1312 März 1644.
den Abschied nehmen. Die Gesandten der drei übrigen Orte ersnchen Zng, beförderlichst Lncern zu cck^'ren, ob das Schreiben anch in seinem Namen erlassen werden könne. I». 1) Einhellig wird beschlossen l"'Verhandlung vorliegender wichtiger Geschäfte sofort nach Ostern eine katholische Tagleistung zusammen^'berufen und Uri zu derselben einzuladen, in der Hoffnung, daß es an der Verhandlung so wichtiger ^schäfte sich betheiligen werde. 2) AnAreiburg und Solothurn werden Abschriften von fünf Schreibenschickt, welche die Ncligionsstreitigkeiten in den Bünden betreffe», eines vom Bischof von Basel, in welchederselbe seine Klagen über die dem Bisthum zugefügten Drangsale wiederholt, und ein Schreiben des ^nerals Mercy, in welchem sich derselbe über die Unterstützung der französischen und weimarischen Är""'von Seite der Eidgenossenschaft beschwert. Jedes Ort soll seine Gesandten mit hinreichender Jnstrnck^versehen, v. Der neue apostolische Nuntius Laurentius Gavvtto, Bischof zu Ventimiglia, überreicht d'-päpstliche Credentialbreve und versichert die Gesandten der päpstlichen Zuneigung und seiner Dienst»»^keit. Dein Nuntius wird unter den erforderlichen Cvmplimentcn gedankt. «I. Darauf legt der N»»^'den Gesandten folgende vier Punkte zu Herzen: erstens die bedauerliche und gefahrvolle Lage der katholisch^Religion in den Bünden; zweitens die neuen Drangsale des Bischofs von Basel; drittens warnt er ^Orte davor, sie möchten sich nicht durch die listigen Norwände Venedigs, das die Waffen gegen die heil^Kirche erhoben habe, bestimmen lassen, geworbenem Volke den Paß zu gestatten oder demselben auf a»d^Weise Vorschub zu leisten oder noch gar ein Bündniß mit demselben zu schließen, womit man, wie verlt»^'im Geheimen umgehe, sondern sie möchten das Gefährliche eines solchen Beginnens wvbl bedenken,sie sich den Titel „Beschützer und Beschirmer der Kirchenfreiheit" ohne Makel erhalten und den Bünt»
ein Genüge geschehe, in welchen der apostolische Stuhl deutlich vorbehalten sei. Viertens habe dermit Schinerzen die Differenz der Orte mit dem Bischof von Comv vernommen und habe ihm beföhle»,Orten die Versicherung zu geben, daß ihnen, was gebührend und billig sei, zu Theil werden solle; b ,versehe er sich, daß keine Sequestrationen des bischöflichen Einkommens vorgenommen werden. — I» ^hung auf den ersten Punkt wird geantwortet, die Orte hätten bisher mit größtem Eifer das Ihrigeund würden auch künftig ihre Bemühungen nicht aussetzen; die zum Trost der Katholischen nach den Bi»'^abzuordnende Gesandtschaft werde bereit gehalten, um auf die erste Mahnung abgehen zu können. ^den Bischof von Basel betreffe, so habe man unlängst Solothurn darum angegangen, sich bei dem ft"^fischen Ambassador für ihn zu verwenden. Die beiden andern Punkte nehmen die Gesandten in de» - ^schied; auf nächster Versammlung soll ein einhelliger Beschluß darüber gefaßt werden, v. ZürichSchreiben vom 20. Februar a. St. in die einzelnen Orte geschickt, in welchem es sich über die über si'Ort ausgesprengten Verläumdungcn beklagt und seine Unschuld betheuert. Es wird jedem einzelne» ^ ^anheimgestellt, dasselbe für sich selbst zu beantworten, k. (S. u. Thurgau.) g, I», R. HS. u.II. Von einer Seite wird darauf hingewiesen, wie wenig die verbündeten Fürsten, während sie si^Bündnisse mehr denn genug zu Nutzen machen, fiir die Bezahlung der Ausstände sowohl der Orte al" ^Particnlaren Sorge tragen. Bei dieser Gelegenheit wird auch die Frage aufgeworfen, wie dieKosten, welche durch das Erscheinen der fürstlichen Ambassadoren und Agenten auf den Tagsatzungendes dadurch verlängerten Aufenthalts der Gesandten veranlaßt »verde», vermieden werden könnten;nicht dahin zu wirken wäre, daß in Betreff des Empfangs der Pensionen kein Ort dem andern „vorsw""und die Fürsten ein Ort wie das andere respectierten. Alle diese Punkte werden in den Abschied ge'»^men. Endlich soll jeder Gesandte bei seiner Relation den Herren und Obern zu bedenken geben, da>i ^