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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 1647.

den schwedischen und den französischen Armeen nichts zn besorgen habe. Es wird geantwortet, die Wache»seien aufgestellt worden wegen der umherstreifenden Abtheilungen und ausgeflossenen Drohungen. W»»habe wie bei frühcrn Anlässen beschlossen, keine fremde Gewalt den eidgenössischen Boden betreten zu lasse»'Falls das an den Grenzen befindliche französische und schwedische Volk vorhaben sollte auf eidgenössische»Boden etwas wider die Stadt Cvnstanz zu unternehmen, so möchte solches zu Vermeidung von Ungelege»heiten und zu Ehren der mit Frankreich verbündeten Eidgenossenschaft unterlassen werden. Der Ambassad»^kommt hernach persönlich nach Rickenbach bei Whl und läßt seine Dienste bei den dermaligen Zeitläusc»anbieten. Man dankt ihm dafür, empfiehlt ihm das Interesse der Eidgenossenschaft in Betreff der Sta^Constanz und setzt ihn vertraulich davon in Kenntniß, was bisher verhandelt worden ist. Der Ambass»'dor verspricht hierauf, das eidgenössische Schreiben an den General Türenne mit einein besondern Scln'«»'bei: voit seiner Seite zu begleiten, i». Die Beschwerden, welche jedes Ort bei dem König von Frankreichanzubringen haben möchte, sollen in ein Verzeichnis; gebracht und bei erster Gelegenheit Gegenstand ein«»'Berathung werden. <». Auf Gutheißen der Obrigkeiten wird in Beziehung auf die Art und Weise, w»ein Ort das andere zum Aufbruch mahnen soll, Folgendes festgesetzt -. Wenn künftig fremdes Kriegsvolk sichden Grenzen nähert, sollen alsbald die zunächst gelegenen Orte, falls es dem angrenzenden allein nicht m«Alich sein sollte, demselben die Wachen versehen helfen und sich bei der betreffenden Generalität erkundige»-wessen man sich zu versehen habe. Die erhaltene Erklärung ist sofort an Zürich als das Vorort al>Z»'schicken, welches dann den übrigen Orten von der Beschaffenheit der Sachen Kenntniß geben und eilends ve»jedem Ort einen qualificierten Kriegsrath mit Vollmacht an einen passenden Ort begehren wird. So lanjsikein feindlicher Einfall geschieht, sollen die entlegenen? Orte nicht gemahnt werden; wenn aber irgend e«»Ailgriff stattfindet, soll je ein Ort das andere mahnen und genau berichteil, wo der Angriff geschehen si»'von wem, il? wie starker Zahl u. s. w. Ii? solchem Fall soll je ein Ort dem andern nach den? Beispiel d>»Vorfahren eilig zu Hülfe kommeil. Wenn dann aber in? Thurgau, Nheiuthal oder anderswo die Wach«»'angegriffe>l werden oder sonst ein Einfall auf eidgenössischen Boden gemacht werden sollte, so soll sosi'^der Sturm und eilige Mahnung mit nothwendigem Bericht an die nächstgelegenen Orte und nach Zürichvon da an die übrigen ergehen und alsdann jedes Ort mit seinem bestimmten Antheil an Volk, Stücke»und Zubehörde eilig an das bekannteRendezvous" ziehen, auch zwei Mal so viel Volk in Bereitschasistellen, p. Man erachtet, daß die Stadt Constanz, falls sie mit allerlei Feindseligkeiten gegen die krieg«»»dei? Parteien fortfahren würde, auch der Eidgenossenschaft außer der kostbareil Grenzbesetzung Gefahr »»^Ungelegenheit zuziehen könnte, und schreibt deßhalb an den Erzherzog Carl Ferdinand nach Innsbruck. kl«»der Einhelligkeit willen wird das Schreiben in gemeinein Namen ausgefertigt, obgleich der Gesandte vo»Bern sich entschuldigt, daß er hiefür keinen Befehl habe. Zürich wird überlassen, die einlangende Antw«^den übrigen Orten mitzutheilen oder aber die zunächst gelegenen deßwegen nach Zug zu berufeil. q. Ber»bemerkt, daß die Einigkeit, die sich bei dieser Versammlung gezeigt, auch in Beziehung auf die innern Ä>»gelegenheiten erforderlich sei. Mail möchte daher die noch schwebenden Differenzen unter einander güll»^vergleichen oder durch die uninteressierten Orte nach der Billigkeit entscheiden lassen und mit allen Extremität»innehalten. Seine Obrigkeit anerbiete sich, Alles beizutrageil, lvas dazu ersprießlich sei. r. Hauptinci»»Hässi voil Glarus erscheint im Namen des Abtes von St. Gallen lind berichtet, er habe dein Gen«»»Wraugel das Schreiben betreffend die von St. Johann-Höchst, Gnissau und Fußach jenseits des Rhe«»^übergebeil und ziemlich freundlichen Bescheid empfangen. Der General sei aber nicht wenig alteriert gewesi»