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Mm 1646.
Willen, ihnen zu dienen, ihnen eröffnend, was er gemeint nvthwendig zu sein zu ihrem Besten, und wa»"sie in dem Willen verharren, ihre Gesandten nach Münster und Osnabrück abzuschicken, bäte er sie, ih»eines solchen förderlich zu verständigen, damit er dessen Ihre Königliche Majestät auch berichten könnkwelches gedachte Herren ihm auch versprochen, dabei an ihn begehrend, ob er sie versichern könnte, wen"man keine Gesandten absenden thäte, daß nichts dcstowenigcr eine gemeine Eidgenossenschaft und ihre Asgewandten in der Friedenshandlung begriffen wurden unter der Zahl der vorbehaltnen Stände, daß dabeinichts vorgehen sollte ihnen zum Nachtheil z und da die Herren französischen Plenipotentiaricn durch ll'üHerren und Oberen sollten ersucht werden, der Stadt Basel Interesse bei dem Kammergericht zu Spck)^zu favorisieren, ob sie es thun würden.
Auf welches gedachter Herr Ambassador ihnen geantwortet, des ersten Punktes halber sollen sie ui^zweifeln, auch ebensowenig der andern beiden halb von deßwegen, daß Ihre Majestät sich auch anneh»^alles desjenigen, so sie berührt, und je mehr sie Vertrauen in dieselbe sehen werden, je mehr werdensich auch wirklich zu genießen haben. Nach diesem sind sie wiederum abgeschieden." sKantonsarchiv Bast^Abschicdband 1646 u. 1647. Die Antwort des Ambassadors ist auch in einer nicht fehlerfreien Absäst^im Kantonsarchiv Basel in den Wettsteinischen Schriften Bd. IV Nr. 99 vorhanden.)
Cvnferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldeu.
Brunnen. t5. Mai.
Laildcsaechw Stidwaldc».
Gesandte: Uri. Johann Stricker, Landammann; Heinrich Püntiner, des Raths. SchwhrGeorg Aufdermanr, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landamman; Martin von Nickenbach,
Halter; Michael Schorno, Alt-Statthalter und Seckclmeister. Nidwalden. Bartholomaus Oder»"^'Alt-Landammann; Arnold Stich, Alt-Landammann.
i». (S. n. Bellenz.) I». In einem Schreiben an Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug hält der Gub^nator zu Mailand an, man möchte die auf dem mailändischen Boden in Kriegsdiensten stehenden Cow^'gnieeu als Freifahnen dienen lassen. Da die Herren und Obern dieß nicht zugeben können, antwortetihm, daß zwar das Regiment bis künftigen Johannis dem Gubernator unmittelbar dienen solle, daßdann aber darauf dringe, daß es mit einem Obersten, welcher den Obrigkeiten und dem Regiments geill^sei, versehen werde. Davon wird auch den Officieren und dem Regimente Kenntnis; gegeben. ^Gesandten ersuchen Lucern, in einem Schreiben in der gesammten verbündeten Orte Namen beim Kö>^von Spanien anzuhalten, er möchte den Quästor Casnedi, welcher den Orten gute Dienste thun könne,die durch Tod erledigte Stelle in den Senat zu Mailand befördern. Will Luccrn es nicht thun, bsoll es von der dreiörtischen Conferenz ans geschehen. «I, v. (S. u. Bellenz) L. (S. u. LnggarusBellenz w.)
Man schc auch im Abschnitte Henschaftsangclcgcnhciten:
LlNldvogtci LmMt'iw. tl. Art. >43. Zollsachen.
Vogtci Bcllcilz :c. n. «1l. Art. 1186—1189.