November 1645. - izgg
5« Es wird für nothwendig erachtet, daß von Uri ein Gesandter mit nach Rom reise theils wegen desweites mit dem Bischof von Como, theils wegen des Baues des Cölleginms zu Bcllcnz.
v und t aus dem Nidwaldnerceemplar.
Cvufermz der V katholischen Orte.
Brunnen. 1L45, K. November.
Dtaatsarchi» Liiccr«. »Usch. <>e »»»» N!iö. Bd. XXXV. MI. Lüg.
Gesandte: Lncern. Ludwig Meyer. Kornherr; Leodegar Pfyffer, beide des Raths. Uri. JohannStricker, Landammann; Heinrich Püntiner, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landainmann;^hann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Gilg Betschart. Landsfähnrich; Johailn Jmlig, alle^ Raths. Unterwalden. Margnard Jmfeld, Alt-Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu.'^tter, Alt-Landammann und Landshanptmann, von Siidwalden. Zug. Konrad Brandenberg, desimths; Jakob Andermatt, des Raths.
N. Ztachdein der Oberstlientenant und die Hanptlente des auf dem mailändischen Boden stehenden^gi'nents wiederum ihre Klagen über ihre schlechte Behandlung in die Orte geschickt haben, besprichtsich über die für die Abhülfe anzuwendenden Mittel. Uri will sich nicht dazu verstehen, ans die Ab-sprung des Kriegsvolks zu dringen, wohl aber die übrigen Orte, da die nach Rom reisenden Gesandten^ Mailand nichts ausgerichtet hätten. Unter Vorbehalt der Ratification von Seite der Obrigkeiten vcr-p'gt mau sich dahin, daß man dem Gubernator zu Mailand, dem Grvßcanzler, dem Grafen Aresi undGmfm Casati durch einm eigenen Länsersboten ein Schreiben zuschicken wolle des Inhalts, man habesp weglw der sortdauernden schlechten Behandlung des Regimentes entschlossen, durch einen Gesandten dieAbführung des Regiments bewerkstelligen zu lassen; man habe jedoch die Abordnung dieses Gesandten noch^'gestellt, weil man noch die Verwirklichung der gemachten Vertröstungen abwarteil wolle. Wofern aber dic-nicht erfolge, so werde der bereits ernannte Gesandte abreisen und ans bedingungslose Vollziehung der"rch die frühern Gesandten vereinbarten Traetate dringen und, wenn er dafür keine Versicherung erhalte,^ Volk heimführen, Alles aber ohne Kotten der Obrigkeiten. Das wird dem Oberstlientenant lind denHäuptlmten mitgetheilt, zugleich ihnen die Ermahnung gegeben, die anerbvtenen 10,000 Kronen einstweilen,ohne „einigen Einbnnd und Beding" anzunehmen. Den, Boten wird befohlen, sich nicht länger alsTage zu Mailand zurückhalten zu lassen. Ferner wird beschlossen, den Herren und Obern den Vorschlag^''"achen, sie mochten, wenn es zur Absührnng des Kriegsvolks komme, den Hanprlenten auferlegen, daß^>er weder vom Regimente noch von den Frcifahnen einen andern Dienst annehme, bei Strafe der^Verweisung und des Verlustes von Hab und Gilt. I». Es wird für gut erachtet, daß in Betreff der^^ganischnw Streitsache die drei ernannten Herren, Landvogt Meyer von Lneern, Seckclmeister Schornvp' Schwyz Ammann Znrlauben von Zug beförderlichst zusammenkommen und die zu dieser Streitdienlichen Docnmente aufsuchen und ein lacwnin tnls aufsetzen. Lncern wird den ^,ag der Znsam-^'b'nft bestimmen. «. (S. n. Baden.) «». Lucern wirv ersucht, von den obigen Beschlüssen Freibnrg'""'H zu geben und es zu bitten, sein Gutachten darüber beförderlichst mitzuthcilen.
^ ' Man sehe auch im Abschnitte Hcnschastsangclegcnhciteni
Schaft Bnden. «. Art. 179- LocalcS.
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