Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
1383
Einzelbild herunterladen
 

nommen. derenthalb sie verursacht sich zu erllagen. uud hierum auzumelden bei den Herren französischenPlenipotentiaricn allein, um Schirm und Handhabung ihrer Freiheiten, und da sie gleich ihrer Sachenhalber ein Memorial übergeben thätcn, würde es ohne Replik verbleiben, und daß es besser sei zum erstenPersonen abzusenden, welche eine vollkommene Wissenschaft dessen, was sie berühren mochte, als da seienÄerr Obristzunftmcister Brand von Basel und Herr Bürgermeister Zicglcr von Schaphausen, so hiczuvorgeschlagen worden, denen man die Excmptions-Freiheitcn, so sie von Kaisern haben, mitgeben könnte,vei denen sie möchten in ihrer Jurisdiction geschirmt werden.

Herr Ambassador hat hierauf ihm gemeldet, wenn die Ursache ihrer Absendung sei. sich zu beklagen,ob dem Beginnen des Kammcrgerichts zu Speyer wider die Jurisdiction der Stadt Basel, können sie sich'vohl verlassen auf die Sorgfalt der Herren Plenipotentiaricn von Frankreich und die seinigcn Angesehen,dos; auf die Beschwerden, so sie ihm dcßwegen vor ungefähr zwei Jahren eröffnet, er Ihrer Majestät be-uchtet. welche ihren Herren Plenipotentiaricn anbefohlen, wenn sie je Gelegenheit haben, selbige abzustellen,sollen sie sich in dcro Namen nach allem ihrem Vermögen bearbeiten, auf welches sie ihm wiederum BerichtZukommen lassen und er gleichfalls den Herren von Basel, und das; sie ihnen anerbieten bei diesem Geschäftolle Gunst und Assistenz, wenn sie nur ihnen zu schreiben gesinnet und ihm ein Memorial ihrer Geschäfteaufgeben wollten, würde er es mit sammt dem Schreiben ihnen überschicken und alle Sorgfalt auf sich«ehmcn. so sie von ihm begehren möchten, und als die Herren von Basel sich dessen vermerken lassen, habeu;an nun ihm den Titel und O-ualität gedachter Herren Plenipotentiaricn begehrt, welche er auch über-schickt, obgleichwohl die Orte selbst ihn; darum nicht geschrieben. Da auch seither die Herren von Basel^ängstigt vdcr angefochten worden, mit Arrcstirung ihrer Güter, zu Vollstreckung des Urthcils an gedach-'uu Kammcrgericht zu Speyer ergangen, haben sie ihre Zuflucht zu ihm genommen und angehalten, selbigehiutcrstellig zu inachen vermittelst des hohen Ansehens Ihrer Majestät, so sie der Enden haben thue, dessensich mit Eifer unterfangen und ausgerichtet, was sie von ihm begehrt. Sie wären auch seither niemalw'gejvchct worden; also wenn ihr vornehmstes Wehen wäre, in diesem Geschäft zu handeln, könnten sie. sich dieser ihrer Sorg überheben, weil Ihre Königliche Majestät auch nachfolglich die Herren Plenipoten-iiarien sich demselben annehmen, und nichts reden von ihren Freiheiten, so sie von Kaisern empfangen,weil es der schlechteste Titel sei, so sie anzeigen möchten, hingegen aber der schönste ihre Freiheit, so siedurch daz Recht der Waffen erlangt, durch deren sie sich auch schirmen sollen auf gleiche Weise, nach demTempel der Herren Staaten in Holland, welche sich einiger Freiheit oder Excmption nicht bedienen, so sie^vu den Königen in Spanien haben, sondern der Gewalt ihrer Waffen, weil sie unterstützt von dein An-sehen des Königs ihres allerbesten Freundes, Eid- und Bundesgenossen, welcher sie auch schützen Wird, gegen'"'d Wider alle, als dazu verpflichtet durch seinen Bund mit der Eidgenossenschaft, sie versichernd, daßÄre Majestät ein großes Mißfallen empfangen würde, wenn die Gestaltsamc der Sachen zu Münster undOsnabrück nicht zulassen sollten, auch ihre zu entscheiden, oder wenn ihnen zu Antwort möchte erfolgen,^ Versammlung wäre zu keinem andern Ende nicht angesehen, als zu einem glückhaftigcn Ende zu brin-die Kriege, mit denen die Christenheit so lange Jahre her Übel gedrängt worden, und nicht sonderbareSchäfte zu erörtern sondern davon werde auf den Reichstagen zu tracticrcn sein, würde ein solches'5"°" zu schlechten Ehren dienen. Deszwegcn ihnen gefallen wolle, gebührende Reflexion zu machen, über^icnige, so ihnen repräsentirt worden und es ihren Herren und Obern hcimzubringcn. darüber dieselben""ck) ihrer Fürsichtigkcit sammt ihnen sich also resolviren werden, wie es ihre Reputation und der WohlstandSachen erforderet, sie bittend zu glauben, was er deßwegen m.t ihnen geredt, anders nicht geschc-als aus guter Affectiv», so ihr Königliche Majestät tragen zu derselben Interesse und aus geneigtem