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November 1046.
livn nach Münster und Osnabrück mitgegeben. Auf seiner Rückreise wird Wettstcin dem französischenbassadvr Mittheilung machen und ihn im Namen gemeiner Eidgenossenschaft um seine Mitwirkung ersuchtSollte Lucern zur Abscndung eines Gesandten und zu dein Creditiv sich nicht verstehen wollen, so soll ^Abordnung dennoch im Namen gemeiner Eidgenossenschaft der Fortgang gelassen werden. Die Jnstruct^lautet also:
„Wir Burgermeister, Schultheiß, Landammann und Räthe hernach bemelter Statt und OrthenEidgnoßschaft, nämlich Zürich, Bern, Glarns, Basel, Schaffhausen, Appenzell-Außerrhoden, St.und Biel, urknnden hiemit, daß wir gemeinlich den hochgeachten, edlen, gestrengen, frommen, besten,sichtigen und whsen Herrn Johann Rudolf Wettstein, Bürgermeister der Stadt Basel, auch respective ^fern lieben Herrn und guten Freund, naher Münster und Osnabrück in unser aller Namen zu reisen ^ordnet und ihn dahin mit gegenwärtiger Instruction und Befelch versehen shabenj.-
Bevordcrist sollen Ihr Üch zu der Römischen Kahßerlichen wie auch Königlichen Majestät zu M'"reich :c. Bevollmächtigten verfügen und denen nechst gebührenden Complimenten und Ueberreichung ^habender Creditiv anmelden, wiewohl gemeine lobliche Eidtgnvßschaft sich bis dato beflissen, mit mengkliä^'sonderlichen aber dem heiligen römischen Nhch gute fridliche Berstendtnuß zuerhalten, so tvern docheiu gerume Zht hero etlichen derv sonderbaren Glideren und mit 'Nammen einer Stadt Basel vil wid^Begegnuß von dein Kehserlichen Cammer-Gricht zu Spyr tvider dero sonderbare Kehserliche und Königs'Privilegien, auch die mit uns gemein habende Exemptions-Frehheit zur Hand geflossen, und obwol zu ^schidnen Zhten und Orten, sonderlich beh der Ziömischen Kahserlichen Majestät solches angebracht undRemedierung in gröster Demut ersucht worden, hatte man doch bis dato nicht zu erwünschendem 6langen mögen, dahero man dann entlichcn genötiget worden, die Sach in fernere Deliberation zu zi^und tvere man gentzlich gesinnet und intentioniert, solche loblich hargcbrachten Frehheiten auch tvhters > ^Gottes Hilf bestmöglichest zu handhaben und zu erhalte»! dabeh aber auch des ohnzwhfenlichen Vertruguf gebührende ptepraeseiltation der 3lechtncessigkeit dieser Sach allen ferneren widrigen Attentaten bclst'wOrten sonsten wol werde erforderliche Remedierung beschehen, und nit erst anjeho, da man einen duu-geheicden Friden zu erhalten verhofft, solche tvidrige Sache gegen gemeiner löblichen Ehdtgnoßulcontinuiert werden, welche lhchtlich ein neillve Unruh erwecken und in sehr gefährliche Whterung ußb^hmöchten, derotvegen man hvchnvthwendig erachtet, zu Ablainung aller gefährlicheren Begegnussenliberal nichts szuj unterlassen, gestalten uf das End hin üwere Abordnung beschehen, wo es die Nothdw'st ^forderet, die ivahre Beschaffenheit des Handels und desselben Hochwichtigkeit genugsamlich für 'steilen uicd gebührend anzehalten, ncan eiile gemeine lobliche Eidtgnoßschaft auch ivhters beh ihrenhargebrachten Frehheiten ruhig, vhnangefochten und vhnbekümmert lassen wolle. Ihr sollend auch, ^Ihr es für gut und nothwendig befindend, Üch bh mehreren Stenden anzcmelden zwahrn Gewalt huin allwäg aber Üch Hilten, die Sach bh gemeiner Versamblung oder also zu proponieren, daß solclstzllr Berathschlagung solte gezogen werden, sonders Üch viel »lehr beslhßen, die Intention vernüttellt ^Königlichen Majestät in Franckrhch, llnsers gnedigsten Herren lind Pundsgenvssen, hoches Ansehen ^mögliche Intervention, wie auch anderer Höchen Stenden, die Er darzu disponirt befinden wurde, zu ^che», als solche durch einen gemeinen Schluß, der gar lhcht widerig fallen möchte, zuerhalten; u>>d .Summa sollend Ihr disen einigen Zweck vor Üch haben, daß Ihr Üch mit niemandem in einichoder Disputat diser Sachen wegen hnlassind llild das wenigste unserer Frehheit dadurch in Comp""