Juli 1644. 1325
freie Commercium nicht gemeint sein. I. Der lmrgundische Abgeordnete, Johann d'Acvstc, erlegt das^beinigungsgeld nnd drückt den Wunsch ans, es möchte das gute Einverständnis) ferner fortbestehen. —^ wird dem Landschrciber aufgetragen, dasselbe in Empfang zu nehmen und dafür zu quittieren.
Basel betlagt sich abermals, daß seine Burger und Angehörigen nach Speyer citiert worden seien, wo,"achdem den Betreffenden untersagt war, sich zu stellen, sogleich die Contumacia erkennt worden sei nnd mitArrest exequiert werde. — Es wird wieder an den Kaiser, desgleichen an den Kammerpräsidenten zu Speyerschrieben. (S. u. Nheinthal.) <». Zürich beschwert sich, daß Schwyz ein Stück des Zürichsces zu-"üchst bei Pfäffikon und der Ufnau beanspruche, während doch der ganze See als ein Regale, das von^ Beherrschung der umliegenden Landschaften niemals abgehangen habe, seit vielen Jahrhunderten seiner^dt angehört habe, was durch nnwidersprechliche Titel, kaiserliche nnd andere Donationen bewiesenkönne. Wolle Schwyz von seiner Prätensivn nicht ablassen, so schlage Zürich das eidgenössische'^cht vor. - Schwyz findet es unfreundlich, daß Zürich ohne Weiteres ans Recht kommen wolle, fügtbei, daß es sich davor nicht scheue. Pfäffikon, Wollcrau und Ufnau seien dereinst mit allen Rechten""d Gerechtigkeiten Schwyz übergeben worden, und dieses habe seither den See innegehabt und genutzt, nndauf demselben Ungefäll sich ereignet habe, habe Schwyz es „gerechtfertigt." Nie habe jemand ansZürchcrgebiet dort ruhig gefischt; ferner sei dem Abt von Einsiedeln ein Bezirk in diesem See von^vyz ausgeschieden lind von demselben immer ungestört besesseil worden und Susi und Hof zu Bäck)daselbst ihre eigenen Fischenzen. — Die übrigen Orte ersuchen Zürich nnd Schwyz gelegentlich zu-!"'"»ieu zu kommen, die beidseitigen Rcchtsame vorzulegen und sich gütlich zu vergleichen. Sollte dieß er-'^glvs so soll die Streitigkeit vor die durch die Bünde vorgeschriebenen Sätze kommen lind, wennauf diese Weise kein Vergleich möglich sein sollte, durch das Stecht entschieden werden. Inzwischen^rdcu die Parteien ermahnt, nichts Nnbeliebiges vorzunehmen, z» — I»k». (S. n. die betreffenden Nog-«v. Der kaiserliche Abgesandte, Oberst Sebastian Bilgerin Zweyer, schickt ein Schreibeil ein, wo-geklagt wird, däs; den Feinden des Kaisers und des Reiches von Basel aus, was dieselben nur wün-Zugeführt werde. — Basel weist diese Zulage unter Hinweisung darauf zurück, daß die Neutralitätein den Zutritt in die Stadt gestatte und ihm erlaube gegen Bezahlung zu erhandeln, was für seineil^ uothwcndig sei, und verantwortet sich in Bezug aus die angefühlten ^chatsachen weitläufig; auch ersucht^ Beistand, weil» er nvthwendig sein sollte, weil Basel nun seit Jahreil großen Gefahren lind allerlei^Sichtigungm ausgesetzt sei, indem mau weder dem eiueu noch dem andern Zuheile recht thnu könne. —
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Oberst Zweyer wird geschrieben, der Gesandte Basels habe sich weitläufig verantwortet; man habe
, Obrigkeit anheimgestellt, sich bei dem Feldmarschall von Mercy oder bei ihm noch ausführlich zu^ramt,,.... — . ' ...... .....
^'"Worten «I«, J.l Folge einer Supplication von Heinrich Heß von Zürich und Georg Balthasarݰm im Ramm gemeiner -idgeuMsch-- »m.I- m.d Haud-l-leut- wird bqchlch-» . »- durch das"d streichenden s-emd-u und einheimischen Krün« und Hausir-r <«».' uud diejenigen, )° mi, «-.alle»>°l» anzgenmnu.en) find »ich. mehr z» duldrn! dir Fremden s°Il-n s°r.g-wi-!-n, dm Euchen»,ich.» duznerboim iv-rdru. Den Fremde» iulrd zu». Bezug ihr» Sachen und zur Wre,,° b.s nächstez.m dm In dir Boraus,ichi, dch dir Obrigleiim dich b-swig-n uud ,n .hrm. d-jond-rn>. »uch vnbli-iermso-rden, wird dm Landddg.m besohlen, joiches durch -in Mandat in ihren Bug.u? v -röffmttich -u. «e. <S. u. Freie A-mler.) N— Iii,. <S. u. Baden.) „. u. RhenUhal.)(S. u. Baden.) II. (S. u. Thurgau.)