Februar 1646. 1Z7Z
Kothurn. Johann Schwaller, Schultheiß; Johann Jakob Glutz, Nenner. Schaffhauscn.^°^nu Jinthurn, Bürgermeister; Matthäus Schalch, Statthalter. Appenzell. Johann Suter, Land-""""auu, von Jnnerhoden; Johann Tanner, Landammann, von Außerrhvdcn.
Bern hat diese Conferenz tvegcn der noch immer unerledigten Streitigkeit zwischen den regierendendes Thurgaus ausgeschrieben. — Eidgenössische Begrüßung. Der französische Gesandte bietetDienste zu Beilegung dieses Streites au. — Man antwortet darauf mit Gegencomplimenten..Nachdem Bern den Verlauf des Streites wiederholt hat und die gemachten Projecte sammt dein Lands-^en verlesen tvorden, sind Bern, Basel, Schaffhausen und Außerrhoden der Ansicht, daß man das früherfachte Prvjeet wieder vornehmen und sehen könnte, was darin zu änderu oder was für ein Mittel zumder Sache zu finden sein möchte. — Freiburg. Solothurn und Appeuzell-Jnuerrhoden wollen sichdein Project, das sie weder in den Abschied noch sonst in Abschrift begehrt hätten, nicht mehr befassen,^ ^ von der einen Partei gar nicht angenommen tvorden sei, sondern bloß mit dem über die Uttwhlerhallten Urtheil und der Einführung des katholischen Gottesdienstes zu Zustorf. Sie sprechen sich daheraus, däß man Zürich und evangelisch Glarus zu verstehen geben sollte, was für eine Ansicht man"diese beiden Punkte habe, und daß die interessierten Orte wegen der übrigen Streitigkeiten nochmals^"""neu gewiesen werden sollte». — Bern, Basel, Schaffhausen und Appenzell-Außerrhoden glauben, daß^ solche Erklärung von Seite der Mediatoren einstweilen zu weit gehe. Sic seien dahin instruiert,'Uaii, wenn die Güte nicht verfange, nach dem Inhalt der Blinde und des Landfriedens diezum Recht verleiten und dem Recht Begehrenden dazu verhelfen solle. Schließlich wird für das^ erachtet, die Sache bis zur Jahrrechnung einzustellen, inzwischen an alle interessierten Orte ge-^ben, ^ ans künftige Jahrrechnnng ihre Gesandten mit Nollmacht zu endlicher Erörterung derversehen und indessen Alles in statu gno lassen möchten. Freiburg und Appeuzell-Jnuerrhoden^ '"it dem Schluß des Schreibens, in welchem für den Fall, daß die Güte nicht verfangen sollte, auf einenAustrag hingedeutet wird, nicht einverstanden, wollen aber doch der Absendung desselben nicht entgc-Berus Gesandtschaft läßt sich vernehmen, es geschehe hie und da, daß eidgenössische Burger^chm'ige Freiten der Orte zuwider von solchen, die in ihren Processen mit Recht verfällt'icii oder sich nicht getrauen aus dem Wege Rechtens zu erhalten, was sie wünschen, vor die
Hosgerichte zu Spehcr, Rotweil und anderswohin citiert und mit Arresten verfolgt würden,die"uch schon Orte ans den Reichstag geladen tvorden, was der Kaiser damit entschuldigt habe, daßtreffenden Orte durch ein Versehen der Schreiber noch in der Reichsmatrikel eingeschrieben geblieben^i/' Münster und Osnabrück über einen allgemeinen Frieden verhandle, so sei es
Zu wissen, ob etwas der Eidgenossenschaft zun- Nachtheil daselbst verhandelt oder wie derselben in^ d'tiedeu gedacht werde. — Bei der Berathung darüber macht sich die Ansicht geltend, es sollten vierjeder Religion zwei, oder wenigsiens zwei vertraute und gualisieierte Eidgenossen abgeordnetlxj !vu zu Münster und Osnabrück die Interessen der Eidgenossenschaft zu wahren. Dieselben möchten^ sich befindenden Ambassadoren und Bevollmächtigten vom Könige von Frankreich, SpanienSchweden durch deren in der Eidgenossenschaft residierende Ambassadoren empfohlen werden, so daß die. ^tsichaft auf die Sollicitativn der Gesandten hin und durch Vermittlung jener Bevollmächtigten^ Citativnen und Arresten des Kammergerichtes befreit und die noch in der Rcichsmatrikel enthal-te gestrichen werden könnten. Endlich könnten jene Gesandten, vom französischen Ambassadvr mit