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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1318
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Juni 1644.

zu schicken. Uri antwortet, daß die Versöhnung nicht gerade auf dein Nathhanse zu Luccrn, woGesandten Landannnann Johann Heinrich Zum Brunnen die Beleidigung widerfahren sei, angebahnt ^den sollte. Es stellt in Aussicht, daß seine großem Gewalten sich dazu verstehen werden, seine Gcsa»^'an einen uninteressierten Ort zu schicken und zwar noch vor der Jahrrechnung in Baden. In Folge ^Rücksprache mit den Gesandten der vier Orte laden nun die Gesandten der uninteressierten Orte Uriden nächsten Montag seine Gesandten nach Gersau abzuordnen. Uri sagt zu. Auf welche Weise mWGcrsau die Vermittlung stattgefunden hat, sehe man unter r. „Es wird aber ein jeder Gesa>^'besonders aber die Herren Jnterponenten, welche mit beiden Theilcn vielfach geredt und tractiert ha^bei der Relation übrige Nothdurft sammt allen erforderlichen Umständen i» mehrerem einzubringenans daß die Obrigkeiten ihre fernem Bedenken und Delibcrationes desto eigentlicher setzen und gUw^'können." I». Zwei Capnciner, U. Matthias und U. LndovicuS, sind nach Rom citiert worden, weil sw ^in politische Händel gemischt hatten. Die Gesandten sind der Ansicht, daß man es nicht geschehendürfe, daß in den Orten dergleichen Prvccduren versucht werden, namentlich gegen Personen, welcheTadel verdienen. Es wird für gut gehalten, daß vorerst Lncern, Freiburg und Solothurn, welche» ^Patres wohl bekannt sind, diesen authentische Zeugnisse ausstellen, ferner durch einen Ausschuß den R»"^um seine Officien in dieser Sache bitten und in aller katholischen Orte Rainen zum Schutze dieserund Abwehrung fernerer Cvnsequenzen an den römischen Hof ein Schreiben abgehen lassen, wie es ^Nuntius am besten erachten wird. «. (S. u. Thurgau.) «I. Der Gesandte des Gotteshauses St.berichtet, daß Paulus von Laufen, Decan der beiden Stifte Murbach und Lüders aus Befehl des Ge»m^majors von Erlach zu Gengenbach in Arrest genommen worden sei, angeblich weil das Gotteshaus PGallen einen sanctgallischeu Burger des Geschlechtes Zilli, der sich wegeu Schulden in dessen Freiheit ^flüchtet, bei sich behalte. Obgleich dieser wieder in die Stadt gegangen sei und sich gestellt habe, stidesto weniger Paulus nicht freigelassen worden, in Folge dessen der Fürstabt an die Negierung nachgeschrieben habe. Da derselbe die Ansicht der Gesandten darüber vernehmen möchte, wird gcantwM'^man wolle vorerst die Antwort von Breisach abwarten; sollte diese nicht befriedigend ausfallen, s»man sich anheischig, den Fürstabt zu unterstützen. «. (S. u. Napperswhl.) j'. (S. u. Nhcinthal.) K-Prälat von St. Blasien hat ein Schreiben Lucern übergeben, um die Anforderung Basels an eine» ^zehnten und dessen Märchen zurückzuweisen. Das Schreiben wird in den Abschied genommen, damit »^wenn die Sache zu Baden zur Behandlung kommt, den Prälaten um so besser in Schutz nehme»Ii. (S. u. Thurgau.) i. Was Oberst Zwcher geschrieben und Wa-Z General Merch, Hvhentwiel bcMsend, demselben angesonnen hat, wird nicht in den Abschied gesetzt, weil Oberst Zweher sich anerböte»selbst den Orten davon Mittheilung zu machen und Merch an alte Orte Schreiben erlassen hat, 'jeder Gesandte auf die Jahrrechnung zu Baden mit Instruction für eine Antwort versehen werde»Ir. Es wird ein Beschwerdeschreiben des Bischofs von Basel verlesen und die königliche Erklärung,send die Restitution. Bei der Besprechung der Art und Weise, wie dem Bischof, dem treuengenossen, geholfen werden konnte, vereinigt man sich, da die Gesandtschaft an den Hof nicht zu S» ^gekommen ist, dahin, die wichtigsten Angelegenheiten nnd die hauptsächlichsten Beschwerden „durch e>» ^sehnliches bundesgenössisches Schreiben" vorzustellen und um Abhülfe zu bitteu. Es wird eindazu ausgefertigt, das, vou deu Obrigkeiten ratisiciert, von Lucern expediert werden soll. Da em^,!.,zBegehren darin enthalten ist, daß das eidgenössische.ikriegSvolk nicht über die Schranken des Bü»bM