Gesandte von Glarus läßt sich über dieWiderwärtigkeiten vernehmen, welche die Evangelischen daselbst theils von ihren katholischen Mitlandleuten,^ils von Schwyz,zu erleiden hätten. 1) Ungeachtet der Vertrag von 1623 festsetze, daß beide ReligionenRegiment haben sollen, so trennten sich die Papisten von ihnen in Gericht und Rath, in den Justruc-ans die Tagsatzungcn, wollten auch in den Kriegsämtern den Vortheil haben, so daß kein vertrau-tes Verhältnis) mehr zwischen beiden Parteien bestehe. Er fragt die übrigen Gesandten an, ob es nicht^ Beste wäre, wenn sieeine Laudestheiluug in gewisse Huben" begehrten oder, wenn das nicht erhältlich'"te, eine Theilung des gemeinen Gutes so, daß die Evangelischen am Einnehmen und Ausgeben zwei,7 Papistischen einen Theil hätte.: und die Bußen der Evangelischen den Evangelischen, die der PapistischenPapistischcn gehörten 2) Ferner: da einen: Verkom.uniß gemäß die Evangelischeu die Vogtci Werdeubergtci.:, die Papistischen allein abwechselnd mit Schwyz die Vogteieu Uznach und Gastcr zu besetzen haben,^Papistischcn aber nicht mehr, wie früher, Rechenschaft geben wollen, so hätten die Evangelischen von der^gtci Werdendem auch nicht mehr Rechenschaft ablegen, jedoch sich m:t der Gegenpartei gerne vergleichen!^en. Da diese aber ihnen statt des fünften nur den zehnten Pfenning hätte überlassen wollen, habe sichVereinbarung zerschlagen. Weil ihnen von der Vogtei Werdenberg mehr in Händen bleibe, als ihnender Verwaltung der andern Vogteicn gebühre, so frage er an, ob sie diesen Vorschuß unter Sequestergalten oder von demselben so viel zurückbehalten sollten, als ihnen gebühre. D:e Gesandten rathen ihnent Letztere an, so wie auch vorläufig nur, diese Sache allein mit den Papistischen zu verhandeln. -^ Ferner beschwert sich der glarnerische Gesandte, daß Schwyz, obgleich durch den Lucernerspruch von