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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juli und August 1615.

Konferenz von Uri, Echivyz und Nidwalden.

Brunnen. 1645, 31. Juli.

Landcöarchiv 9»idwalden. Prctckcll der Wuchenräthcn, auch Näthcn und ^audleutbcu. Bd. 12. t'ol. 3.

Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. Den Verhandlungsgcgcnstand und die Instructiondens sehe man im

Abschnitte Hcrrschaftscmgclcgcnheitcn:

Landvoglci Lauis. Art. 186. Polizeiliches.

Konferenz von Bern und Freiburg.

Wislisburg. 1645, 1. bis 11. August (22. Juli bis 1. August a.K.).

Staatsarchiv Bcr». Bd. l>'. S. 6». '

Gesandte: Bern. Anton von Graffenried, Vcnner; Haus Rudolf Zeheuder, Veuuer; Bincenz Stib^'alle des Raths; N. Hermann, Gcncralschreibcr. Frei bürg. Peter Reiff, Alt-Burgermeister; NiklansMvilteilach, Kaspar Gady, des Raths; Aiartiu Techtcrmann, Gcucralcomntissarius; Georg Peter von ^teilach, Stadtschreiber. ^

z». Ein zwischen Wislisburg und Nuppertswyl umgefallener Marchstein ä In. cn-oisäs äu odswin ^wieder gesetzt. I». Am Bach von Ouleyrcs, welcher die Landmarch zwischen Wislisburg und Moiite"^bildet, sollen Marchsteinc gesetzt werden, damit bei Veränderung des Laufes kein Streit entstehe. ^solleil die 1584 erkannten, aber noch nicht gesetzten Ländermarchen zwischen Chandon und Oulehres ^6ranA6 il liotkszr gesetzt werden, damit der Weidgang hinter Chandon, an welchem die voll OuleyrcS ^

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haben, ordentlich ausgemarcht werde. «I. Der Bach Chandon, welcher beide Souveränitäten, Bern ^Frciburg, scheidet und drei Jahre früher seinen Lauf geändert hat, soll wieder in sein alteS Bettwerden. Die Sache wird in den Abschied genommen. «. Im Namen derer von Pfaueil (Faoug) ^Klage geführt, daß die von Chandouuet (Chandossel?), Unterthailen von Freiburg, sich weigern, a»Nestauration der Kirche zu steuern, vbschon sie früher dort kirchgeuössig geweseil seien, dermalen noch ihr'im Bezirk von Pfauen weiden und Pflugtagweu der Pfründe von Pfauen schuldig seien und noch das ü

Mal au die Reparation gesteuert Härten. Freiburg nimmt diese Beschwerde in den Abschied, t. Ob die G, ^schast (Directe) der Güter derer von Oulehres, welche auf freiburgischem Gebiete liegen, der StadtHänden des Amtes Wislisburg oder der Stadt Frciburg wegen des Schlosses Mvntenach oder den ,gehöre, soll beförderlichst untersucht werden. Kis. Der Streit zwischen Bern und Freiburg um einen 3^'von einem Stück Land von Chandon am Orte genannt äöLsaus 1a maison cl<z Luliora?: soll von den Ammhvoil Wislisburg und Mvntenach nebst zwei Commissarien untersucht werden. Ii. Streit wegen eineszehntens von 5 Jucharten, in der Diesmerie voil Olileyres gelegen, und wegen eines Nütizchntcns, ebenda^gelegen, lvelche beide der Priester von Domdidier anspricht. Letzterer wird dem Priester zugesprochen; in Bezü)aus den erster» wird eine Untersuchung angeordnet, i. 1.) Zur Beilegung des Streites wegen der ^zwischen den Gemeindeil Nvvuant und Mollondius wird ein in sechs Punkten bestehender gütlicher Verg