Juli und August 1545.
knackst, den aber die Vau Mollondins nicht annehmen wollen. 2) Ein anderer Streit zwischen diesen beiden Ge-binden wegen eines Zehntens wird den Landvögten zur Beilegung übergeben. Ic. Der Streit wegen des Zehn-es von dem Grundstück au gunrro clu loois clos (Zoäols wird dahin entschieden, daß derselbe der Stadt Bern^ ihrem'Oulehres-Zehnten gehören soll, daß aber die bis dahin genossenen Nänbe von den Besitzern desbididier-Zehntens nicht gefordert, sondern ihnen nachgelassen werden sollen. K. In Beziehung auf den^rticularzehnten zu Chapelle bei Surpierre wird gesprochen, daß der dritte Theil desselben der StadtBiburg, die andern zwei Theile Bern gehören, das letzte Albcrgcment in Kraft bleiben, die JurisdictionLesern Zehnten Freiburg allein gehören soll. Ii». Bern, das den großen Zehnten zu Chapelle und nochvon dem Sasselzehnten deszendierende Branche daselbst besitzt, legt dagegen Einsprache ein, daß derbester von Surpierre von vielen Stücken den Zehnten beziehe, und verlangt, daß er sein Recht dazu durchbcunicute beweise. Es wird beschlossen, daß alle diejenigen, welche Nodale zu Sempcrnovalc »lachen wollen,auch je,^. Priester, durch Documente ihr Recht zu beweisen haben; dein Priester werden die bisherigenbl>e vhne Ersatz »achgelassen. >,. Frciburg begehrt, daß wegen eines Streites, den Chassagnewald be-eilend, ein Augenschein genommen werde. Die Gesandten Berns lehnen dieß ab, weil dieser Wald inSouveränität liege und sie denselben nicht in Disputat oder Compromiß kommen lassen werden,^"burg nimmt die Sache all rokorsuckum. «». Freibnrg beschwert sich, daß die Angehörigen der Stadtb>, namentlich diejenigen, welche deren Wein nnd.Salz fertigen, den Zoll zu Stäfis auf dem See vcr-^gern. Die Gesandten Berns erwidern, daß ihre Herren und Obern bereits mehrere Herren beauftragtbte», ^ ^ rechten Platz eines umgefallenen Pannerstvcks
'^'chen Cudresiu und Lugnorre ausfindig zu machen, soll im Gewölb zu Murten Nachforschung gehalten^e». ^ jjgrigen unerörterten streitigen Punkte sollen in einer Zusammenkunft künftigen
Itzling ^örtcrt werden, r. Der Pfarrer zu Stäfis beklagt sich, daß die von Missicr ihm die Priniiz-^ ^deii Verlveigern und ihm an seinein Zehnten Eintrag thun. Der Schaffner zu 'Peterlingen tvird bcauf-für das Gebührende zu sorgeil und, wo er Bedenken hat, darüber zu berichten. «. Streit zwischen^ Stadt Bern wegen ihres Zehntens zu Cudrefin und der Stadt Frciburg wegen ihres Zehntens, genannt^ Jucharten hinter Chabrah. Die Amtleiite voil Wiflisburg luid Stäfis sollen
"udigung^u einziehen und Bericht geben. Bern eröffnet, daß die Julwdictioiismarch zwischen Cudre-^ und der Herrschaft Delleh laut Vertrags von 1544 anders sei, als sie von Freiburg verstanden werde.. ^Urgs Gesandte, vhne hinreichende Instruction, nehmeil die reiche in den Abschied. Bern findet für.'' durch die Amtleute zu Wiflisburg und Stäfis nebst den Generalschreibcrn die Märchen mit jenem Ver-^iustrumcnite zu vergleichen, n. Die drei Lehen zu Combremont-le-grand, dazu Courtilles, Chinaur und^ dein Hause Stäfis gehört, sollen während des folgendeil Monats endlich einmal ausgemarcht werdeil.ga ^ Uvn Nuppertswhl beklagen sich, daß die von Wiflisburg sie an del Weidfaith, die >ie mit dcnsclbcillj^U'schuftlich habeil, beeinträchtigen. Nach Anhörnng beider Parteien geben die Gesandten einen freund-^ u Spruch, ivelcher voil beiden Parteien angenommen wild.