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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juli 1644.

ebenfalls zuspreche oder eine passende Ordnung mache. «. Weil die Taxe für Schild lind Feilster bisweil»'ziemlich hoch gestellt worden ist, so mögen sich die Obrigkeiten ei klären, wie viel sie der Gemeinde Nordelan Schild und Fenster in ihre neue Kirche geben wollen, und ob künftig etwa eine bestimmte Taxe festge!^werden solle. L. (S. u. Vier ennetb. Vogtcien überh.) Zürich beklagt sich wiederum, daß eiVnössische Kaufleutc, die nach Italien bandeln, von der Inquisition daselbst, besonders ans mailändisch^Gebiet, unleidenlich tractiert werden; alle dcßhalb gethancn Schritte seien erfolglos gewesen. Es wird ^den Herzog zu Mailand geschrieben und derselbe nochmals um Abhülfe gebeten mit dem Andeuten, daß ^sich beschwerenden Orte das Gegenrecht gebrauchen und eben den Religiösen, denen die Inquisition a»^'fohlen sei, ihr auf eidgenössische»! Gebiet liegendes Einkommen arrestieren werden. Auch der spanische ^sandte wird schriftlich ersucht, sich für die Sache zu verwenden. I». Der französische Ambassador »e"Caumartin eröffnet, nachdem er die Gesandten der geneigten Affectiv» seines Königs versichert hat, ^durch dessen hohe Jnterpvsition der Friede in Italien zwischen der päpstlichen Heiligkeit und den vereinigtFürsten zu Stande gekommen sei, daß im Namen des Königs auch nach England, Dänemark und SchwedtAbgesandte geschickt worden seien, um dort zwischen König und Parlament, hier zwischen den beiden Kr»»^Frieden zu stiften. Zu Herbeiführung des geineinen Friedens seien auch in Münster und Osnabrück kö>nl>liche Bevollmächtigte. Sollte der Eidgenossenschaft durch den noch waltenden Krieg etwas begegne"' ^»verde sich der König ebenfalls bemühen, Abhülfe zu treffen. Man erwidert mit einem Gegencompli»»'und läßt auch wegen der obrigkeitlichen Pensionen und anderer Ansprachen das Röthige mit dein Ambass»^reden, i. (S. u. deutsche gem. Vogteien überh.) Ii. Der kaiserliche Agent, Oberst Sebastian Bilge»"Zweher von Evebach, übergibt ein kaiserliches Credenzschreiben und läßt sich hierauf vernchnieu,Orte möchten Frankreich um des Bündnisses willen nicht zum Schaden des Reiches und der kaiserlich^österreichischen Erblande begünstigen, weil dieß der Erbeinigung zuwider wäre. Die Particularperft"^im Schaffhausischen, welche nach der Affaire bei Tuttlingen den fliehenden Feinden des Kaisers ^schnb. Unterschleif und Paß gegeben hätten, möchte man strafen und dafür sorgen, daß solches nicht >»c/geschehe. Feldmarschall von Merch, mit der Blokierung Hohentwiels beschäftigt, habe vernommen,fremde Werber auf schaffhausischem Gebiet und eingesessene Burger oder Landleute versucht hätten »ut ^vielen Geldes seine Untergebenen zur Desertion von der Blokade zu verleiten, anch daß dieselben in ^Gebiet von Stein ihren sichern Ab- und Zugang hätten. Der Feldmarschall wünsche, daß dergleichen ^gestellt und bestraft werde. Er habe seinein Commandanten, dem Mairemont, scharfe Ordre gegeben,der Eidgenossenschaft gute Nachbarschaft zu Pflegen und alles Verabreichte pünktlich zu bezahlen. lZeg»wärtig in einer „Jinpresa" vor Freiburg begriffen, hoffe der Feldmarschall mit den gegen ihn anrückenFeinden fertig zu werden. Wie er vernehme, werde diesen von etlichen Orten der Eidgestosscnschast ^ ,schub geleistet und Zufuhr geliefert, ivas man abstellen und bestrafen möchte. — An den Feldmaß'Merch wird geschrieben, von den angedeuteten „AbWerbungen" wisse man nichts und würde notorisch ckbare bestrafen. Schaffhausen habe allen seinen Wirthen geboten, auf dergleichen Werber und Practica»zu achten. Was Zufuhr und Vorschub zu Gunsten des andern Theiles betreffe, so seien bereits etlichc -psonen aus gewissen Orten von ihren Obrigkeiten zur Strafe gezogen worden. — Dem Oberst Zweher »gibt man durch einen Ausschuß ein Schreiben an den Kaiser, antwortet ausführlich und läßt zugleich 'eröffnen, daß die besonders angedeuteten Orte nicht crmangeln werden, einläßlich ihre Schuldlosigkeit^ ^thun, und daß man hoffe, es werde unter dem Begehren, dem andern Thcil keinen Vorschub zu le»