Mai 1646.
jedes einen, Mülhausen und Biel zusammen den sechsten übernehmen; man erwartet aber, daß auch Glarus""d Appenzell ihren Theil an den Kosten übernehmen; diesen, so wie auch den III Bünden evangelischerReligion svll, sobald die Gesandten von Bern und Basel über ihr Verrichten beim französischen AmbassadorBericht gegeben Habens) von dem Kenntniß gegeben werden, was beschlossen worden ist. Für Obiges^es wird die Ratification der Herreil nnd Obern vorbehalten. Die Gesandtschaft St. Gallens äußert sichschließlich offenherzig dahin, ihre Herreil und Obern möchten wegen Abscndnng des Burgermeisters Zieglerbedenken trageil. «. Bei diesem Anlasse hebt Schaffhausen hervor, daß es von der Festung Hohentwielh°r, wenn diese den Herrn wechseln sollte, große Gefahr zu erwarten habe. Der Anzug wird ad r-sters».
genvinmen. «I. Ebenfalls in den Abschied wird der Antrag Basels genommen, ob es nicht nvthwendigwäre, pH evangelischen Orte einen Agenten am sranzöstschen Hofe hielten, v. Den nach Solvthurn5"»i Ambassador reisenden Gesandteil wird auch der Auftrag gegeben, die Angelegenheit des Rahnischenllchgiinents iil Catalonien zur Sprache zu bringen, so wie auch denselben zu ersuchen, Mülhausens Angele-genheit wegeil der Dörfer Bronnstatt und Nüdesheim dem Könige nachdrücklichst zn empfehlen. Zu letzter»,Zwecke reisen anch die Gesandten Mülhausens mit nach Solothurn. t. Die Bitte der Frau Agatha vonHvfkirch um einige „Handreichung" für ihren Sohn, welcher der vier Städte Pathe sei, wird in den Ab-schied genommen. A. Zürich schlügt vor, man möchte, da einige Jahre her um diese Jahreszeit in derganzen evangelischen Eidgenossenschaft ein allgemeiner Fast- lind Bettag gehalten worden sei, auch diesesAnhr einen solchen halteil, wozu man noch viel mehr Ursache wegen der schwebenden Friedensverhandlungen^abe. Man ist der Ansicht, daß zwischen Pfingsten und Johannis ein solcher könnte abgehalten werden.Ucber den Tag svll sich jedes Ort gegen Zürich erkläreil. I». Der Gesandte St. Gallens wird ersucht,seinen Herreil und Obern vorzubringeil, sie möchten den Herren Ziegler von Schaffhausen die bewuß-10,8(X) Gulden verabfolgen, die übrige Sache den evangelischen Orten zur Justification überlassen undihre Erklärung beförderlichst Zürich mitthcilen; dann werde man um so viel mehr um Freilassung des Hans^eter ZMkofer in den Generalmajor von Erlach dringen. >. Zürich empfiehlt das noch unerörterte thur-gauische Streitgeschäft den uninteressierten Orten und ersucht sie, ihm zu einen, gütlichen oder rechtlichen Aus-U«g nach den Bünden und dem Landfrieden behülflich zu sein. Die übrigen Orte erbieten sich zu allen gutenGeilste»; Bern erklärt, daß seine Herren und Obern noch vor der Jahrrechnung eine Zusammenkunft^schreiben werden Daß noch keine ausgeschrieben worden sei, komme daher, daß man vorerst den Be-richt des Seckelmeisters Schwaller von Solothurn habe abwarten wollen, was er bei den fünf katholischen^'ten ausgerichtet habe Ic. Wenn die Olivierischen Creditoren in Zürich und Basel ein Empfehlungs-'chreiben nach England begehren, so sind deren Gesandte bevollmächtigt dein Begehren zu entsprechen.
Anm. Bericht der Gesandten von Bern (Johann Rudolf Willading und Hans Rudolf Dubi),Basel (Johann Rudolf Weitstem und Niklaus Bischoff), Biel und Mülhausen über ihre Verhandlungenbeim französischen Ambassador in Solothurn den 11- Mai. — Rachdcm dieselben nach den Begrüßungs-coinplimcnten den, Ambassador den Zweck ihres Besuches eröffnet, dieser die Begrüßung erwidert und seineDienste ihnen angeboten hat, antwortet er, „daß er sie bitte, zu glauben, daß eine gemeine Eidgenossenschaftin der Fricdcnshandlung begriffen werde von Seiten Ihrer Majestät neben andern vorbehaltenen Ständenvermöge des Inhalts der Bündnuß mit Frankreich und der Eidgenossenschaft und des Versprechens, soIhre Königliche Majestät ihnen gethan über das Begehren, so sie an dieselben vor Jahren gelangen lassen.Und weil Ihre Königliche Majestät dero Herren Plenipotentiarien zu Münster und Osnabrück haben, sollen