Februar 1643.
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e»en Erklärung, daß mau uüt Gewalt den Feind wegtreiben werde, in der Hoffnung, daß auch die Eidgc-andern Religion mithalten werden. Freiburg und Solothurn erklären, daß sie auf die ersteAhnung laut des Bündnisses zu Hülfe kommen werden. Bei der Berathung über den zweiten Fall stellt^Üch heraus, daß sehr viel darauf ankomme, wie in dieser Hinsicht Zürich und seine Neligionsverwand-gcjinnt seien, und wie weit sich das Hans Oesterreich in Betreff der anzuwendenden Mittel vernehmenDa inzwischen der Bote von Zürich mit der Nachricht zurückgekommen ist, daß beförderlichst eine"^satzimg nach Baden werde znsammcnberufen werdeil, so wird für gut erachtet, diese Gelegenheit zur Vcr-^ lkoimnnnng des Beschlusses zu benützcn und in der Person von Franz Peter König, genannt von Mohr,ü" mit eiller Instruction versehenen Abgeordneten an die Erzherzogin Claudia zu schicken, um von der-^ ZU vernehmen, durch welche die bevorstehenden Gefahren abgewendet und beiderseits Sicher-^ ^'beigeführt werden könnte, jedoch so, daß die kriegführende Partei die Action der Orte nicht alsMühseligkeit anseheil und man dieselbe gegen jedermann verantworten könne. Der Abgeordnete wird bc-'^'agt, Alles nur auf Ratification einzugehen und auf die nächste Tagsatzung zurückzukehren. Ucberdieß. " Zürich durch Vermittlung eines Eilboten ersucht, ebenfalls eineil Gesandten abzuschicken, der sich Sonn-^ lim Mittagszeit zu Feldkirch an Köllig anschließen möchte. Erscheint der zürcherische nicht, so soll""P allein die Verrichtung des Auftrags übernehmen. An die durch diese Reise verursachten Kosten hat^ Ort seine Quote auf der nächsten Tagsatzung zu bezahlen. Ueber die Mittel zu reden, welche ergrif-r. ^'den sollen, wenn Consta,,z jählings überfallen oder vor der Rückkunft der Gesandlschaft aus Frank-^ sollte angegriffen werden, hält man für unthnnlich; es ist das Resultat der Abordnung an die Erz-^Zvgm und die Tagsatzung zu Badeil vorerst abzuwarten. Wenn der gemachte Vorschlag, daß Constaiiz«dgenössischen Zusatz einnehmen sollte, beliebt würde, so ist man der Ansicht, daß derselbe nicht von^"'sondern nur von den den Thurgau regierenden Orten geschickt werden sollte. Anderes, das nicht im> üede enthalten ist, werden die Gesandten mündlich berichten. «. In Beziehung auf die der Gesandt-französischen Hof mitzugebende Instruction ist man der Ansicht, daß dieselbe diejenigen Punktein dm zwei jüngst zu Baden aufgesetzten Conccptcn einverleibt worden sind. Diesen ist
derForm als Znsatz beizufügen, daß durch das an den Grenzen befindliche französische Kriegsvolky ^dgcnvsseiischaft viel Unsicherheit, vi?l Gefahr und viele Uiigclcgenheit ve«rsacht werde, daß auf demMie Schiffe geplündert worden seien. Die katholischen Gesandten sollen sich Gelegenheit ver-
^ llen, dem Könige vorzustellen, wie die katholische Religion und deren Ausübung unter Connivenz seiner^ Bister leide, ja sogar unterdrückt werde. Es bleibt noch übrig, daß die Orte sich zu Baden erklären, wiesandten sich zu verhalten haben, wenn der Köllig keine willfährige Antwort geben sollte. Immerhins Beförderung zu dringen, es geben die Unkatholischen ihre Zustimmung oder nicht. L. Was die^Zu wählenden Gesandten anbetrifft, so wird vorgeschlagen, daß, wenn die Eidgenossen der andernl^üwn zmei abordnen wollen, Luccrn und Schwhz auch zwei geben sollen; wenn jene aber drei oder garf^üen, so solle auch Freibnrg jenen beiden Orten sich beigesellen. Die Wahl der Gesandten wirdte» F^ügkeitcn der betreffenden Orte anheimgestcllt. Vor ihrer Abreise haben die Gesandten einen gelehr-^ schwören, daß sie weder durch Gaben noch durch Schenkungen sich bestechen lassen und den ihnenH Befehl getreulich vollziehen wollen. Die Kosten der Reise haben die Orte zu tragen, in deren>»a>^u die Gesandtschaft abgeschickt wird. xx. Um dem Mißbrauche in der Werbung der Ergänzungs-üchuft für das in fremden Diensten stehende Kriegsvolk zu steuern, wird für gut erachtet, daß bei den