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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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1413
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Januar 1647.

^'egen eines Evnstanzer Schisses, das dir peinigen aus drin Bodensee gejagt und bekommen hätten, wenn^ nicht an das eidgenössische Ufer gefahren und daselbst geschirmt worden wäre, deßgleichen wegen unguterArden, welche die eidgenössischen Augehörigen gegen seine untergebenen Völler hätten fallen lassen. Blautreibt deßhalb, sowie auch wegen der Feldkircher, welche gegen die Ucbereinkunft mit einer höhern Contri-i'ution beschwert werden sollten, nochmals an den General, bittet auch den Conunandanten zu Cvnstanz umBericht, ersucht ihn, mit seinen Kriegsschiffen künftig so zu verfahren, daß der Eidgenossenschaft dadurchstine Ungelegenheiten zugezogen werden. Den Eonunandauten im Rheinthal wird nochmals anempfohlengebiihrender Discretion zu befleißen und den gemeinen Mann auch dazu anzuhalten.

Zu t. Dem Abschiede sind im Beruercxcmplar 7 Schreiben, diese Verhandlung betreffend, beigefügt.Das siebente,Resolution" betitelt, enthält folgende Erklärung Wraugelv:

Er erklärt, daß die Eidgenossenschaft vertrauliche Freundschaft und Nachbarschaft von seiner Seite be-ständig genießen werde. Diese Erklärung dehne er auch auf die der Eidgenossenschaft zugethancn Abt undStadt St. Gallen und die drei Bünde aus. Seine Armee habe er bisher jenseits des Bodcnsees einquar-tiert, um allen Jnconvenicnzcn an der Grenze vorzubeugen, und werde auch ferner thun, was die guteNachbarschaft befördern könne. Dem freien Commercium und den Salzfuhren solle kein Hindernis; in denWeg gelegt werden, und die Zölle sollen die gewöhnlichen bleiben (ein halber Ducatcn von jedem Faß Salz).Pässe und Patente den Negotianten erthcilt werden. Dagegen möchten sich die Gesandten erklären, ob sieden Negvcierendcn der schwedischen Armee Paß und Nepaß, Sicherheit und den Handel in ihren Landengestatten wollen. Sollte Constanz angegriffen werden, so werde er sich also zu benehmen wissen, daß alleWeitläufigkeit aus dein Wege geräumt bleibe. Sollten während der Blocade Lindaus durch Ungcwittcr vonseinen Leuten welche an das eidgenössische Ilser getrieben werden, so möchte man dieselben nicht feindlich be-handeln und sie wieder an ihren Ort ziehen lassen. Er verlangt dafür eine schriftliche Erklärung. Wran-gel ersucht ferner, man möchte gemäß altem KriegShcrkommen die Ab- und Zufuhren von und nach Lindauverbieten. Auf das Jntcrcessionsschreiben zu Gunsten des Bischofs von Constanz und des Abts von St.Gallen erklärt sich Wrangel bereit, Alles zu thun, was derKncgsctat" ihm zulasse. (Bregcnz 12. Januar.)In einerErläuterung vom 30. Januar erklären sich die Gesandten von Wyl aus mit dieser Antwort zu-frieden und erbötig, das Verlangte ihrerseits zu thun.

III«

Cvnsci'Mz V katholischen Dete. ^

Lueevlt» 23» JiNtUtN'.

Staatsarchiv L.,ccr». 'Mch. <Ie anno U-47. vd. XXXVII tol.7,!.

Gesandte: Lueern. Heinrich Fkeckeiistein, Ritter, Alt-schultheiß und Pannerherr; Hans JakobRonnenberg, Ritter, Statthalter; Laurenz Richer, Oberzeugherr; Ludwig Meyer, des Raths. Uri. (Nie-

"wd.) Schwyz/ Michael Schoruo, Alt-Statthalter und Scckelu^ Uuterwaldcn. Melchior

An der Halden, des Raths und Baumeister, von Obwaldeu; Peter Zelger, Alt-Landammaun und Panner-^rr, von Nidwaldeu Zug. Adam Bachmauu, Statthalter; Josua Heinrich, Seckelmeister.

k». Eidgenössische Begrüßung. - Uri entschuldigt sich wegen seines Wcgblcibens durch ei.i freundlichesSchreiben. I». Bei der Berathung über die schweren Zeitläufe ist mau der Ansicht, daß man sich bei den