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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Deccmber 1642.

Jahren verobligicrt seien, die durch den Krieg in deren Besitz gelangten neuen Eigcnthümer weder siir 3^noch Hauptgut einstehen wollen. Man sieht dieß für aller Billigkeit zuwiderlaufend an und als etwas, ^nicht allein denen von Basel, sondern auch andern zum Nachtheil gereiche. Es wird daher beschlossen, ^mit andern Beschwcrdepuncteu dein französischen Ambassador vorzustellen. K. Schaphausen berichtet, ^dem Flecken Thahngen seien zwei Theile seiner Obrigkeit, der dritte mit den Niedern Gerichten bis an ^Malefiz den Herren Jmthurn zuständig. Ein Ungehorsamer, Namens Hans Stockar, habe daselbst ^Unruhe verursacht, und nachdem er endlich sich entfernt habe, die ncllenburgischeu Amtleute veranl^etliche bisher unbestrittene Sachen streitig zu machen und sich vielfältige Eingriffe zu erlauben. DieHerzogin habe dcßwegen das Recht vor den Bischof von Constanz oder Basel vorgeschlagen. Es wird,der ganze Streit von jenem unruhigen Stockar herrühre, an die Erzherzogin geschrieben und in Erwart"^eines andern Entschlusses von Seite derselben die Sache inzwischen in den Abschied genominen. I». ^Luggarus.) i. Man schreitet nun zu dem Hauptpunkte, »veßhalb diese Tagsatzung angesetzt worden ist,läßt den französischen Ambassador durch einen Ausschuß um eine Antwort ans die bei der JahrrechwMibTagsatzung ihm vorgetragenen Punkte ersuchen. Derselbe erwidert, er habe sich dessen nicht verst^'daß man wegen dieser Punkte an ihn gelangen werde; wegen Burgund könne er wiederum nicht a»ü^tcn. Nachdem die eidgenössischen Schreiben den Gubernatoren zu Dnle und Dijvn zugekommen seien,die Burgunder die Feindseligkeiten dennoch fortgesetzt, obgleich auch von französischer Seite verordnet ^den wäre, bis auf einlangenden Bescheid des Königs damit innezuhalten. Warum man, was von ^ ^andern Thcil geschehe, nicht auch empfinde und nur immer an den König gelange und die VerletzungWaffenstillstandes von Seite der Burgunder mit Stillschweigen übergehe? Ohne erhaltene Reparation ^der König über diese Angelegenheit nicht mehr tractieren lassen. Wenn man Sicherheit für den Paß von ^stanz bis nach Brcisach begehre, solle auch der von Breisach nach Straßburg sicher gestellt werden. ^die Pensionen und andere Forderungen betreffe, so sei während seiner Ambassade mehr erlegt worden, ^früher in ruhigen Zeiten. Er wolle aber deßhalb ferner solliciticrcn, auch siir den guten Bischof vonder zwar etliche ungute Näthe habe, das Mögliche thuu. Man möchte ihm speciell angeben, wie unddie eidgenössischen in Frankreich handelnden Kaufleute der Zölle und anderer Sachen halber zu klage»tcn. In Beziehung auf das Bedenken, das mau sich wegen des eidgenössischen Kriegsvolkes mache, "wortet er, daß es früher mehrmals außerhalb Frankreich gebraucht worden sei, z. B. A. 1642 vor 4^pignan, was ihm jewcilen zur Ehre gereicht habe. Das Garderegiment werde gehalten, nicht allein > ^des Königs Palast zu bewachen, sondern auch um dessen Person überallhin zu begleiten. Nachdem "verschiedene Vorschläge von den Gesandten gemacht worden sind, läßt man den Ambassador durchAusschuß nochmals um einen willfährigen Bescheid über die verschiedenen Punkte angehen, oder, wen» ^ser nicht gern gegeben würde, ihn aufragen, ob er es für gut erachte, daß au den König eine Gesandtlabgeschickt oder demselben geschrieben werde, und ob er das Eine oder das Andere mit seiner Empfehlu»!^ ^gleiten wolle. Der Ambassador antwortet in gleicher Weise, wie früher, mit dem Beifügen, esihn, daß man sich der Burgunder so sehr annehme, da doch in ihrem Namen niemand anwesend so» ^Neutralität »verde von spanischer Seite nicht begehrt, obgleich Saavedra sich den Schein dafür gegebeuVon der Neutralität Burgunds möchte man nicht mehr reden. Gesandtschaft und Schreiben seien vcbens, und wenn man damit importun sein »volle, möchte leicht eine nicht beliebige Autwort erfolgen- -nimmt hierauf Alles ack roksroucknin und stellt den Obrigkeiten anheiu», ob sie des Ein^n und Ä>n»