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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 1646,

1N84>.

Cvnferenz der V katholischen Orte.

Lucer»». lk-tk, 10. Januar.

Staatsarchiv Luccr». Absch. >1« anno Vits. Bd. XXXVI. toi. 4, Landcsarchiv Nidwaldc».

^Gesandte: Lucer>i. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jakob Bircher, All-Schultheiß und Venner; Ludwig Meyer, des Raths; Leodegar Psyffer, des Raths. U r i, (NiemandSchwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Alartin von Rickenbach, genannt Belinont, StatthalterUnterwalden. Marquard Jinfeld, Ritter, Landanunann, von Obwalden; Johann Peter ZelgedLandaimnann und Panncrherr, von Nidwalden. Zug, Beat Zurlauben, Alt-Astnnann; Niklaus M"'des Raths.

k». Uri entschuldigt sein Nichterscheinen in einem Schreiben und sagt in Bezug auf das thurgauische GesclM'daß es, wenn man sich nicht gütlich vertragen könne, bei diesen seltsamen Laiifen besser sei, die Sache diw'hdas eidgenössische Recht auszumachen, als einen Bürgerkrieg von ungewissem Ausgang herbeizuführenI». Eidgenössische Begrüßung. Man nimmt zuerst das Geschäft, betreffend das übel bestellte Tractai»^des ans mailändischem Boden dienenden Regiments vor. Der hierüber zu Brunnen ergangene Abschiedvom 6. November, die jüngsten Antwortschreiben des Gnbernators und des Grafen Franz Casati, sv^neine von Hauptmann Sebastian Heinrich Crivclli eingereichte Schrift werden verlesen. Da diese Schreibt'nur giite Vertröstung, aber keine Versicherung einer Satisfaetion enthalten, erachtet man insgemeingut, den bereits ernannten Ehrendeputierten, Landvogc Paul Ceberg von Schwyz, nach Mailand abznordM"mit der Instruction, bei dem Gnbernatvr und den übrigen königlichen Ministern nochmals um Vermißlichung dessen, was von den beiden frühem Gesandten mit ihm vereinbart worden sei, anzuhalten, widrig^'falls er alles Volk, auch die Freifahnen, nach Hanse zu führen und eine Protestation zurückzulassen ha^daß man an allein Unbeliebigen, welches daraus entstehen möchte, keine Schuld trage. Zugleich sollder ausstehenden Pensionen und der Forderung des Zweyerischen Regimentes gedacht werden und Cebe^allein die Verhandlung führen. Wenn das Regiment bleiben kann, soll darum angehalten werden, daß ^wieder mit einem Obersten versehen werde. Wenn die Beurlaubung erfolgt, soll dem Oberstlientc»»^allen Amt- und Kriegsleuten ernstlich befohlen werden, sich in keine andern Dienste, sondern insgesm»"nach Hause zu begeben. Sollte etwas vorfallen, worüber Ceberg keinen Entschluß von sich aus fassen mbä^'so soll es ihm nicht benommen sein, bei den Obrigkeiten durch Schreiben sich Raths zu erholen.Beschluß wird Uri mitgetheilt in der Hoffnung, daß es sich nicht trennen werde; auch Freiburg soll da^"'in Kenntniß gesetzt werden. Dem Abschied wird beigefügt, die Obrigkeiten möchten darauf denken, ^den Hanptleuten zur Bezahlung der Soldaten die Hand zu bieten sei» werde. «. Auf die Kenntnißmch^eines von Bern an die fünf Orte und katholisch Glarus gerichteten Schreibens ist man der Ansicht, ^der in demselben vorgeschlagene Tag zur Abhaltung einer Zusammenkunft in Baden (26. Januar a-eine sehr unbequeme Zeit für eine soräße" Handlung sein würde, und daß auch die beiden klareil P»"die Bestrafung der Uttwyler und die Einführung eines Priesters zu Lustvrf, noch nicht zugegebenDie Obrigkeiten werden ersucht, ihre Meinung Lucern mitzutheilen, damit von da aus in aller Name» ^antwortet werden könne. Das Schreiben wird Uri ebenfalls mitgetheilt mit dem Ersuchen, sich inGeschäft auch an die andern Orte anzuschließen. Man nimmt sodann in den Abschied, daß, wenn je 5m'