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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Marz 1647.

Heinrich Elmer, Alt-Landammann. Basel. .Jakob Hnmmel, Obcrstznnftmeister; Leonhard Wenz, ^Raths. Schaff Hausen. Hans Jakob Ziegler, Burgermeister; Matthaus Schalch, Statthast«»'Appenzell-Außerrhodeu. Ulrich Schleipfer, Landammann. III Bünde. Johann Anton Bu^Landammann zu Churwalden, des Raths.

Es werden die Neligivnsstreitigkeiten in den Büi?dei? zur Verhandlung gebracht. Zuerst wird derricht des bündnerischen Abgeordneten angehört und dann in einem von demselben verfaßten ausführliche»Memorial dem Abschied beigelegt. Die Gesandten finden, daß die Forderungen der Evangelischen in de»III Bünden wohl begründet und die des Neligivnswesens wegen anfänglich errichteten Satzungen ihnenVortheil gereichen, weßwegen sie nicht im mindesten davon abgehen, sondern fest dabei beharren sollen >»der Hoffnung, daß die Mitlandleute der andern Religion, wenn sie ihre Einigkeit und Beharrlichkeit seh»»'von ihrem Beginnen abstehen werden. Es wird auch für gut erachtet, daß die Gesandtschaft von den a»'-'geschossenen Orten auf die bestimmte Zeit ihren Fortgang gewinne und die Instructionen einmttthig ^den Status sich gründen, wie ihn die alten Fnndamentalsatzungen geschaffen haben, und wie er bis 1^bestanden hat. Es wird ferner gewünscht, daß die Häupter und Näthe evangelischer Religion unterdeshzu Nathe gehen, wie die Sache am besten an die Hand zu nehmen sei, und was für eine Anleitungevangelischen Abgeordneten gegeben werden könnte. Endlich wäre auch den Gesandten der Eid- und Vu»°dcsgcnossen der andern Religion und zugleich denen der drei katholische!? Orte vorzustellen, wie namentlich1) der Terminus der unbedingten Disposition der papistischen Religion nach der römischen Kirche Gebrü»'chen, welche gar veränderlich, 2) die Jntroduction der bis dato ungewohnten Ordensleute und 3) die -ll''werfung der geistlichen von der weltlichen Judicatnr" immerwährende Streitigkeiten und Unruhe im La»^nach sich ziehen würden. Sollte durch Güte nichts auszurichten sein, so werden die Gesandten der eva»^'tischen Orte einen Abschied über ihre Bemühungen ausfertigen, die Rechte der evangelischen Eid- und B»"'desgenossen in den III Bünden durch Protestationen und auf andere Weise wahren und Alles ihren Her»»"und Obern zu fernern Entschließungen heimbringen. ?». Die Antwort General Wrangels auf dasBaden aus wegen Cvnstanz und der Insel Reichenau an ihn erlassene Schreiben wird verlesen. Esauf, daß Lucern, dein eine Cvpie dieses Schreibens mitgctheilt worden ist, sein Gutachten darüber Zl'ü^noch nicht überschickt hat. Damit nun die gute Gelegenheit, jene beiden Orte sicher zu stellen, nicht u»^'nützt bleibe, wird für nöthig erachtet, an Lncern eine Mahnung ergehen zu lassen, es möchte beförderlichseinen Entschluß mittheilen. Je nachdem derselbe ausfüllt, wird man evangelischerseits sich zu verHast»"wissen. «. Der Secretarius des französischen Ambassadors, Arnauld, überbringt ein Credenzschreiben,welchen? der Ambassadvr seine Dienste anbietet. Mündliche Danksagung. «K. Thomas Stotz, Secretarihdes Generalmajors voi? Erlach, hält eine Proposition in Betreff des noch unerörterten sanctgallischei?limentsgcschäftes, worauf Burgermeister Ziegler das Wort wegen seiner Söhne ergreift. Reichtum, bci^abgetreten sind, erklärt Statthalter Schalch, daß es seinen Herren und Obern sehr lieb wäre, wenn dichverdrießliche Geschäft zu Ende gebracht würde. Es wird nun beschlösse'!?, da bisher schriftliche Insinuation«»'nichts verfange!? haben, eine Gesandtschaft von den uninteressierten evangelische!? Orten nach St. Gallen Z»schicke«? und dasselbe zu einer gütlichen Accommodation zu disponieren. An Generalmajor voi? Erlach wi^geschrieben, er möchte einstweilen keine Arreste oder andereExtremitäten" eintreten lassen, v. Burg»''meister Wettstein, Gesandter zu Münster, begehrt zu wisse»,in was torinwis die FriedenseinschließMi!gemeiner lobl. Eidgenossenschaft geschehe!? könnte." Einmüthig überläßt man dieß gänzlich seiner Discretio»'