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Juni 1644.
daselbst „gleichsam in intoArum der ganzen Eidgenossenschaft restituiert werden." In einem zweitenbcn wünscht Uri zu wissen, ob seine Gesandten, seine Landleute und Angehörigen in der Botmäßigst ^vier Orte sicher seien, und ob es mit den Gesandten, welche den Landammannuin Zum Brunnen alstcn ausgeschlossen, allein oder mit deren Obrigkeiten zu schaffen habe, oder an wen es seine Klage Z»ten oder wo es das Recht zu begehren habe. Auf dieses hin ersuchen die Gesandten der vier Orte die ^uninteressierten, sie möchten bei ihrer Heimkunft ihren Herren und Obern einläßlich von Allem Berichtund dieselben ersuchen auf die vier Orte ein getreues Aussehen zu haben und sie bei den alten Bünde» ' ^Verträgen zu schützen. Da ferner Uri das von den Gesandten der uninteressierten Orte vorgelegte PuVvon der Hand gewiesen und das Recht dargcschlagen habe,, so erklären sie, daß sie dasselbe nach Ä»-^sung der Bünde nicht ausschlagen, daß sie aber die Sache nicht in Baden werden behandeln lassen. ^sie dieselbe aus besonderer Wohlmeinenheit bis dahin nicht vor die höhern Gewalten gebracht hätw»,werde jetzt jedes Ort dieß thun müssen. Auf die beiden letzten Punkte wird Uri nicht geantwortet.lich erklären sich die vier Orte gegen einander dahin, daß sie fest und treu zusammen halten und d»>^Obrigkeiten die ganze Sache an die Hand nehmen werden. Von diesen Erklärungen geben die vermittels,Gesandten der urnerischen Gesandtschast Kenntniß. x. (S. u. Nhcinthal.) 4. sV Orte.^j Da der fta»i^^Ambassadvr in Ertheilung von Aufbrüchen und Allszahlung der Pensionen die verbündeten Orte u»i!^behandelt, so wird für gut erachtet, daß die Obrigkeiteil ihre Gesandten nach Baden mit Instruction d>ü> ^versehen, »i. sOhne Appenzell i. N. lind Abt St. Gallenff Das Begehren des Runtius, welches er i»Schreiben in Betreff der Streitigkeiteil mit dem Bischof von Cvmo aufstellt, nämlich daß man c»t»'^,Mittel zu freundlicher Uebereinkunft ergreife, oder daß von denjenigen Orten, welchen vorigesBaden die Action aufgetragen worden ist, die Gründe, in Schrift verfaßt, vorgewiesen werdenwird nicht unbillig gefunden, v. sOhne Glarus lind Solothurn.j DaZ Schreiben des Gubernato^ ^Herzogthums Mailand, welches Beschwerden über Excesse allsgerissener eidgenössischer Soldaten enthaltderen Bestrafung fordert, wird einstweilen in den Abschied genommen, Die Herren und Obernfreundlich ersucht, Schild und Fenster in das Pfarrhalls zu Gersall zu verehren.
' Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- nnd Schirmorlsangelegenheiten:
Lalidgrasschnft Tliiirgait. Art. 443. Gotteshäuser, Kloster. «. Art. 3. Beamte.
Ii. „ 370. Rcligionssachen -e.
Landliogtei Rheiiltlial. I. Art. 113. Mandat. «. Art. 5. Verwaltung int Allgemeine»'
Lltlidvolitci Mciidris. I». Art. 342. Geistliche Orden, Kloster.
Llindllvcstci Maintlial. I„. Art. 21ti. Marchstrcitigkeiten.
Rappcröw»!. « Art. 39.
Conscrenz von Lucern, Schwyz, Unterkvalden und ZuF.
Lncern. 1(!44,17. Juni.
LandcSarchili Nidwaldc». ^
Gesandte: Llicern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jost Bircher,Alr-Schultheiß und Stadthauptmann! Lanrenz Bieyer, Oberzeilgherr! Lndwig Meyer, des Raths.