November 1646.
^ die Nvthdnrft erheischt, geantwortet und auch begehrt werden, daß dem Ncgimeut seine verfallene Be-'"Au»g und den Obrigkeiten die Pension beförderlichst entrichtet werden möchte, t. An den französischen'l'ttbassador soll ebenfalls um Verwirklichung der schon oft versprochenen Satisfaction geschrieben werden,^il man berichtet worden ist, daß andere Orte zufrieden gestellt worden seien, und damit man nicht ver-blaßt werde, den König deßhalb zu belästigen. — Schwhz willigt in das Schreiben nicht ein. z>. (Z. u.^'ggarus.) I». Zu Gunsten der Casatischen Erben und für die Erleichterung der ans ihnen hie und daden Orten haftenden Schulden, wird ein Jntercessionsschreiben an den König von Spanien bewilligt, i. (Z.Thnrgan.) Ic. Wegen verschiedener eingerissenen Unordnungen und ausstehenden Zahlungen, welchebvvhl die Garde als die Hanptlente in savvhischen Diensten lind noch andere Privatcreditorcn zu fordernbde», fall an Madame Reale oder an den Principe Tomaso, wie man es am besten erachtet, um Satis-l"ctivn mid Beseitigung jener Uliordnungen geschrieben werden. I. Wegeil der Summe, welche den Hanpt-blen, die bei der letzten „Occasion" der Kirche gedient haben, nicht bezahlt worden ist, soll bei der römi-Kammer sollicitiert werden, isi. (S. ll. Lanis.) Ii (S. n. Lnggalns.)
Ma» schc auch i»i Abschnitte HmschaftSaiijZclcgcnhcitciu^blirasschnft Tlniriia». i. Alt. 4SI. GottcSlMcv, Klöstcv.
Lanis. I». Art. 221. Zölle und Geleit,
b'dbogtci LltjMrils. Art. I7S. Kirchliches. «. Art. 447. Zollsachcii.
ISIV
Coufercnz von Zürich, Basel ltnd Schasfbausen.
Zürich. iü. November (9 a K.)
StaatZarchi» 2chassl,a»sc».
Gesandte: Zürich. Ein Rathsausschnß. Basel. Johann Rudolf Wcttstein, Bürgermeister. Schaff-^"sen. Johann Jakob Ziegler.
, Alirgerineister Wettstein berichtet, daß der französische Ambassador Canmartin die baldige Abordnungiatiglichen Person nach Ncünster und Osnabrück, um die Molcstationen des Kammergerichtes zu SpcherMlvendeil, für rathsam und nothwendig halte, damit, weil verlaute, daß die Friedensverhandlungen bald^Ichlossou tverden, ilichts verabsäumt werde, zumal da man von Seite des Kammergcrichts zu Spcher^ chl)riftlicho,u und mündlichem „Nachtverben" es an nichts fehlen lasse. Basel wünscht nun auch die'"licht der beiden andern Orte zu vernehmen. Räch einläßlicher Besprechung findA daß der Am-,
"stador sich sicherlich ans Wohlwollen für die Eidgenossenschast der Zeiche so annehme, daß dies, nichtAcht zu lassen, sondern ans allerhand Gründen „darein der Wille zu geben sei". Die Wahl zu einem^ ^ordneten fällt ans eine dazu taugliche Person der Stadt Basel ft. Diese soll sich „des eidgenössischen^""des oder besonderer Orte wegen" in keine Disputation einlasse», sondern einzig und allein bei denAbsenden Bevollmächtigten dafür sich verwende», daß gemeine Eidgenossenschaft ihrer Privilegien undHerkommens halber unpertubiert und gesichert sei. Da aber diesem Geschäft im Ramen gemeinerGenossenschaft mit Zuthnn sämmtlicher Orte und deren Varmissen unternommen tverden muß, wird^tstei» ersucht nach Lnccrn und Berit zu reisen, um von beiden, von Lncern im Namen der gesammten^lischen Orte, die Zustimmung auszuwirken.') Nebst einem Crcdenzschrciben wird ihm auch die Jnstrnc-
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