J"Nl 1644.
^braucht werden soll, so ist jeder Obrigkeit anheimgestellt, den Ihrige» Aich und Regel vorm-
Sücil,// ^ '' Schreiben werden auch die Klagen des
d°» n! ^ uusgeuouunen. (S. u. Mainthal.) Es werden zwei Schreiben ans
<>»dc.,. das eine von den Häuptern und Nathsgcsaudten evangelischer Religion, das
llber'dLandrichter und den Deputierten der Katholischen. Nachdem beide sichForts/" der Verhandlungen mit der eidgenössischen Gesandtschaft verbreitet haben, bitten sie um
bstscw ^ Vermittlung. Da die Gesandtschaft von Uri nicht anwesend ist, wird die Sache auf eineAch/ ^^'"heit verschoben, inzwischen aber ein Trostschreiben an dem Bischof von Chur erlassen mit^ 'Mug dessen, was die Unkathvlischen an die Confereuz haben gelangen lassen. «». (S. n. Thuraau)der ^ ^^^'"dris.) s,. sOhne Solvthuru, Appenzell i. R. und Abt St. Gallen.) In Folge eines SchreibensAlt,» " Leibgarde in Savoheu gibt Lucern die Erklärung, daß es bereits dasselbe bc-
derjenige, durch den die Sache veranlaßt worden, citiert worden sei. An dentzchr ''"""" Leibgarde schreibt man, daß mau dieselbe bei ihrem alten Herkommen und ihren altensuchen za schützen entschlossen sei.
Verhandlungen zu Gersau, 6. und 7. Juni.
Aob.i ' erscheinen Karl Emanuel von Roll, Ritter, Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter
ch Tauner, Ritter, Johann Walthart Im Hof mit Sebastian Bilgerin Ztveher von Evebac/
^te ^e'istand. ill'achdem jeder der beiden Theile besonders vor die Gesandten der uninteressierten^llrstworden ist und sich gegen dieselben erklärt hat, betonen die vier Orte, daß der^ ^ ^ als Stand nicht angehe, nud legen den Parteien ein Vergleichsprvject folgenden InhaltsH-Ui '"/"'w Eingänge desselben wird als Veranlassung zu diesem Zwiespalt angegeben, daß
Tagsatzung zu Lucern den W. December 1()4lZ Landammann Johann Heinrich Zum Brunnen^«gezogener Beschwerlichkeiten willen, so hievvr sowohl zu Lucern als Baden zu Tagen vvrge-
dazu Deputierten Gesandten nicht habe sitzen lassen wollen^ löbl. Orte wegen groben gegen ihre Stände ausgegossenen und zugeschriebenen
^ Exclusivn ihres Gesandten und dabei interessierten Standes, auch mitgelaufener
Zugegriffen beftniden, beiderseits darum Satisfaction begehrt." Darauf werden folgende Vcr-vorgeschlagen: Alle Worte und Werke, Stichschrciben und Stichredeu, aller Groll und alle""d '"wuh Nedc und Schrift veranlaßt worden sind, sollen aufgehoben, todt und ab sein
l»h, PNijndiz gereichen und niemanden und namentlich nicht dem Landammann Zum Brunnen soll
^'ci, ^ ^'gefallene in Argem gedenken. Künftig sollen aber die Angelegenheiten fremder Fürsten und^ ^^"unungen des Bündnisses mit einem jeden derselben nicht zum Nachthcil
verhandelt werden in der Hoffnung, daß man jene Bündnisse, Verkommnisse, Burg- und»ich; unverbrüchlicher halten werde. Wider Erwarten nehmen die Gesandten von Uri dieses Prvject'^"gen ein Project folgenden Inhalts vor: Die Sache soll als aus einem Mißverständnisse>>!>d, uuge'eheu, die sie betreffende» Schriften, weil dieselben aus dem Mißverständnisse hcrgeflosscn>° s^/^Wben und cassiert werde>i; weil die Obrigkeit Zum Brunnen für entschuldigt gehalten habe,bc» hinreichend und also angenommen werden; was gegen ihn begangen, gereoet oder geschric-
^'>Ne>, ^ dadlirch beleidigt glauben, nicht nachtheilig sein und Zum
' zu», Gesandten nach Baden gewählt worden ist, als solcher angesehen und behandelt und