Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
1263
Einzelbild herunterladen
 

Decembcr 1642.

1263

^gcn eine Gesandtschaft oder ein Schreiben abschicken wollen. Jedes Ort soll Zürich seinen Entschlnß mit-teilen. Das Begehren, Burgund zur Reparation anzuhalten, soll ablehnend beantwortet werden, weilbegleichen nicht in der Gewalt der Orte stehe. Dicß wird sammt dem Entscheid über die andern Punkteb'n Ambassador in einem schriftlichen Memorial mitgcthcilt. k. Drei Abgeordnete vom Commandantcn,Bürgermeister und Rath der Stadt Constanz bitten, es mochten, falls Constanz abermals feindlich angc-^sfcn und belagert werden sollte, die Orte dem Feinde auf ihrem Gebiet weder Paß noch Nepaß gestatten,nicht Proviant und Munition weder mit noch ohne Bezahlung verabfolgen lassen. Sodann möchtenb durch sorgfältige Bewahrung ihres Territoriums der Stadt Constanz den Rücken sicher halten. SollteStadt so bedrängt werden, daß sie an Proviant, Munition und andern Verthcidignngsmitteln Mangel^ W mochte man sie diese Dinge um billige Bezahlung ans der Eidgenossenschaft beziehen lassen. Den^geordneten wird schriftlich geantwortet, man werde den wiederholten Erklärungen gemäß die Erbcinigungtreulich halten und auf eidgenössischem Gebiet nichts gestatten, was der Stadt Constanz zum Nachtheilwichen könnte. Bereits sei Verfügung getroffen und solle serner getroffen werden, daß gute Aufsicht aufPässe dein Rhein entlang geübt und dem Feinde der Stadt Constanz keinerlei Vorschub geleistet werde,dem Inhalt der Erbeinignng sei Constanz daS freie Commercium gestattet, und man werde auch^'"°r so viel bewilligen, als das Bedürfnis; der eigenen Lande zulasse. Dagegen erwarte man, daß auchEidgenossenschaft von Constanz aus kein Schaden widerfahre, desgleichen daß die aus eidgenössischem^°bu und in der Richtung nach der Eidgenossenschaft gemachten Fortificationen seiner Zeit wieder beseitigt^c.i, worüber man eine baldige Antwort gewärtige. W langte darüber von dem Kaiser ein Antwort-Erklärungsschrciben an die XIII Orte d. d. 21. Januar 1643 ein.ss S. Bei der Berathung, wie manb» von Constanz antworten wolle, werden auch die vor etlichen Jahren mit Schweden gemachten Neu-!^itätscwtikel abgelesen. Lncern protestiert gegen dieselben und begehrt eine Abschrist davon in den Ab-indem es der Meinung ist, daß seine Gesandten nicht Befehl gehabt hätten, in dieser Weise cinzu-z. Mw den Fall, daß jemand Constanz belagern und zu diesem Zweck das eidgenössische Gebiet^tcu wollte, erklären Zürich, Bern, evangelisch Glarus, Basel, Schaffhausen und Außcrrhvdcn, daß sie? der Resolution verbleiben, welche über den im März 1641 zu Baden gemachten Abschied den übrigenvon Aarau aus schriftlich zur Kenntniß gebracht worden sei. Die Gesandten der katholischen Orte lassen^ bei dem verbleiben, was im März 1641 verabschiedet worden ist. i». Herr Marx Jakob von Schönau? schriftliche Erinnerung ein, betreffend die Verwahrung der Pässe um der Stadt Constanz willen.

^rd ihm ungefähr in eben derselben Weise, wie den Abgeordneten der Stadt Constanz geantwortet,w Schaffhcmsen beklagt sich, daß die in Zell liegenden Soldaten trotz mehrmaliger Warnungen sich aufTerritorium verstecken, um diejenigen, welche Früchte in die Stadt führen, zu berauben. Man gibtcvnstuuzischen Abgesandten Kenntniß davon und begehrt Maßregeln dagegen, ivorauf dielelben ant-es werde dergleichen Uebermuth unzweifelhaft ein Ziel gesteckt und dem Begehren willfahrt werden.,°^"stanziscken Abgesandte.; legen ihrerseits auch einige Klagepunktc vor, dahin lantend, der Stadtschrciber' ^ein habe laut eines aufgefangenen Briefes den Commandanten auf Twicl und den Herrn von Erlach zu> Streifzug und Angriff auf Constanz veranlaßt. Während des Zuges sei von Erlach durch zchasfhau-Bürger besucht worden, und der Rittmeister Schalch solle laut eingekommcnen Berichts selbst mit ihmsei». Schwyz erklärt sich dahin, es scheine ihn: unpassend, daß der Generalmajor von Erlach als" Corner Eidgenosse sich wider Constanz und die eidgenössische in der Erbeinignng befindliche Nachbar-