Februar und März 1647.
^riegsrath zu ernennen und denselben Zürich zu uotisicicren. Dieses wird den .übrigen Orten das Ver-schluß der Kriegsräthe überschicken, damit man mit denselben zu Zeiten correspondieren kam,. Wenn etlicheSrte wegen ihrer besondern Negimcntsordnung zwei ernennen oder auch nur eine gualificierte Personschicken wollen, soll ihnen dies; anheimgestellt sein. Einstweilen wird nichts bestimmt, ob die Obrigkeitendm ersten Monatssold, der, wie zu Whl oerabschiedet worden, dem ausziehenden Volke auf die Hand ge-loben werden soll, an ihnen selber haben oder von den kknterthanen wieder fordern sollen. Die Obersten-fkellen werden also vcrtheilt: Für das eine Corps sollen bestellen: Zürich und Lucern jedes einenoberste» Feldhauptmann, Schwhz und Zug jedes eiucn obersten Feldwachtmeister, Basel einen Obersten überdie Artillerie, Svlothurn einen obersten Quartiermeister, Appenzell einen obersten Profoscn, Stadt St.wallen einen oberste!, Wagenmeister. Für das andere Corps sollen bestellen: Bern und kkri jedes einenWerste,, Feldhauptmann, Unterwalden und Glarus jedes einen oberste» Feldwachtmeistcr, Frciburg einenObersten über die Artillerie, Schasshausen einen obersten Quartiermcister, Abt St. Gallen einen oberstenchwfosci,, Biel einen obersten Wagenmeister. Es wird auch gut sein, daß da» Volk in allen Orten ge-istert und so viel als möglich mit leichten Musketen von 2 Loth versehen werde. S». Damit künftig dieiterthanen in der einen und andern Vogtei nicht allein beschwert werden, könnte auf alle gemeinen Vog-keien eine durchgehende Anlage gemacht werden und zwa, so, daß auch die auswärts Wohnenden, welcheHilter oder Gefälle in einer Vogtei haben, in Anspruch genommen werden. Uri wird ersucht, sich z„ er-kundigen, wie in den wälschen Vvgteien eine solche Anlage zu machen wäre; wegen der deutschen Vog-i>, mögen die Obrigkeiten sich ebenfalls erkundigen. In Beziehung auf den gegenwärtigen Zustand läßt'"an es bei dem Abschiede von Whl und bei den jetzt gemachten Erläuterungen verbleiben. Wie man sichkünftigen Fällen verhalten »volle, wird den Obrigkeiten anheimgestellt. - Lucern ist in Betreff der Auf-ic u,ch der Vertheilnng der Mannschaft der Ansicht, daß etlichen Orten zu viel, andern zu wenig auser-it worden sei. Weil aber dermalen nicht wohl etwas geändert werden kann, nimmt es die Vertheilnngden Abschied. — Für den Fall, daß sich ferner etwas zutragen oder ändern sollte, wird Zürich undL"cern Voll,,,acht ertheilt, die Zunächstgelegenen an ein passendes Ort zusammenzuberufen^), auch, wenn^ kriegenden Parteien ans der Nachbarschaft abziehen und die Wachen nicht mehr nothwendig befundenworden sollten, die Orte davon zu benachrichtigen und den, Volk den Heimzug zu gestatten. Z. Von denHäuptern ,»w Kriegsräthe» der III Blinde langt ein Schreibe,, (dat. v. !). Febr.) an mit der Nachricht,"uf den 5. März (23. Februar a. K.) sei ein Beitag nach Chnr angesetzt. Alan möchte bei diesen gefährlichen^ufen ihres Standes als eines Gliedes der Eidgenossenschaft eingedenk sein. - Man antwortet, die IIIiude möchten die beabsichtigte Zusammenkunft verschieben oder doch bei derselben die Religionssachen nicht^ Sprache bringen; rechtzeitig benachrichtigt, werde man später nicht ermangeln, freundeidgenössische Ver-'"'"lung eintreten zu lassen Ic. Von dem schwedischen Residenten, Carl Marin, wird ein königliches^"'plimentschreiben (dat. den 1V. Febr. 1646) eingeliefert. - Man entwirft darauf eine Antwort. Weil^r etliche Orte ohne Instruction sind, nimmt man das Concept in den Abschied in der Voraussicht, daßic Obrigkeiten ihre Ansichten darüber bei nächster Gelegenheit nach Zürich berichten werden. I. BernuU'icht abermals den Wunsch ans, es möchten die noch ui,erörterten Streitigkeiten gütlich vergliche!, oder^"-'ch die uninteressierten Orte nach der Billigkeit erörtert werden, und anerbietet sich, seinerseits, was da-dic.wn könnte - beizutragen - Zürich bemerkt, es hätte erwartet, daß die katholischen in, Thurgau init-iierenden Orte von den bekannten zwei Punkten gütlich abstehen und über das gemachte Project ihren