1374
Februar 1346.
eiuer Empfehlung versehen, bei dem Herzog von Longueville dahin wirken, daß der Eidgenossenschaft, ^mit Frankreich verbündet ist, im Friedensschlüsse nach Nvthdurft gedacht werde. Dieser Entwurf wü'dHänden der Obrigkeiten in den Abschied genommen und den übrigen sieben Orten schriftlich mitgech^Die Herren und Obern der sechs ans dieser Conferenz vertreteilen Orte sollen innerhalb dreier Woche»Ansichten Zürich mittheilen, das dann weitere Anordnungen treffen wird.
Confcrmz der IV evangelischen Städte.
Baden. K»4(>, 24. und 27». Februar (14. und 15. a. K.).
Staatsarchiv Zürich. lZviit. XII. IN. toi. 2.
Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Johann Ludwig Schneeberger, Seckest»^Bern. Hans Rudolf Willading, Venner; Hans Rudolf Dubi, des Raths. Basel. JohannWettstein, Burgermeister; Niklaus Bischofs, Stadthauptmann und des Raths. Schaffhause n. -"thäus Schalch, Statthalter. ,,
Es wird besprochen, aus was für eine Weise die Einschließung entweder der gesammten Eidg^senschaft oder der evangelischen Städte und Orte in den Generalfrieden könnte erlangt werden. ' D»fünf katholischen Orten von den sechs,bei dem thurgauischen Streit uninteressierten Orten geschrieben ^den ist, sie möchten innerhalb vierzehn Tagen auf die an sie gerichtete Frage wegen jener EinsclMantworten, so will man vorerst deren Antwort abwarten. Mag nun dieselbe beifällig oder abfthl^ausfallen, so wird von einer Seite doch für nothwendig erachtet, das; die evangelischen Städte >n>^ ^eine vertraute Person nach Münster oder Osnabrück schicken, welche zu den Gesandten der religionslft^,scheu Fürsten und Stände Zutritt habe und sondiere, was daselbst verhandelt werde, davon Nachriclft ^lind der evangelischen Städte und Orte Interesse wahrnehmen und es gelegentlich „bei denselbengen" könnte. Zur Erwählung einer solchen und zur Feststellung der Instruction für dieselbe möchte ^derlichst eine Zusammenkunft der evangelischen Städte und Orte abgehalten werden. Alan spricht ftch ^gegen aus, eine Gesandtschaft oder Schreiben dorthin zu schicken, sondern erachtet für gut, dieköniglichen Majestät von Frankreich zu empfehlen, damit dieselbe geruhe, durch ihren Bevollmächtigte ,Herzog von Longueville, die gesammte Eidgenossenschaft nicht nur als Frankreichs Bundesgenossin,auch als freien Stand in den Frieden einschließen zu lassen. Man glaubt, daß die Eidgenossenschaftdiesem Wege von den kammergerichtlichen Processen befreit werden könnte. I». IM. Lukasbringt die Beschwerde Mülhausens vor, daß trotz dem erhalteneu Jntereessionsschreiben Mülhauft» ^Landcommenthur zu Altshausen mit einem fremden Verwalter des deutschen Ordenshauses daftt^ ^lüstigt und auch die Burger und Angehörigen mit kammergerichtlichen Processen verfolgt werden-Beziehung auf den ersten Punkt vertröstet man Mülhausen mit einer abzusendenden „ernstbeweglich^^charge" an den Landcommenthur, in Beziehung aus den zweiten damit, daß man darauf denke,
Hausen in den Frieden einschließen zu lassen, in welchem Falle es solcher Processe ledig werden
Was die sechs uninteressierten Orte wegen der thurgauischen Streitigkeiten verhandelt haben, wüd ') ^schriftlich mitgethcilt. «I. Die Gesandten Berns lassen sich gefallen, daß der Stadt Strafft»^