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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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1272
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1272 März 1643.

Weise, wie früher mehrmals, antwortet, so vereinbart man sich schließlich dahin, von jedem Orte ci^'Gesandten an den König von Frankreich abzuschicken. Zürichs Gesandtschaft willigt hiczu nur anscation ihrer Obrigkeit ein. (Dieser Zusatz blos im Zürcherexemplar.) Den zugewandten Orten wird ^heimgestellt, ebenfalls Deputierte abzuordnen oder nicht. Den Bundesgenossen im Wallis, die wegen K>>bder Zeit zu dieser Tagsatzung nicht eingeladen werden konnten, wird der Abschied nebst einem BerichtEntschuldigungsschreiben geschickt. I». Dem französischen Ambassador wird ein Memorial, in welchem ^Punkte enthalten sind, die dem Könige vorgetragen werden sollen, mitgetheilt und derselbe vurch einen Ä"'schuß ersucht, seine Officien ferner anzuwenden, damit durch eine willfährige Antwort die Gesandtschastnöthig werde. Der Ambassador antwortet darauf schriftlich, er werde sich bemühen auf die verschiedenen P""'des Memorials eine willfährige Antwort auszuwirken; sie möchten jedoch die auf den 1. Mai angesetzte-reise der Gesandten noch weiter zurücksetzen. Diese wird nun auf den 20. desselben Monats voll Genf aus a»i!ssetzt. Es wird dem französischen Ambassador davon schriftlich Kenntniß gegeben init dem Beifügen, ^die Prolongation ihm zu Ehreil geschehen sei. Derselbe erklärt sich damit zufrieden und anerbietet ^nochmals zu allem Guten. Es wird darauf festgesetzt, daß jedes Ort innerhalb vierzehn Tagen ,3'^Bericht geben soll, ob es einen Gesandten schickeil wolle oder nicht. Etliche Orte willigen nämlich in ^Gesandtschaft nur in so fern ein, als von jedem der XIII Orte ein Gesandter abgeordnet und keiner, ^früher Oberster oder Hauptmann in Frankreich gewesen ist, dazu verwendet würde. Bern willigt M ^Gesandtschaft unter obiger Bedingung ein, wünscht aber dabei, daß allein die drei Burgund, dieConstanz und die Versicherung der Grenzen und Rheinpässe betreffenden Punkte bei dem König angcin'^werden sollen. Die übrigen Artikel nimmt Berns Gesandtschaft ack röleronÄum. Es wird daraus'getragen, daß jedes Ort seineil Gesandten nach Frankreich bei seinem Eid verpflichten möchte, keineVerehrung anzunehmen, sondern Alles, was ihm verehrt würde, bei seiner Heimkunft der Obrigkeitweisen, welcher alsdann freistehen solle, ihm solches zu lassen oder nicht. «I. Mail läßt durch eine" - .schuß eine Instruction für die Gesandteil nach Frankreich ausfertigen und selbige in gemeiner Sessie"lesen. «. Weil die Stadt Genf nicht weiliger als Constanz ein Posten ist, woran der Eidgeuossenschust ^liegt, so wird in den Abschied genommen, daß die Obrigkeiten die Gesandten auch instruieren möchten, ^ ^selbige sich der Stadt Genf, falls diese ihre Hülfe undEinschlagung" bei dem König begehre, an>ust^solleil. t. Basel berichtet, daß etliche französische und andere Beamtete im Elsaß ihm an derbetreffend die in seiner Stadt gemachten Personalcoutracte und Händel elsäßischer Untcrthaucn, Eintrag ^Die Beschwerde wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Gesandten auch instruierendieselbe, falls Basel es begehrt, bei dem König anzubringen. A. Jedes Ort wird seinen Gesandteninstruieren, falls sie nur au den Ambassador gewiesen werden sollten, von dem König selbst eine Antwo^sollicitieren; deßgleichen, wie die Gesandten nach ihrer Discretion undVorsalleuheit der Sachen"können. I». Weil der Commandant auf Hvhentwicl etlichen Orten geschrieben hat, daß die wegen ^Nheinpasses mit dem Generalmajor von Erlach verabredete Conferenz ihren Fortgang habeil werde, 'daß er bereits Befehl habe, den Paß bis zu derselben unangefochten zu lassen, so stellt mau in Erww'tn^daß die Conferenz nach Wunsch ablaufe, darüber für einmal nichts in die Instruction; falls dieß aber n^geschehen sollte, könnte jedes Orte seinen Gesandteil auch instruieren. Mail ist auch der Meinung,dieser Conferenz eines der Orte thcilnehmen sollte, i. Es wird auch zur Sprache gebracht, daß n>auKöllig voil Frankreich bei dieser Gelegenheit um einen allgemeinen Waffenstillstand ersucheil könnte,