1368
Ottober 1645.
Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Martin von Nickenbach, genannt Belinont, Alt-Statthalter; Mich^Schvrno, Alt-Statthalter und Seckelineister; Gilg Vetschart, Landsfähnrich; Johann Jakob Jinlig, alb'des Raths. Unterwalde n. Johann Jnrfeld, Landanunann, von Obwalden; Johann Peter Zelgck-Landammann nnd Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Johann Bcngg, des Raths; Christian Schön,Raths.
. istach der eidgenössischen Begrüßung werden zwei die thnrganischc Streitsache betreffende Schreib^vorgelegt, das eine von Freiburg an Bern, das andere von Bern an Lucern, in welchem die Verschieb»»!!der auf den 15. October angesetzten Tagsatzung für passend erachtet wird, mit dein angehängten Ansuchtdie katholischen Orte möchten bis zu derselben die Sache in ihrem dermaligen Zustande belassen. Die b»'sandten, obgleich ohne Instruction, um einen Beschluß fassen zu können, sprechen sich doch dahin ans,die beiden Punkte — Bestrafung der Uttwhler und Einführung des katholischen Gottesdienstes zu LnP's!— ausrecht erhallen werden müssen, bevor man sich in weitere Verhandlungen einlasse; einen definitiven Entsclst^zu fassen, überläßt man den Herren und Obern. Es wird ferner für nothwendig erachtet, daß diehiezu ernannten Herren in Lncern Alles, was zur Bertheidiguug erforderlich ist, aufsuchen und in ein tuet»'»tmls zusammenstellen; diese könnten dann auch „Disposition procurieren", auf welche Zeit die aufgeschobenZusammenkunft anzusetzen wäre. I». Da das auf mailändischem Boden stehende Regiment trotz allengethancn Schritten noch immer übel behandelt wird und in armseligem Zustande sich befindet, auchZweherischeu Regiment der ihm schuldige Rest noch nicht ausbezahlt ist, wird auf das HülfsbegehrenOberstlieutenants und der Hauptleute der nach Rom reisenden Gesandtschaft der Auftrag.gegeben, bei bä"Gubernator zu Mailand, dem Großcanzler und dem Präsidenten Graf Aresi nicht bloß über die schiebBehandlung des Regiments, sondern auch über Nichtbezahlung des dem Zweherischeu Ncgimente gebühre»^'Schuldenrestes und der obrigkeitlichen Pension Klage zu führen. Sie sollen beifügen, daß man sich,nicht innerhalb vierzehn Tagen Satisfaction erfolge, wieder versammeln und jemand abordnen wtt^um das Kriegsvolk heimzuführen. Sollte es zur Heimberufuikg kommen, so hat sich dieselbe sowohldie Freifahnen als- auf die übrige Compagnie zu beziehen, so daß Keiner einen andern Dienst annelst"^darf. Die Gesandten haben die Hauptleute zusammenzuberufen und ihnen dich alles Ernstes zu eröfs»^und sofort Bericht über das Resultat ihrer Svllicitation an die Orte einzuschicken, damit man, wenn ^nöthig werden sollte, sofort Anstalten zur Heimberufnng macheu könne. Auf den Fall hin, daß diesandten nicht die Versicherung erhalten, daß Abhülfe eintreten werde, haben sie sich an den in Romdierenden spanischen Gesandten mit der Bitte zu tuenden, er möchte bei dem königlichen Hofe in Spa»^'seine guten Officien eintreten lassen. Zugleich wird den Gesandten auch ein Schreiben an den König t'»"Spanien mitgegeben. Schließlich wird ihnen aufgetragen, beim Papste oder beim Cardinal -Pamphib bU'Nuntius wegen seiner „hohen Frömmigkeit und guten Qualität zu recommandiren." «. Den Hauptstoßdes Regimentes Vircher wird ein freundliches Fürschreiben an den französischen Ambassador bewilligt, ^Inhalts, er möchte einen Tag zur Behandlung der von denselben eingegebenen und von ihm angenc»»^neu Rechnungen ansetzen, «i. Die den „bewußten" Wirtzischen Arrest und die Citation Basels vorspeherische Kammergericht betreffenden Schreiben werden dem Abschiede beigelegt, damit die Obrigkeiten onächste Zusammenkunft um so besser ihre Gesandten instruieren können. Die Herren und Obern ^Uri werden sich zu erinnern wissen, daß Schwhz sie um Relaxation des Arrestes ersucht hat, welchen bauf das dein Hauptmann Johann Heinrich Büeler gehörende von Mailand gelieferte Geld gelegt h"^'